Antrag gegen Maskenpflicht hat Erfolg

Ein Bürger hat der Ausweisung von Verdichtungszonen in Winnenden widersprochen – und recht bekommen.

Ein Winnender hatte gegen die Maskenpflicht in den sogenannten Verdichtungszonen einen Antrag beim Verwaltungsgericht eingereicht. Symbolfoto: fotokunst63/Adobe Stock

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Ein Winnender hatte gegen die Maskenpflicht in den sogenannten Verdichtungszonen einen Antrag beim Verwaltungsgericht eingereicht. Symbolfoto: fotokunst63/Adobe Stock

Von Lorena Greppo

WINNENDEN/STUTTGART. Seit Mitte Oktober gilt die Maskenpflicht landesweit nicht mehr nur im Einzelhandel und im ÖPNV, sondern auch überall dort, wo ein Mindestabstand von 1,50 Metern unterschritten wird und sich viele Menschen begegnen. Das gilt sowohl für geschlossene Räume als auch im Freien. Das Land hat hierbei bereits die Fußgängerzonen also solche Bereiche definiert. Die Stadt Winnenden hat diese Zonen um weitere Verdichtungsbereiche ergänzt: Dazugenommen wurden die Fußgängerunterführung am Kronenplatz, der Fußweg zum Bahnhof in der Kornbeckstraße und der Bahnhofsvorplatz. Das war deshalb möglich, weil das Landratsamt Rems-Murr-Kreis eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen hat – diese trat bereits zwei Tage vor der neuen Landesverordnung in Kraft. Die Allgemeinverfügung ermöglicht es den Gemeinden und Städten im Kreis, besondere Gebiete als Verdichtungszonen auszuweisen, in denen besonders viel Fußverkehr stattfindet und das Ansteckungsrisiko als besonders hoch gilt. Dort ist dann ebenfalls das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes angeordnet.

Gegen diesen Passus der Allgemeinverfügung – also die Ausweisung der Verdichtungszone in Winnenden – hat sich ein Bürger gewehrt, Widerspruch eingelegt und das Verwaltungsgericht Stuttgart hat seinem Antrag stattgegeben. In der Begründung hat die 16. Kammer ausgeführt, dass nicht genügend Anhaltspunkte vorliegen, warum über die Landesverordnung hinausgehend „eine Verpflichtung zum Tragen einer MundNasen-Bedeckung ohne Freistellung bei fehlender konkreter Gefahrenlage und ohne jegliche zeitliche Einschränkung aus Gründen des Infektionsschutzes erforderlich sei. Die Begründung der Stadt Winnenden, es handle sich um – tags und nachts – besonders stark frequentierte Orte, an denen ein hohes Ansteckungsrisiko bestehe, vermöge in dieser Pauschalität nicht zu überzeugen.“

Alle außer dem Antragsteller müssen weiterhin Maske tragen.

Was bedeutet das nun konkret? Die Konsequenzen sind für die meisten Bürger im Kreis erst einmal nicht spürbar – für sie gilt weiterhin auch in den Verdichtungszonen die Maskenpflicht. Das liegt daran, dass das Gericht eine „aufschiebende Wirkung“ angeordnet hat. Das bedeutet: Solange nicht letztinstanzlich über den Sachverhalt entschieden wurde, gelten die Maßgaben der Stadt Winnenden und des Landkreises weiterhin. Nur der Antragsteller selbst darf in den Verdichtungszonen auf das Tragen der Maske verzichten. In den von der Landesverordnung abgedeckten Bereichen wie Fußgängerzonen und Ladeninnenräumen ist allerdings auch der Antragsteller weiterhin an die Maskenpflicht gebunden.

Das Landratsamt hat jetzt zwei Wochen Frist, Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einzureichen. „Wir prüfen aktuell, ob wir das tun“, heißt es vonseiten der Pressestelle. Es gehe momentan um technisch-juristische Details, die noch ausgearbeitet werden. Dafür werden Juristen zurate gezogen. Würde der Verwaltungsgerichtshof ebenfalls gegen die sogenannten Verdichtungszonen entscheiden, fiele auch die Maskenpflicht in jenen Zonen. Landrat Richard Sigel lässt sich so zitieren: „Die Maskenpflicht hilft im Kampf gegen das Coronavirus, das ist aktuell Stand der Forschung. Wichtig ist: Das Urteil stellt nicht die Maskenpflicht an sich infrage. Es geht hier vielmehr um ein Detail, das den Städten und Gemeinden eine größtmögliche Flexibilität ermöglichen sollte.“

Schorndorfer Kita ist geschlossen

Das Gesundheitsamt im Rems-Murr-Kreis hat bis gestern Nachmittag 65 neue Coronainfektionen registriert. Die Zahl der bestätigten Infektionen seit Beginn der Coronapandemie ist damit auf 5347 Fälle gestiegen. 4500 der Infizierten sind bereits wieder als genesen entlassen worden, 734 Personen befinden sich momentan noch in Quarantäne. Im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung ist zudem eine weitere Person im Landkreis gestorben, sodass sich die Zahl der Todesfälle nun auf 113 summiert.

Innerhalb der vergangenen sieben Tage wurden im Rems-Murr-Kreis 731 neue Infektionen registriert. Der Inzidenzwert beträgt damit jetzt 171 Fälle pro 100000 Einwohner.

Die Schorndorfer Stadtverwaltung teilte gestern mit: „Wie wir heute Morgen erfahren haben, ist ein Kind in der städtischen Kita Stadthaus in Schorndorf positiv auf das Coronavirus getestet worden.“ Bis die genaue Quarantäneregelung mit dem Gesundheitsamt geklärt ist, bleibt die gesamte Einrichtung geschlossen. 33 Kinder sind von der Schließung betroffen, die Eltern sind informiert.

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Erstellt:
17. November 2020, 06:00 Uhr

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