Landkreis hebt die eigene Allgemeinverfügung auf

Reaktion auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts: Jetzt gilt ausschließlich die Maskenpflicht laut der Verordnung des Landes.

Die Maskenpflicht gilt weiterhin dort, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann. Archivfoto: J. Fiedler

© Jörg Fiedler

Die Maskenpflicht gilt weiterhin dort, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann. Archivfoto: J. Fiedler

WAIBLINGEN (lra). Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit Beschluss vom 10. November dem Antrag eines Bürgers stattgegeben, der sich gegen eine vom Landratsamt Rems-Murr-Kreis angeordnete Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in sogenannten Verdichtungszonen – konkret in Winnenden – gewandt hatte (wir berichteten). Nun hat man im Landratsamt den Beschluss geprüft und sich gestern dazu entschieden, die Allgemeinverfügungen zur Maskenpflicht und zur Sperrstunde aufzuheben. Eine entsprechende Aufhebungsverfügung wird zeitnah bekanntgemacht.

Das bedeutet: Die Maskenpflicht gilt im Rems-Murr-Kreis dann entsprechend der Coronaverordnung des Landes. Das heißt wiederum: In Fußgängerzonen ist eine Maske zu tragen, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann – auch in Winnenden. Die Regelung gilt ab dem heutigen Donnerstag, 19. November.

Ortskundige hätten selbst geeignete Zonen ausweisen können.

„Uns war bei der Regelung, die wir als Rahmen für eine entsprechende Ausgestaltung durch die Kommunen verstehen, wichtig, dass mit den Städten und Gemeinden selbst die Ortskundigen dort zusätzlich Zonen ausweisen können, wo es wegen erfahrungsgemäß hohem Publikumsverkehr sinnvoll ist“, betont Linda Port, stellvertretende Dezernentin Ordnung, Gesundheit und ÖPNV. „Angesichts des Beschlusses des Verwaltungsgerichts heben wir nun unsere Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht im Interesse einer landeseinheitlichen Regelung auf. Dasselbe gilt für die Allgemeinverfügung zur Sperrstunde, die durch die Schließung der Gastronomie überflüssig geworden ist“, so Port weiter.

Der Rems-Murr-Kreis wird jedoch – auch nach Rücksprache mit der Stadt Winnenden – in Richtung Land adressieren, dass bei einer Aktualisierung der Coronaverordnung eine Regelung der Maskenpflicht auf Märkten im Freien hilfreich wäre. Ebenso wäre es aus Sicht des Rems-Murr-Kreises wünschenswert, wenn das Land über seine Verordnung die Möglichkeit schaffen würde, dass die Kommunen mit ihrer Ortskenntnis und Erfahrung Verdichtungszonen ausweisen können.

Winnendens Oberbürgermeister Hartmut Holzwarth ergänzt: „Die Rücknahme nach dem Stuttgarter Urteil ist vernünftig, da es ja noch die landeseinheitliche Regelung gibt. Im Bereich Kornbeckstraße/Unterführung, wo diese nicht gilt, appellieren wir nun an die Bevölkerung mit dem Schlagwort: Kein Abstand möglich, dann Maske.“

Als Hintergrund heißt es in der Pressemitteilung des Landratsamtes weiter: „Die Maskenpflicht hilft im Kampf gegen das Coronavirus, das ist aktuell Stand der Forschung. Wichtig ist: Das Urteil stellt nicht die Maskenpflicht an sich in Frage. Es geht hier vielmehr um ein Detail, das den Städten und Gemeinden eine größtmögliche Flexibilität ermöglichen sollte. Der Rems-Murr-Kreis war in Sachen Maskenpflicht über die Verordnung des Landes hinausgegangen.“

Anfang der Woche noch hatte das Landratsamt erwogen, Beschwerde gegen das Urteil einzureichen, dafür hätte es zwei Wochen Frist gehabt. „Wir prüfen aktuell, ob wir das tun“, hatte Linda Port am Montag noch auf Anfrage erklärt. Die ganze Verwirrung nach dem Urteil über Winnenden ist wohl der Eile geschuldet, mit der Ende Oktober der von der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten angeordnete Lockdown light umgesetzt wurde.

Ein Sprecher des Sozialministeriums erklärte die aktuelle Regel nochmals: „Sie müssen nur dann eine Maske tragen, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann. Das ist in einer Fußgängerzone um 13 Uhr an einem Samstagmittag sicherlich schwieriger möglich (heißt: Maske auf) als Montagnacht um 2.30 Uhr (heißt: Maske muss nicht getragen werden).“ Die Städte Schorndorf und Winnenden hatten den Steilpass des Kreises genutzt und eine Maskenpflicht in ihren Verdichtungszonen erlassen. Schorndorf war schon am vergangenen Donnerstag wieder davon abgerückt.

179 neue Infizierte im Kreis, die Zahl der Todesfälle steigt auf 115.

Gestern hat es im Rems-Murr-Kreis 179 Neuinfektionen mit dem Coronavirus gegeben. Die gesamte Zahl der Infizierten steigt damit auf 5613. Davon gelten bisher 4593 Menschen als genesen. In den vergangenen sieben Tagen haben sich im Kreis insgesamt 704 Menschen mit Corona infiziert. Der Inzidenzwert von Infizierten auf 100000 Einwohner sinkt demnach leicht auf 165. Am Vortag lag dieser Wert noch bei 172.

Seit Beginn der Coronapandemie sind im Kreis 115 Menschen mit einem positiven Covid-19-Testergebnis verstorben, das sind zwei Todesfälle mehr als noch am Vortag. In den Rems-Murr-Kliniken werden aktuell 46 Coronapatienten stationär versorgt. Davon befinden sich 14 auf der Intensivstation, nur einer von ihnen muss nicht beatmet werden.

Momentan mit einem positiven Testergebnis in Quarantäne befinden sich 905 Personen, davon kommen 105 aus Backnang. Die meisten Fälle im Kreis gibt es aktuell in Waiblingen mit 187 Infizierten, darauf folgt Fellbach mit 118. Die einzige Gemeinde der Region ohne bekannte aktive Fälle ist Spiegelberg. Außerdem kaum betroffen sind Sulzbach an der Murr und Großerlach mit aktuell je zwei Infizierten.

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Erstellt:
19. November 2020, 06:00 Uhr

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