Eltern erhalten Kindergartengebühren zurück

Die Gemeinde Sulzbach an der Murr wird die Entgelte für Betreuungseinrichtungen für die Monate April und Mai erlassen.

Wie alle Kindergärten hat auch der im Wohngebiet Ziegeläcker wieder (reduziert) offen. Foto: U. Gruber

Wie alle Kindergärten hat auch der im Wohngebiet Ziegeläcker wieder (reduziert) offen. Foto: U. Gruber

Von Ute Gruber

SULZBACH AN DER MURR. Für Kinder, die wegen der coronabedingten Schließungen ihren Kindergarten nicht besuchen konnten, sollen den Eltern für die Monate April und Mai die Gebühren erlassen werden. Diese sollen den Trägern der Kindergärten vielmehr durch die Gemeinde erstattet werden, zumindest sofern kein Dritter bei der Erstattung einspringt (zum Beispiel die Ertragsausfallversicherung). Das hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung in Abstimmung mit den kirchlichen Trägern der Betreuungseinrichtungen beschlossen. Für Kinder, die notbetreut wurden, muss dagegen der entsprechende Beitrag bezahlt werden. Es sei denn, hier würde das Land noch in die Bresche springen. „Dies fordert bereits das gebührenrechtliche Äquivalenzprinzip“, gibt Bürgermeister Dieter Zahn zu bedenken. Der Verzicht beläuft sich auf zirka 20000 Euro pro Monat.

Ebenfalls erlassen werden die Elterngebühren für Hausaufgabenhilfe und verlässliche Grundschule in April und Mai (im Schnitt 450 beziehungsweise 1500 Euro pro Monat). Hierfür hat das Land der Gemeinde als Soforthilfe bereits zunächst gut 28000 und dann unlängst nochmals rund 30000 Euro überwiesen. Auch die Elternbeiträge für Juni werden zunächst nicht eingezogen, bis zeitnah eine Entscheidung getroffen ist.

Seit Montag, 25. Mai, ist ein reduzierter Regelbetrieb der Kitas wieder möglich. Die vom Gemeindetag vorgeschlagenen 50 Prozent der Belegung sollen zunächst aufgefüllt werden mit Kindern, deren Eltern in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten, wie Gesundheitswesen, Grundversorgung mit Lebensmitteln, Energie oder Finanzen. Diese Kinder waren teilweise bereits in der Notbetreuung. Dazu kommen nun Kinder von Eltern mit Präsenzpflicht im Beruf, für die also kein Homeoffice möglich ist, und solche Kinder, die einen besonderen Förderbedarf haben.

Für einzelne Kinder kann derzeit nur die Betreuung an einzelnen Tagen angeboten werden: „Wenn eine Mutter zum Beispiel nur Montag und Dienstag arbeitet, kann ein anderes Kind die restlichen Tage kommen“, erläutert Zahn den Plan eines geteilten Platzes. Entsprechend sollen die Gebühren ab Juni in diesen Fällen dann aber auch tagesgenau abgerechnet werden. „Bei einem Regelsatz von 128 Euro zum Beispiel wären das pro Betreuungstag gerundete 7 Euro.“ Sagen wir, ein Kind käme nur dienstags, wären das für den Juni 35 Euro Elternbeitrag.

„Jede Gemeinde hat das anders geregelt“, berichtet Pfarrer Christoph Mosebach, der als Verantwortlicher für die evangelischen Kindergärten der Sitzung beiwohnt. Zum Beispiel käme in einer Nachbargemeinde die Hälfte der Kinder in der einen Woche und die andere Hälfte in der anderen Woche. „Auch wir saßen zwei komplette Vormittage mit den Kindergartenleitungen zusammen, um zu überlegen, wie wir die Vorgaben zum Infektionsschutz praktikabel umsetzen können.“ Teilweise gehörten die Erzieherinnen ja auch der Risikogruppe an und müssten geschützt werden. Aus Gründen des Personalmangels sind daher die täglichen Betreuungszeiten auf sechs bis sieben Stunden begrenzt und eine Gruppe im Kindergarten Hummelbühl bleibt freitags geschlossen. Dennoch sei es laut Verwaltung weitestgehend möglich, den individuellen Wünschen der Eltern auf Kinderbetreuung gerecht zu werden.

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Erstellt:
9. Juni 2020, 06:00 Uhr

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