Allgemeinverfügung zu „Spaziergängen“ aufgehoben

Das konkrete Verbot der Montagsspaziergänge in Backnang gibt es damit nicht mehr. Unangemeldete Versammlungen sind aber weiter unzulässig.

Ob mit oder ohne Allgemeinverfügung im Zusammenhang mit den sogenannten Spaziergängen von Kritikern der Coronamaßnahmen: Die Regeln müssen eingehalten werden. Foto: A. Becher

© Alexander Becher

Ob mit oder ohne Allgemeinverfügung im Zusammenhang mit den sogenannten Spaziergängen von Kritikern der Coronamaßnahmen: Die Regeln müssen eingehalten werden. Foto: A. Becher

Von Kristin Doberer

Backnang. Die Stadt Backnang hebt die Allgemeinverfügung zum Verbot der sogenannten „Montagsspaziergänge“ auf, das hat die Stadt gestern mitgeteilt. Die Allgemeinverfügung vom 21. Dezember beinhaltete das Verbot nicht angezeigter öffentlicher Versammlungen in Form sogenannter Spaziergänge auf der Gemarkung des Stadtgebietes – dieses Verbot gilt also ab morgen nicht mehr.

In der Praxis ändert sich nichts

Das bedeutet aber nicht, dass die „Spaziergänge“ damit legal werden. „Praktisch ändert sich mit der Aufhebung der Allgemeinverfügung eigentlich nichts“, sagt Gisela Blumer, Leiterin des Rechts- und Ordnungsamts. Lediglich die rechtliche Begründung bei Verstößen sei eine andere.

Auch weiterhin sieht das Versammlungsgesetz nämlich vor, dass ein Leiter bestimmt werden muss, der die Versammlung 48 Stunden vorher bei der Stadt Backnang anmeldet, Ordner organisiert und sich um die Einhaltung der geltenden Maßnahmen kümmert. Die zuständige Versammlungsbehörde und auch die Polizei werden weiterhin vor Ort präsent sein und abfragen, ob ein Versammlungsleiter anwesend ist, dem die geltenden Auflagen bekannt gegeben werden können. Sollte dies nicht der Fall sein, werden die Spaziergänger zum Beispiel durch Lautsprecherdurchsagen auf die vor Ort geltenden Auflagen hingewiesen. Trotz der Aufhebung der Allgemeinverfügung gelten nämlich weiterhin die Vorgaben der Coronaverordnung und die Maßnahmen zum Infektionsschutz.

Dazu gehören unter anderem 1,5 Meter Abstand, das Tragen eines medizinischen Mund-Nase-Schutzes, keine Behinderung des Straßenverkehrs, das heißt keine Nutzung von Straßen oder Fahrbahnen, sowie die Festlegung und Einhaltung des Weges des Spazierganges. Verstöße gegen diese Auflagen stellen auch weiter Ordnungswidrigkeiten dar und werden situationsbezogen durch die Polizei zur Anzeige gebracht.

Reaktion auf gerichtliche Beschlüsse

Für die Aufhebung habe man sich aus mehreren Gründen entschieden. Die Spaziergänge in Backnang seien zwischenzeitlich in einer „Abkühlungsphase“, teilt ein Sprecher der Verwaltung mit. Die Teilnehmerzahl sei deutlich reduziert. So nahmen am 3. Januar noch rund 1500 Menschen teil, am vergangenen Montag waren es laut Polizei nur noch rund 700. „Die Stadt Backnang macht daher von dem Aufhebungsvorbehalt Gebrauch“, heißt es in einer Pressemitteilung. Auch reagiere man damit auf die jüngsten Beschlüsse der Verwaltungsgerichte Stuttgart und Karlsruhe bezüglich zwei anderer Städte. Das Verwaltungsgericht Stuttgart beispielsweise erklärte eine ähnliche Verfügung der Stadt Bad Mergentheim für unzulässig.

Die Stadtverwaltung appelliert an alle Spaziergänger, sich im Sinne des Infektionsschutzes und mit Rücksicht auf die Allgemeinheit an die Auflagen vor Ort zu halten. Für den Fall, dass diese Anforderungen nicht erfüllt werden, hätte dies wiederum die Untersagung zur Folge. Damit könnte die Polizei die Versammlung auflösen, solange es aber friedlich abläuft und die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet ist, wird darauf aus Ermessensgründen wohl verzichtet.

Die Stadt Backnang handelt nicht allein. Auch Schorndorf hat gestern die dortige Allgemeinverfügung aufgehoben. Es sei sinnvoll, hier eine gemeinsame Linie zu fahren, da viele Spaziergänger auch in andere Städte fahren.

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Erstellt:
19. Januar 2022, 06:00 Uhr

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