„Flexible Teststruktur im Kreis hat sich bewährt“

Kostenlose Schnelltests gibt es nur gegen Nachweis in Testzentren. Überwachte Tests in Schulen und beim Arbeitgeber sind als Nachweis gültig.

92 Personen haben sich im Rems-Murr-Kreis von Donnerstag auf Freitag mit dem Coronavirus infiziert. Grafik: S. Horn

92 Personen haben sich im Rems-Murr-Kreis von Donnerstag auf Freitag mit dem Coronavirus infiziert. Grafik: S. Horn

Rems-Murr. Mit Cosan und RMK-Cosima hat der Rems-Murr-Kreis funktionierende, flexible und digitale Lösungen für eine breit aufgestellte Coronateststruktur geschaffen, teilt das Landratsamt mit. Auch mit dem Ende der kostenlosen Bürgertests und der neuen Coronaverordnung des Landes würde demnach weiterhin eine stabile Teststruktur ohne Zettelwirtschaft im Landkreis zur Verfügung stehen. Neu ist, dass der Nachweis eines überwachten Selbsttests nur noch dann auch als Eintrittskarte für weitere Aktivitäten nutzbar ist, wenn die Testung in der Schule oder im Rahmen einer Arbeitgebertestung erfolgt ist.

„Das Impfen ist weiterhin der Königsweg, um die Pandemie hinter uns zu lassen“, sagt Landrat Richard Sigel. Dies gelte angesichts der neuen optionalen 2-G-Regel umso mehr. Solange es aber weder eine Impfpflicht gibt noch die 2-G-Regel flächendeckend greift, wird die Teststruktur im Kreis weiterhin gebraucht.

Seit 11. Oktober gibt es die kostenlosen Bürgertests nicht mehr für alle. Neben Kindern und Jugendlichen erhalten zum Beispiel Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, gegen einen entsprechenden Nachweis einen kostenlosen Schnelltest. Diese Änderungen sind in der Buchungsplattform Cosan des Landkreises hinterlegt, die von den allermeisten Testzentren im Kreis genutzt wird.

Wer keinen Nachweis hat und sich trotzdem testen lassen möchte, kann weiterhin einen Selbstzahlertest online buchen. Die Preise für Schnelltests legt das jeweilige Testzentrum selbst fest.

Die Änderung der Coronaverordnung zum 15. Oktober hat auch Auswirkungen auf die überwachten Selbsttests mit der App RMK-Cosima: In Betrieben und Schulen kann die App weiterhin genutzt werden. Geschulte Tester tragen das Testergebnis in die App ein und der Mitarbeiter beziehungsweise der Schüler kann das negative Testergebnis als Eintrittskarte verwenden, zum Beispiel im Restaurant oder im Fitnessstudio. Für viele Schüler ist aber die Nachweispflicht entfallen beziehungsweise es reicht der Schülerausweis aus.

In allen anderen Einrichtungen kann weiterhin mit RMK-Cosima getestet werden, zum Beispiel vor dem Friseurbesuch oder vor dem Fußballtraining. Allerdings gilt nur der Test für Mitarbeiter als Nachweis für den weiteren Tag. Das bedeutet: Eine Testung von Kunden, Gästen oder Mitgliedern darf zwar durchgeführt und mit RMK-Cosima dokumentiert werden. Allerdings dient die Testung von Kunden dann nicht als Eintrittskarte beim späteren Restaurant- oder Kinobesuch. Stattdessen müssten sich nicht immunisierte Bürgerinnen und Bürger dann in der nächsten Einrichtung erneut testen lassen. flo

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Erstellt:
16. Oktober 2021, 06:00 Uhr

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