Isolierunterkunft in Sechselberg wird geschlossen

Die Unterkunft für infizierte Flüchtlinge war nur temporär geplant. Die Ersatzunterkunft in Stuttgart nimmt heute den Betrieb auf.

Die Isolierunterkunft in Sechselberg ist Geschichte. Foto: B. Büttner

© Benjamin Büttner

Die Isolierunterkunft in Sechselberg ist Geschichte. Foto: B. Büttner

ALTHÜTTE (pm). Das Regierungspräsidium Stuttgart muss vor Ostern die für das Land betriebene temporäre Isolierunterkunft für an Covid-19 erkrankte Flüchtlinge in der Erstaufnahme in Althütte-Sechselberg schließen. Das Gelände der früheren Freizeiteinrichtung des Süddeutschen Gemeinschaftsverbands wird verkauft und kann daher nicht mehr weiter durch das Land genutzt werden. Die temporäre Unterkunft diente ab 11. April 2020 in den vergangenen rund zwölf Monaten als Isoliermöglichkeit für die in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes bestätigten Coronafälle.

„Die Inbetriebnahme der temporären Isolierunterkunft im vergangenen April hat zu einer Entlastung in allen Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes geführt, da dort die Möglichkeiten zur häuslichen Quarantäne nur bedingt umsetzbar sind. Schnell hat sich der Ablauf sehr bewährt und stellt so einen wichtigen Baustein der Pandemiebekämpfung in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes dar“, erklärte Regierungspräsident Wolfgang Reimer.

Untergebracht waren in Althütte-Sechselberg seit der Inbetriebnahme rund 480 Geflüchtete – Einzelpersonen und Familien – mit keinen oder nur milden Symptomen. Die örtlichen Begebenheiten sowie der Einsatz technischer Ausstattung – zum Beispiel eine Personenschleuse – sorgten für einen umfassenden Schutz zur Sicherstellung der Vorgaben der Quarantänevorgaben. „Dank der guten Zusammenarbeit mit allen Beteiligten wie den Dienstleistern, der Gemeinde und dem Landkreis konnten wir für das Land diese Aufgabe mit Bravour meistern“, betonte Reimer. Damit das Land auch weiterhin eine Unterbringungsmöglichkeit für die an Covid-19 erkrankten Geflüchteten bieten kann, lief die Suche nach einem Ersatzstandort in den vergangenen Wochen auf Hochtouren. „Wir freuen uns sehr, dass wir mit der neuen gemeinsamen Unterkunft in Stuttgart für einen adäquaten Ersatz sorgen können“, sagte der Regierungspräsident.

Auch die neue Isolierunterkunft in Stuttgart ist temporär, sie ist bis Ende Juni vorgesehen.

Bei der neuen Isolierunterkunft, die das Regierungspräsidium Stuttgart für das Land betreibt, handelt es sich um eine bereits bestehende Schutzeinrichtung der Landeshauptstadt in Stuttgart-Nord. In dieser Unterkunft werden von der Stadt schon bisher Flüchtlinge untergebracht, die positiv auf Sars-CoV-2 getestet wurden, sowie deren Kontaktpersonen und weitere Personenkreise, die sich nicht selbst isolieren können. Ab Donnerstag übernimmt das Land Baden-Württemberg diese Einrichtung in Stuttgart und wird sie künftig gemeinsam mit der Landeshauptstadt führen.

Alexandra Sußmann, Bürgermeisterin für Soziales und gesellschaftliche Integration, sagte: „Unsere Einrichtung bietet die bestmöglichen Voraussetzungen. Bei der Landeshauptstadt Stuttgart sind Schutzunterkünfte für Menschen, die sich nicht selbst isolieren können, seit Beginn der Coronakrise ein ganz wesentlicher Bestandteil der Pandemiebekämpfung. Eine solche Schutzunterkunft zusammen mit dem Land zu betreiben, schafft wertvolle Synergieeffekte und ist ein echter Mehrwert für beide Seiten.“

In der Unterkunft können rund 120 Personen untergebracht werden. Die Betreuung, Verpflegung und medizinische Versorgung ist – wie bisher – durch erfahrene Dienstleister gewährleistet. Bereits ab heute werden die ersten erkrankten Geflüchteten aus den Erstaufnahmeeinrichtungen der vier Regierungsbezirke des Landes in die Einrichtung verlegt. „Mit dieser Unterkunft bietet sich weiterhin die Möglichkeit, die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes zu unterstützen, um so das Ausbruchsgeschehen besser unter Kontrolle halten zu können“, führte der Regierungspräsident aus. Der Betrieb der Einrichtung ist zunächst – mit Verlängerungsoption – bis Ende Juni vorgesehen.

Zur Bekämpfung der Coronapandemie wurden im Bereich der Erstaufnahme viele Maßnahmen ergriffen, um eine Ausbreitung des Virus in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen zu verhindern. Aufgrund des sehr dynamischen Verlaufs der Pandemie wurden diese Maßnahmen immer wieder angepasst, die Lage wird kontinuierlich beobachtet. Neu ankommende Flüchtlinge werden zuerst im Ankunftszentrum in Heidelberg beziehungsweise in der Landeserstaufnahmeeinrichtung, in der sie zuerst ankommen, auf Sars-CoV-2 getestet und anschließend 14 Tage nach Tageszugängen separiert untergebracht. Positiv getestete Fälle werden einzeln beziehungsweise mit ihren Familienmitgliedern in „häusliche Quarantäne“ genommen. Oftmals ist dies in den Einrichtungen nicht oder nur schwer umsetzbar. Deshalb hat sich der Betrieb einer entsprechenden Schutzunterkunft bewährt und soll vorerst weitergeführt werden.

Wie bei anderen Einrichtungen der Erstaufnahme übernimmt das Land sämtliche Kosten für die Einrichtung. Sollte es zu einer Verlegung in ein Krankenhaus kommen, werden die hierfür anfallenden Kosten ebenfalls durch das Land beglichen. Eine finanzielle Belastung für die Gemeinde oder den Landkreis besteht somit nicht.

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Erstellt:
1. April 2021, 06:00 Uhr

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