Isolierunterkunft in Sechselberg geht wieder in Betrieb

Einzelne Covid-19-Fälle in Erstaufnahmeeinrichtungen.

Das Land Baden-Württemberg hat die Isolierunterkunft für an Covid-19 erkrankte Flüchtlinge in Sechselberg reaktiviert. Archivfoto: B. Büttner

© Benjamin Büttner

Das Land Baden-Württemberg hat die Isolierunterkunft für an Covid-19 erkrankte Flüchtlinge in Sechselberg reaktiviert. Archivfoto: B. Büttner

ALTHÜTTE (pm). Die Isolierunterkunft für Flüchtlinge in Althütte-Sechselberg wird für die Unterbringung von an Covid-19 erkrankten Flüchtlingen aus den vier Landeserstaufnahmeeinrichtungen (LEA) des Landes reaktiviert. In den vergangenen Tagen wurden einige wenige Bewohner in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes, insbesondere neu aufgenommene Asylbewerber, positiv auf Sars-CoV-2 getestet – Stand 14. September waren dies fünf Personen. Zunächst wird eine Familie heute nach Althütte-Sechselberg verlegt werden.

Das Regierungspräsidium Stuttgart betreibt die Einrichtung für das Land Baden-Württemberg. Die Einrichtung wurde im März 2020 eingerichtet und war erstmals von April bis Mitte Juni in Betrieb. Dort ist die Unterbringung für positiv getestete Personen ohne oder mit geringen Symptomen vorgesehen. Eine engmaschige medizinische Betreuung der Asylbewerber ist sichergestellt. Die Einrichtung in Althütte-Sechselberg gewährleistet eine sichere Möglichkeit zur Isolation von Covid-19-Patienten.

Die Unterkunft in Althütte-Sechselberg ist durch die räumlichen Gegebenheiten, beispielsweise einem eigenen Bad für jedes Zimmer, gut geeignet, die Erkrankten aufzunehmen. Deshalb wurde die Unterkunft vorsorglich für eine weitere mögliche Erkrankungswelle im Herbst und Winter bereitgehalten. In der Unterkunft ist – je nach Belegung: Einzelpersonen und gegebenenfalls Familien – Platz für 30 bis 60 Geflüchtete. Insgesamt konnten bislang 44 infizierte Personen einzeln beziehungsweise mit ihren Familienmitgliedern in „häuslicher Quarantäne“ untergebracht und versorgt werden. Zur Vermeidung einer Infektion werden die Beschäftigten mit persönlicher Schutzausrüstung ausgestattet. Der Zugang zur Einrichtung erfolgt ausschließlich über eine Personalschleuse. Ein Zaun sowie ein Wachdienst, der rund um die Uhr im Einsatz ist, sorgen für die Sicherheit der örtlichen Bevölkerung und für die Einhaltung der Quarantäneauflagen. Die Einrichtung dieser Isolierunterkunft stellt eine Entlastung der LEA im Land dar, die solche Bedingungen nur mit erheblichem Aufwand bewerkstelligen können.

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Erstellt:
16. September 2020, 06:00 Uhr

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