Nun doch kein spezielles Gebiet mit Maskenpflicht in Backnang

Stadt appelliert an das Verständnis und Bewusstsein ihrer Bürger.

Überall, wo der Abstand von mindestens eineinhalb Metern nicht eingehalten werden kann, ist das Maskentragen Pflicht.Foto: J. Fiedler

© Jörg Fiedler

Überall, wo der Abstand von mindestens eineinhalb Metern nicht eingehalten werden kann, ist das Maskentragen Pflicht.Foto: J. Fiedler

BACKNANG (not). Die Stadt Backnang hat nun doch keinen speziellen Bereich ausgewiesen, in dem Masken getragen werden müssen. Als Begründung schreibt die städtische Pressesprecherin Christine Wolff am heutigen Dienstag, dass die Corona-Verordnung des Landes, die seit Montag gilt, bei diesem Thema weiter reicht, als die Allgemeinverfügung des Rems-Murr-Kreises. Die Coronaverordnung des Landes lautet sinngemäß: Eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung muss innerhalb von Fußgängerbereichen getragen werden, es sei denn, es ist sichergestellt, dass der Mindestabstand eingehalten werden kann.

Die Stadtverwaltung hat deshalb bislang von der Beschränkung der Maskenpflicht auf einen bestimmten innerstädtischen Bereich abgesehen und appelliert vielmehr an das Bewusstsein und das Verständnis der Bürger, im gesamten Gebiet der Stadt auf den Gehwegen, Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, insbesondere dort, wo immer wieder Begegnungen unter 1,5 Meter wahrscheinlich sind.

Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes sieht die Möglichkeit vor, sogenannte Verdichtungszonen auszuweisen. Das wären dann Straßen, Flächen oder Gebiete, in denen die Maske Pflicht wäre. Nun heißt es in der Pressemitteilung, die Stadt werde über Veröffentlichungen und Aushänge berichten, wenn sie von der Möglichkeit der Definition einer solchen Verdichtungszone Gebrauch macht. Zum aktuellen Zeitpunkt ist dies aber nicht der Fall.

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Erstellt:
20. Oktober 2020, 18:12 Uhr

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