Inzidenz ist ab sofort nicht mehr der einzige Richtwert

Die neue Coronaverordnung hat zusätzlich verschiedene Parameter wie die Auslastung der Intensivbetten oder die Impfquote im Blick.

„Die Impfung ist nach wie vor unsere beste Chance, die Pandemie in den Griff zu bekommen“, sagt Landrat Richard Sigel. Symbolfoto: A. Becher

© Alexander Becher

„Die Impfung ist nach wie vor unsere beste Chance, die Pandemie in den Griff zu bekommen“, sagt Landrat Richard Sigel. Symbolfoto: A. Becher

Von Matthias Nothstein

Backnang. Der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz stellt dieser Tage eindeutig fest: Die seit wenigen Wochen tagesaktuell erhobene Hospitalisierung von Covid-19-Patienten als Indikator für schwere Krankheitsverläufe stellt eine wichtige Größe zur Beurteilung des Infektionsgeschehens dar. So könne in Zukunft schnell und präzise abgeschätzt werden, in welchem Umfang das Neuinfektionsgeschehen noch immer zu schweren Verläufen führt. Schließlich würden eben diese schweren Verläufe sowohl für die Betroffenen als auch für die Belastung des Gesundheitssystems eine Gefahr darstellen. Bund und Länder werden alle Indikatoren, insbesondere die Inzidenz, die Impfquote und die Zahl der schweren Krankheitsverläufe sowie die resultierende Belastung des Gesundheitswesens berücksichtigen, um das weitere Infektionsgeschehen zu kontrollieren.

Für Baden-Württemberg, das sich als erstes Bundesland gegen den alleinigen Indikator „Inzidenz“ ausgesprochen hat, bedeutet das, dass die Inzidenz zwar weiterhin eine bedeutende Rolle für das politische Handeln spielen wird, aber die Verantwortlichen richten künftig ein starkes Augenmerk auch auf andere Indikatoren. Das Landesgesundheitsamt wird von nun an Prognosen in Bezug auf die Belastung des Gesundheitssystems (Auslastung der Intensivbetten) abgeben, bei denen auch die 7-Tage-Inzidenz, die Impfquote und die Anzahl schwerer Krankheitsverläufe (Hospitalisierungen) berücksichtigt werden. Entsprechend behält sich die Landesregierung vor, je nach Gesamtlage zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen. Die Maßnahmen sollen mindestens alle vier Wochen auf den Prüfstand kommen, so Pascal Murmann, der stellvertretende Pressesprecher des Stuttgarter Gesundheitsministeriums.

Ein Vorgehen, dass das Landratsamt Rems-Murr-Kreis ausdrücklich lobt. Es sei erfreulich, „dass in Zukunft neben den landesweiten Inzidenzwerten etwa auch die Auslastung der Kliniken in die Beurteilung der Lage einbezogen wird“. Die Waiblinger Pressesprecherin Martina Keck erinnert daran, dass im Rems-Murr-Kreis die Auslastung der Krankenhäuser schon immer in die Überlegungen miteinbezogen worden ist. Auch verweist sie auf den engen Kontakt zur Kreisärzteschaft. Die Beobachtung der Kliniken war, dass immer zwei bis drei Wochen nach dem Anstieg der Inzidenz auch die Belegung der Kliniken angestiegen ist. Auch Murmann verteufelt den Inzidenzwert nicht, „das ist immer noch ein sehr guter Richtwert, nur er ist nicht der einzige Indikator und Richtwert“. Das oberste Ziel müsse sein, „eine Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern“, so Murmann.

Die neue Coronaverordnung des Landes, die am Montag in Kraft trat, setzt verstärkt auf die 3-G-Regel, vor allem in Innenräumen. Wer nicht geimpft oder genesen ist, braucht ab sofort wieder einen negativen Schnelltest als Eintrittskarte – zum Beispiel fürs Restaurant, Theater oder den Friseurbesuch. Hierfür ist der Rems-Murr-Kreis mit seiner breit aufgestellten Teststruktur optimal gewappnet: Über die App RMK-Cosima oder die Homepage des Landratsamts können ganz leicht Tests in Testzentren gebucht werden. Positive Schnelltests können im PCR-Testzentrum am Klinikum Winnenden überprüft werden. Dort gibt es auch PCR-Tests für Selbstzahler.

„Die Impfung ist nach wie vor unsere beste Chance, die Pandemie in den Griff zu bekommen“, sagt Landrat Richard Sigel. „Nutzen Sie daher die niederschwelligen Angebote im Kreisimpfzentrum oder bei den Aktionen vor Ort, damit wir der möglichen vierten Welle im Herbst die Stirn bieten können.“ Mit der neuen Coronaverordnung werden fast alle Einschränkungen für Geimpfte und Genesene aufgehoben. Weitere Infos: www.rems-murr-kreis.de.

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Erstellt:
17. August 2021, 14:20 Uhr

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