„Attentäter-Fanszene“ auf Social Media
Wie Fans Attentäter online feiern - und welche Gefahren das birgt
Attentätern wird in sozialen Netzwerken gehuldigt. Eine Studie zeigt, wie leicht Minderjährige an solche Inhalte kommen. Warum das die Gefahr weiterer Gewalttaten erhöht, und was man dagegen tun kann.
© Jan Woitas/dpa
Ein Mädchen schaut auf einem Smartphone ein Tutorial auf einer Social-Media-Plattform.
Von Markus Brauer
Ob Amokläufe in Schulen, rassistische oder antisemitische Attentate: Im Grunde kann man die Uhr danach stellen, wann solche Vorfälle im Netz debattiert werden. Da gibt es nicht nur Entsetzen oder Anteilnahme für Opfer und Hinterbliebene. Eine sogenannte Fanszene feiert die Täter. Die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) hat sich das Phänomen im Rahmen einer Schwerpunktanalyse genauer angeschaut.
Was ist die „Attentäter-Fanszene“?
Auf sozialen Netzwerken kursieren Inhalte, die Attentätern oder Amokläufern huldigen. Nutzer und Nutzerinnen heroisieren sie, suggerieren romantische oder freundschaftliche Beziehungen zu ihnen oder verherrlichen, verharmlosen oder billigen ihre Taten.
Mit Blick auf Rechtsterroristen hält der Verfassungsschutz Baden-Württemberg fest, dass Online-Akteure der „Attentäter-Fanszene“ oft recht jung seien. „Dennoch weisen sie eine extreme Gewaltaffinität auf, wodurch sie innerhalb der Szene sowohl sich selbst als auch andere Personen immer weiter radikalisieren.“
Info: Attentat, Anschlag, Amok, Terror
- Attentat: Hierbei handelt es sich im engen Sinne um politisch und ideologisch motivierte Anschläge auf das Leben eines einzigen Menschen. Bei den Opfern handelt es sich oft um Personen, die im öffentlichen Leben stehen. Der Begriff leitet sich vom lateinischen Wort „attentare“ ab, was „versuchen“ bedeutet.
- AttentäterEs ist in den Sprachgebrauch übergegangen, auch Täter von Anschlägen auf mehrere Menschen als Attentäter zu bezeichnen. Dabei spielt ein politisches Motiv oder eine Ideologie immer eine wichtige Rolle. Vor allem findet diese Bedeutung in Bezug auf islamistisch motivierte Taten Anwendung. So spricht man zum Beispiel von terroristischen Attentätern, wenn diese auf Angehörige eines ihnen verhassten Systems oder einer Religion zielen.
- SelbstmordattentatBei einem Selbstmordattentat handelt es sich um ein Attentat, bei dem ein oder mehrere Täter ihren eigenen Tod in Kauf nehmen. Nach der Tat von Heidelberg hat sich der Täter nach Angaben der Polizei erschossen. Man kann dennoch nicht von einem Attentat oder Selbstmordattentat sprechen, da der Täter wahrscheinlich nicht politisch oder ideologisch motiviert war.
- AnschlagDie Begriffe Attentat und Anschlag haben dieselbe Bedeutung, wobei ein Anschlag meist eine Tat mit größerem Ausmaß meint. Ein Anschlag kann im Gegensatz zum Attentat eine Beschädigung oder Zerstörung von Objekten oder Werten bezeichnen. Deshalb spricht man zum Beispiel von einem „Anschlag auf die Pressefreiheit“.
- AmoklaufAmok geht auf den malaiischen Begriff „amuk“ zurück, der „wütend“ oder „rasend“ bedeutet. Bei Amokläufen oder -fahrten handelt es sich um Angriffe auf mehrere Menschen mit Tötungsabsicht. Beim Amok geht man zumeist von Tätern aus, die psychisch schwer gestört sind. Zum Gesundheitszustand des Täters von Heidelberg ist bislang noch nichts bekannt. Bei einem Amoklauf bewegt sich der Täter zu Fuß, bei einer Amokfahrt mit einem Fahrzeug.
- TerrorTerror, Terrorismus, Terroranschlag, Terrorakt, Terroristen: Alle diese gehen auf das lateinische Wort „terrere“ zurück, was übersetzt „erschrecken“ oder „einschüchtern“ bedeutet. Der Begriff des Terrors wird für verschiedene Verbrechen verwendet. Oft werden mit Terror aktuell islamistische Täter verbunden. Dabei ist der Begriff breit gefächert und findet unterschiedliche Anwendung. So können Attacken auf Zivilisten mittels Bomben, Attentate auf Politiker oder die Zerstörung von Gebäuden als Terror bezeichnet werden.
- TerroristenPersonen, von denen Terror ausgeht, werden als Terroristen bezeichnet. Sie sind politisch-ideologisch oder politisch-religiös motiviert und sind oft Mitglied einer Organisation oder Zelle. Der Begriff wird oft politisch instrumentalisiert.
- AttackeWenn das Motiv und die Details zu einer Tat und Täter nicht bekannt sind, kann man grundsätzlich immer von einer Attacke sprechen. Der Begriff fasst alle genannten Fälle zusammen. Egal ob es sich um Terroranschläge, Amokläufe oder Selbstmordattentate handelt: Alle sind eine Attacke, die ein bestimmtes Ziel verfolgt.
Wie gefährlich ist das?
Zum einen werden Menschen laut Verfassungsschutz im Extremfall dazu motiviert, Gewaltfantasien umzusetzen. „Die Attentäter-Fanszene gilt dabei auch deshalb als besonders gefährlich, weil sie sich selbst verstärkt“, heißt es ähnlich in der LFK-Schwerpunktanalyse. Jede Gewalttat könne zu einer neuen Welle an Fan-Inhalten führen.
Zum anderen können derartige Darstellungen und Kommentare gegen Jugendschutzrecht verstoßen, wie die für den Jugendmedienschutz im Internet zuständige LFK betont. Werden Straftaten gebilligt, könnte das außerdem strafrechtlich relevant sein.
Wie sehen solche Inhalte aus?
Ganz unterschiedlich: Es gibt KI-generierte Videos, in denen Täter tanzend gezeigt werden, während die Anzahl der ermordeten Opfer eingeblendet wird (Rampage-Dance-Videos). Es gibt Gameplay-Videos, in denen Anschläge oder Amokläufe nachgespielt werden. „Ziel ist dabei oft, die eigentliche Tat zu übertrumpfen“, sagt ein LFK-Experte. So gehe es etwa beim nachgestellten Anschlag auf die Synagoge von Halle (Saale) darum, anders als der echte Täter in das Gebäude zu gelangen und dort zu töten.
Um zu verhindern, dass Videos schnell gefunden und gelöscht werden, nutzen Ersteller solcher Inhalte demnach Umschreibungen, Emojis oder abgewandelte Schreibweisen (Algospeak). Täter würden beispielsweise als „Schauspieler“ bezeichnet, Hashtags suggerierten ein fiktives Geschehen, und in Texten stehe in Bezug auf die Opfer-Zahl, dass Täter soundsoviele „Umarmungen“/„Geschenke“ verteilt hätten.
Welche konkreten Beispiele gibt es?
Im Juli hatte ein 16-Jähriger zwei Schülerinnen an einem Gymnasium im oberbayerischen Schongau mit einem Messer schwer verletzt. Laut Ermittlern soll der Kroate in sozialen Netzwerken Amokläufe verherrlicht haben. Im Zusammenhang mit einem tödlichen Schwertangriff auf eine 17-Jährige im schwedischen Fagersta im August steht das ebenfalls im Raum.
Was hat die LFK untersucht?
Die LFK untersuchte, wie einfach Minderjährige auf TikTok mit solchen Inhalten in Kontakt kommen können. Sie legte nach eigenen Angaben einen Account mit einem Nutzeralter von 16 Jahren an und simulierte dem Algorithmus ein Interesse an entsprechendem Material. Die Behörde habe sich gezielt TikTok ausgesucht, weil dort besonders viele Kinder und Jugendliche unterwegs seien.
Was ist dabei herausgekommen?
Mehr als ein Fünftel der auf der For-You-Page ausgespielten Videos habe nach dem „Training“ des Algorithmus unterstützend auf Attentäter oder Amokläufer Bezug genommen. Zudem stellte die LFK etwa fest, dass bei Eingabe ins Suchfeld zu Vornamen häufig Nachnamen von Tätern oder Begriffe aus der Szene vorgeschlagen würden.
In der Desktop-Version gebe es von TikTok automatisch generierte KI-Zusammenfassungen, die die verzerrenden Darstellungen und Wortwahl aus Beschreibungen der User aufgreifen - und das Ganze auch mal weitertreiben etwa mit der Frage, was ein „Actor“ als Nächstes tun solle.
Regte die LFK zunächst über User-Meldungen ein Entfernen an, seien diese Inhalte - bis auf zwei Ausnahmen - erst nach den darauffolgenden Meldungen über ein gesondertes Meldeportal für Behörden entfernt worden. Selbst wenn problematische Inhalte gelöscht seien, tauchten sie rasch in ähnlicher Form oder auf anderen Accounts wieder auf.
Was sagt TikTok dazu?
Das Unternehmen reagierte auf eine Medienanfrage zunächst nicht. In früheren Stellungnahmen, in denen es etwa um Hatespeech, Extremismus und Radikalisierung geht, distanziert sich TikTok von der Verbreitung hasserfüllter Ideologien. Gewalttätige oder hasserfüllte Akteure zu fördern, sei verboten. Das Gros gemeldeter Inhalte werde binnen 24 Stunden entfernt. Viele auch, bevor sie überhaupt gemeldet würden.
Gibt es weitere Netzwerke, auf dem Attentäter gefeiert werden?
Nein. Anfang des Jahres haben das Landeskriminalamt Baden-Württemberg und die Generalstaatsanwaltschaften Stuttgart und München nach eigenen Angaben die weltweit erste kriminologische Studie zur deutschen „Terrorgramszene“ vorgestellt. Es gehe um ein rechtsextremistisches Netzwerk, das vor allem über den Messenger-Dienst Telegram terroristische Gewalt befürworte und propagiere. „Anschläge und Amoktaten werden verherrlicht, und es wird zur Nachahmung aufgerufen“, hieß es.
Was passiert nun?
Die LFK hat ihre Erkenntnisse den zuständigen Behörden auf europäischer Ebene übergeben, damit die Europäische Kommission mögliche Verstöße prüfen und in Verfahren gegen TikTok einbinden kann. Ferner ist sie mit Strafverfolgungsbehörden wie dem Bundeskriminalamt im Austausch.
Die LFK fordert unter anderem, dass Täter-Namen und Ausweichbegriffe bei der Suche konsequent gesperrt und keine KI-Zusammenfassungen erstellt werden. Ferner sollte die Moderation verbessert und schneller auf User-Hinweise reagiert werden.
Um die Gefahr einer Identifikation mit den Tätern zu reduzieren und keine Nachahmungstaten zu befeuern, empfehlen die Fachleute, in Berichten über Taten nicht zu stark auf die schiere Anzahl der Toten zu fokussieren, Tatmotive nicht unzulässig zu vereinfachen und weder die Namen der Täter zu nennen noch Fotos von ihnen zu zeigen. (mit dpa/Marco Krefting)
© Marco Krefting/dpa
Die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg hat das Phänomen untersucht. (Archivbild)
© © Jan Woitas/dpa
Die Fachleute sehen Verstöße gegen Jugendschutz. (Symbolbild)
© Imago/SOPA Images
Auf TikTok kursieren entsprechende Videos. (Symbolbild)
