Alarmstufe in Sicht – das ändert sich

Hohe Infektionszahlen und volle Intensivstationen, entwickeln sich die Zahlen so weiter, könnte in der nächsten Woche die Alarmstufe in Kraft treten. Für Ungeimpfte gibt es dann neue Einschränkungen: Kontaktbeschränkungen, kein Zugang zu vielen Bereichen und Testen zum Einkaufen.

Das städtische Ordnungsamt hat in Backnang kontrolliert, ob die Coronaverordnung eingehalten wird. Steigen die Infektionszahlen weiter an, kommen allerdings noch mehr Einschränkungen auf Gastronomen, Einzelhändler und vor allem Ungeimpfte zu. Foto: A. Becher

© Alexander Becher

Das städtische Ordnungsamt hat in Backnang kontrolliert, ob die Coronaverordnung eingehalten wird. Steigen die Infektionszahlen weiter an, kommen allerdings noch mehr Einschränkungen auf Gastronomen, Einzelhändler und vor allem Ungeimpfte zu. Foto: A. Becher

Von Kristin Doberer

Rems-Murr. Die Zahl der Coronainfektionen steigt immer weiter, täglich werden neue Höchstwerte erreicht. Die Inzidenz im Rems-Murr-Kreis lag gestern bei 386. Ausschlaggebend für neue Einschränkungen ist die Inzidenz zwar nicht mehr, aber ein Vorbote ist sie definitiv. Denn auch die Belegung der Intensivbetten – nach deren Zahlen sich die Regeln zur Eindämmung der Pandemie nun richten – stieg in den vergangenen Tagen dramatisch an. Die Warnstufe gilt erst seit etwas über einer Woche, und schon steht die nächste Verschärfung – die Alarmstufe – vor der Tür. Diese nämlich tritt in Kraft, wenn die Hospitalisierungsrate an fünf Werktagen in Folge den Wert von 12 erreicht beziehungsweise die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 390 erreicht oder überschreitet. Letzterer Wert lag gestern bei 348, steigt er weiter an, könnte die Alarmstufe in der kommenden Woche in Kraft treten. In vielen Bereichen verschärfen sich in der Alarmstufe die Zugangsregelungen (siehe Infobox). Wo in der Warnstufe noch 3G mit einem PCR-Test galt, werden Ungeimpfte in der Alarmstufe zum Teil gar nicht mehr zugelassen, zum Beispiel in den Innenräumen von Wirtschaften. Trotzdem sagt Michael Matzke, Vorsitzender der Dehoga-Kreisstelle im Rems-Murr-Kreis: „In den Gaststätten ändert die Umstellung auf 2G so gut wie gar nichts.“ Bereits in der Warnstufe seien kaum Ungeimpfte in die Gaststätten gekommen. Der Grund: Ein PCR-Test kostet zwischen 75 und 145 Euro, kaum einer nimmt diese Preise für ein Abendessen in Kauf.

Kaum Unterschiede in der Gastronomie und bei Veranstaltungen

Kommt die Alarmstufe, mache es für die Gastronomen kaum einen Unterschied, ein Problem gebe es aber jetzt schon: „Jede neue Einschränkung ist natürlich schlecht, weil es eine Gruppe ausschließt“, sagt Matzke. So seien Feste oder Firmenfeiern in manchen Restaurants schon abgesagt worden, weil ungeimpfte Gäste nicht mitfeiern können. „Auch die Buchungen für das Weihnachtsgeschäft sind noch sehr vorsichtig“, sagt Matzke. Zeitgleich wolle aber auch kein Gastwirt oder Hotelier, dass sich Gäste oder Mitarbeiter anstecken. Und auch beschere jede neue Regelung wieder unnötige Diskussionen mit den Gästen. „Das ganze Kontrollieren der Nachweise ist auch sehr schwierig“, sagt Matzke. Auf die Einhaltung der Corona-Regeln wollte das Sozialministerium mit Schwerpunktaktionen nochmal speziell aufmerksam machen. Deshalb haben die örtlichen Polizeibehörden gestern und heute überprüft, ob die Gastronomiebetriebe im Land diese Kontrollen und Coronaauflagen auch umsetzen. Auch in Backnang war das städtische Ordnungsamt unterwegs, das erste Fazit fiel hier sehr positiv aus, laut Ordnungsamt achten die Gastronomen sehr auf eine coronakonforme Umsetzung der Regeln.

Auch bei Kulturveranstaltungen haben in der Alarmstufe nur Geimpfte und Genesene Zugang. Im Bürgerhaus gab es in der Warnstufe – also 3G mit PCR-Test – bisher nur eine Veranstaltung. Mit PCR-Test sei kaum jemand da gewesen. „Der PCR-Test ist im Gegensatz zum Schnelltest schon eine Hürde, er ist mit hohen Kosten verbunden“, sagt Johannes Ellrott, Leiter des Kulturamts. Ob sich die Alarmstufe negativ auf die Besucherzahlen von Veranstaltungen zum Beispiel im Bürgerhaus auswirken wird, kann der Kulturamtsleiter noch nicht einschätzen. Das Bürgerhaus zumindest habe noch Glück mit seinen Veranstaltungen, die nächste findet erst Ende November statt, so müsse man nicht spontan von 3G auf 2G wechseln und Ärger am Einlass riskieren. „Es ist ja absehbar, dass die Alarmstufe kommt. Wer sich jetzt eine Karte kauft, der weiß dann auch, dass ein Test nicht mehr gilt“, sagt Ellrott.

Bei öffentlichen Veranstaltungen, in Schwimmbädern und in Wirtschaften kann am Eingang kontrolliert werden, anders sieht es bei privaten Zusammenkünften aus. Denn auch hier gibt es für Ungeimpfte strengere Kontaktbeschränkungen. Während sich aktuell ein Haushalt mit fünf weiteren Personen treffen darf, kann sich in der Alarmstufe ein Haushalt nur mit einer weiteren Person treffen.

Aber wie kann das überhaupt kontrolliert werden? „Wir halten uns an die Vorgaben des Sozialministeriums und kontrollieren nur anlassbezogen“, teilt eine Mitarbeiterin des Ordnungsamtes Backnang mit. Das heißt, kontrolliert wird nur dann, wenn es Gründe gibt, die vermuten lassen, dass gegen die Coronaverordnung verstoßen wird. Das können zum Beispiel Hinweise von Nachbarn sein oder Beschwerden von Bürgern. Solche Hinweise habe es schon in der Warnstufe immer wieder gegeben. „Die Bürger sind da sehr aufmerksam“, meint die Ordnungsamtsmitarbeiterin.

Shoppen nur noch mit Schnelltest, für Weihnachtsmärkte gibt es Ausnahmen

Außerdem ändern sich in der Alarmstufe die Zugangsregeln für den Einzelhandel, auch der Handelsverband bereitet die Einzelhändler schon auf die Alarmstufe vor. In der Warnstufe waren Geschäfte von Einschränkungen ausgenommen, in der Alarmstufe benötigen Ungeimpfte einen negativen aktuellen Schnelltest. „Für den Handel wird es sehr schwierig, Leute abzuweisen“, sagt Sigrid Göttlich, Vorsitzende des Stadtmarketingvereins. Das widerspreche dem Dienstleistungsgedanken, sie habe gehofft, dass der Einzelhandel von strengeren Regelungen ausgenommen wird. „Aber das sind nun eben die Richtlinien der Regierung, daran müssen wir uns halten“, sagt Göttlich. Sie ist zumindest froh, dass zum Shoppen kein teurer PCR-Test benötigt wird. „Und wir können ja auch immer noch Click and Collect anbieten“, sagt sie. Sie hofft, dass sich nun zumindest die Unentschlossenen noch für eine Impfung entscheiden.

Übrigens: Für die Weihnachtsmärkte, deren Saison demnächst startet, gelten in der Warnstufe die 3-G- und in der Alarmstufe die 2-G-Regeln für Verkaufsstände, die Lebensmittel zum sofortigen Verzehr vor Ort anbieten. Für den reinen Warenverkauf gibt es aber keine Einschränkungen. Das heißt, auch ungeimpfte Personen können auf Weihnachtsmärkten einkaufen, vorausgesetzt es gibt keine strengeren Einschränkungen der jeweiligen Veranstalter.

Die Regeln der Alarmstufe im Überblick

Private Treffen In der Alarmstufe werden die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte verschärft. Treffen darf sich ein Haushalt mit einer weiteren Person. Geimpfte, Genesene, Jugendliche bis 17 Jahre und Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, werden nicht mitgezählt.

Nur noch 2G In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens haben in der Alarmstufe nur noch Geimpfte oder Genesene Zutritt. Das gilt für öffentlich Veranstaltungen (Konzert, Stadtfeste, Vereinsfeiern), für Messen und Ausstellungen, für Freizeiteinrichtungen (Freizeitparks, Sportstätten, Bäder, Saunen), für Kultureinrichtungen (Galerien, Museen), für die außerschulische Bildung (VHS, Musik- und Kunstschulen), für den touristischen Verkehr (Busreisen), für Prostitutionsstätten und Diskotheken. In Wirtschaften und Bars gilt im Innenbereich ebenfalls 2G, im Freien kann dagegen auch ein PCR-Test vorgezeigt werden.

3G mit PCR-Test Bei sogenannten körpernahen Dienstleistungen (Kosmetik, Maniküre, Tätowierung, Haarentfernung) gilt zwar noch die 3-G-Regelung, aber es wird nur noch ein PCR-Test akzeptiert. Ebenso sieht es in dem Bereich Beherbergung aus. Bei längerem Aufenthalt muss alle drei Tage ein neuer PCR-Test gezeigt werden.

3G mit Schnelltest Im Einzelhandel gilt in der Alarmstufe auch die 3-G-Regel, allerdings zählt hier auch noch ein Schnelltest. Und auch bei der beruflichen Bildung (Fahrschulen, Sprach- und Integrationskurse) wird noch ein Schnelltest akzeptiert. Ist die Veranstaltung mehrtägig, muss alle drei Tage ein neuer Test gezeigt werden.

Keine Einschränkungen Für religiöse Veranstaltungen, öffentliche Verkehrsmittel und Geschäfte der Grundversorgung verändert sich dagegen nichts.

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Erstellt:
12. November 2021, 06:00 Uhr

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