Große Erleichterung bei den Einzelhändlern

Mit der neuen Coronaverordnung fällt im Einzelhandel die 3-G-Regel. Auch Ungeimpfte können wieder ohne Test shoppen.

Die 3-G-Regel samt der Einlasskontrollen haben vorerst ausgedient. Foto: A. Becher

© Alexander Becher

Die 3-G-Regel samt der Einlasskontrollen haben vorerst ausgedient. Foto: A. Becher

Von Anja La Roche

und Kristin Doberer

Backnang. Seit gestern gelten die ersten Lockerungen, die in der am Dienstag veröffentlichten Coronaverordnung beschlossen wurden. Diese neue Verordnung der Landesregierung bringt Veränderungen für den Einzelhandel. Hier wird der 3-G-Nachweis in der Alarmstufe I gestrichen. Shopping ist künftig also auch für Ungeimpfte wieder ohne Testnachweis möglich und die Unternehmer müssen keine Kontrollen mehr vornehmen.

Dass nun zumindest vorerst ohne Zutrittskontrolle geshoppt werden darf, erleichtert die Backnanger Einzelhändler allerdings. „Es geht jetzt wieder leichter und unbeschwerter“, beschreibt die Geschäftsinhaberin Sigrid Göttlich von der Modeboutique Accente die neue Situation. „Ich begrüße den Wegfall der Nachweiskontrolle sehr. Wir sind alle erwachsene Menschen und im dritten Jahr der Pandemie. Man weiß inzwischen, wie man sich verhalten muss“, sagt sie. Für eine ihrer Stammkundinnen beispielsweise sei es ebenfalls eine große Erleichterung; diese habe zu viel Angst vor einer Impfung und sei damit testpflichtig gewesen. „Das Testen war dann aber eine zu große Hemmschwelle.“ Göttlich versichert als Vorsitzende des Stadtmarketingvereins Backnang zudem, dass ihre Kollegen den Wegfall der 3-G-Regelung ebenfalls begrüßen: „Die Kollegen sind garantiert erleichtert und frohen Mutes.“

Regeln betreffen kleine Läden stärker

Ebenfalls sehr froh über die Regeländerung ist die Inhaberin der Second Trend Boutique, Katharina Rill. Die 3-G-Regelung sei einer von vielen Faktoren gewesen, welcher die Kundschaft abschreckt. Da die ungeimpfte Kundschaft sich vor dem Einkaufserlebnis testen musste, seien viele weggeblieben. „Man hat nichts davon gemerkt, als hier die Testmöglichkeiten ausgeweitet wurden“, bestätigt Rill die Schilderung von Göttlich. Die Testbereitschaft zum Shoppen sei gering gewesen. Nun erwartet die Inhaberin des Secondhand-Shops wieder etwas mehr Kundschaft.

Im Gegensatz dazu erwartet Susanne Vogel, die Inhaberin des Raumaustattergeschäfts Widmer, vorerst nicht mehr Kundschaft als vorher: „Ich denk, die Leute sind gerade sehr vorsichtig. Die Zahlen sind ja sehr hoch.“ Vogel ist aber trotzdem froh über die Lockerung: „Es befreit einen, man kann jetzt ganz unbedarft sein.“ Vor allem, da sie alleine in ihrem Laden steht, sei die Kontrolle ein zusätzlicher Stressfaktor gewesen. Hinter der Erleichterung steckt aber auch eine Menge Frust: „Ich rege mich schon seit zwei Jahren über die Regelungen auf.“ Damit meint sie nicht generell die Maßnahmen zur Eindämmung des Virus, sondern die ungleich starke Belastung, die auf den kleinen Läden liegen würde. „Das ist eine große Ungerechtigkeit.“ Während sie und weitere Einzelhändler schließen oder Nachweise kontrollieren mussten, hätten große Geschäfte Waren aufgestockt und munter weiterverkaufen können. „Und das, obwohl in so einem Geschäft wie meinem generell nur wenig Kundschaft gleichzeitig da ist“, sagt die Geschäftsinhaberin.

Ähnlich äußert sich auch Katharina Rill: „Die Regelungen treffen eher die kleinen Läden“, sagt sie. Diese würden die Mehrkosten, zum Beispiel zur Nachweiskontrolle, umso härter treffen. Der Frust gegenüber den Regelungen der Landesregierung bei den Einzelhändlerinnen ist somit spürbar, aber nichtsdestotrotz freuen sie sich nun über die kleine Lockerung. „Das ist ein Segen, eine so gute Nachricht“, frohlockte Sigrid Göttlich gestern. „Und das bei dem heutigen Sonnenschein.“

Auch wenn die Freude über die Lockerungen groß ist, kann sich das auch schnell wieder ändern. Wenn die Zahlen der Infizierten auf den Intensivstationen ansteigen, gilt wieder die Alarmstufe II. Und dann soll laut Gesundheitsminister Manfred Lucha auch weiterhin die 2-G-Regel bestehen.

Alarmstufen

Alarmstufe I Die Alarmstufe I wird ab einer Hospitalisierungsinzidenz von 3 oder ab 390 mit Covid-19-Patienten belegten Intensivbetten ausgerufen. Das ist aktuell der Fall, die Hospitalisierungsinzidenz liegt bei 7,7.

Alarmstufe II Die Alarmstufe II wird dann ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 6 erreicht oder überschreitet (was bereits der Fall ist). Zusätzlich muss aber auch die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 450 erreichen oder überschreiten (aktuell 291). In der Alarmstufe II gilt in vielen Einrichtungen 2Gplus. Im Einzelhandel gilt 2G.

Zum Artikel

Erstellt:
10. Februar 2022, 11:30 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen