Mehr Freiheit mit dem richtigen Nachweis

Für Geimpfte und Genesene gelten jetzt andere Coronabestimmungen. Kontrolleure achten nun auf Impf- und Genesungsdaten.

Eine Möglichkeit, mehr Freiheiten zu erhalten: Ein PCR-Test.Symbolfoto: Stock-Adobe/Jarun

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Eine Möglichkeit, mehr Freiheiten zu erhalten: Ein PCR-Test.Symbolfoto: Stock-Adobe/Jarun

Von Bernhard Romanowski

BACKNANG. Für Geimpfte und Genesene ist das Leben in Zeiten der Coronapandemie seit dem Wochenende ein bisschen leichter geworden. Die vom Bund beschlossenen Lockerungen für diese Menschen bedeuten zum Beispiel, sich wieder uneingeschränkt mit anderen Menschen treffen zu können. Auch zählen sie bei Treffen mit Ungeimpften mit Blick auf die beschränkte Anzahl der Personen nicht dazu. Nächtliche Ausgangsbeschränkungen und Quarantäneregeln gelten für sie demnach auch nicht. Ebenso ist der Besuch von Einrichtungen wie Museen oder Zoos und das Einkaufen für sie ohne negativen Test wieder möglich.

„Auch die körpernahen Dienstleistungen wie etwa beim Friseur können Geimpfte und Genesene ohne die ansonsten notwendige tagesaktuelle Testbescheinigung in Anspruch nehmen“, ergänzt Gisela Blumer. Die Abstandsregeln sowie die Maskenpflicht bleiben aber für alle insbesondere im öffentlichen Raum erhalten. Da in Baden-Württemberg noch kein digitaler Impfpass zum Einsatz kommt, muss ein herkömmlicher Impfausnachweis vorliegen, um nachzuweisen, dass man geimpft ist. Die Immunität setzt gemeinhin 14 Tage nach der Impfung ein. Also werden die Kontrolleure auch genau auf das Datum der Eintragung im Impfpass achten. „Sollte ein Impfstoff zwei Impfdosen erfordern, reicht der Nachweis einer Impfdosis aus, wenn man neben der Impfdokumentation zusätzlich einen PCR-Nachweis (ärztliches Zeugnis) einer überstandenen Coronaerkrankung vorlegen kann“, teilt das Landesinnenministerium auf Nachfrage dazu mit. Für von Covid-19 Genesene gilt, dass die Genesung nicht länger als sechs Monate zurückliegen darf, um in den Genuss der Lockerungen zu kommen. Freilich sollte man dazu eben auch eine entsprechende Bescheinigung vorweisen können (siehe Infokasten).

Die Stadt Backnang hat einen Security-Service angeheuert.

Der städtische Vollzugsdienst ist in Backnang intensiv unterwegs, um mögliche Verstöße gegen das Ansammlungsverbot zu ahnden. „Und zwar sieben Tage die Woche und bis in die Abendstunden hinein“, so Blumer. Für diese Aufgaben hat die Stadt zusätzlich einen Security-Service angeheuert. Denn intensive Kontrollen bedeuteten auch eine intensive Mehrbelastung ihrer Mitarbeiter neben ihren sonstigen Aufgaben, erläutert die Ordnungsamtschefin. Bahnhöfe und Bushaltestellen würden derweil vornehmlich von der Landespolizei kontrolliert. Kontrollen von Treffen im privaten Bereich, besonders wenn jetzt die wärmeren Tage kommen und Geimpfte sich mit ebenfalls Geimpften treffen wollen, seien nur schwierig durchzuführen, wie die Leiterin des Backnanger Ordnungsamts erklärt. An den klassischen Treffpunkten in Backnang, also etwa im Bereich Rotgerberweg und Obere Walke, wurden einige Gruppen angesprochen, zumeist jüngere Leute, und ein coronakonformes Verhalten erbeten. Meist sei es nur Gedankenlosigkeit, die zu Verstößen gegen die Coronaregeln führt. Da stecken einige Leute die Köpfe zusammen, um etwas auf einem Smartphone zu betrachten, wobei dann der Abstand nicht eingehalten wird. So etwas kommt häufiger vor und passiert zumeist unbewusst.

Allerdings sei generell eine Veränderung zu spüren, meint Blumer. Noch vor einem Jahre sei das Bewusstsein um die Folgen einer Coronaerkrankung präsenter als jetzt gewesen, die Achtsamkeit stärker ausgeprägt. Obwohl die Inzidenz jetzt höher sei als vor einem Jahr um die Zeit, sei bei manchen Menschen der Gedanke vorherrschend: „Mich wird es schon nicht erwischen.“ Tatsächlich aber sei Covid-19 mittlerweile auch bei den jungen Leuten virulent und treffe nicht mehr nur die älteren Menschen, mahnt Blumer: „Gegen diesen Verdrängungseffekt appellieren wir an die Bürger – haltet durch und haltet euch weiter an die Bestimmungen!“

Dokument der Genesung

Wie Personen, die gegen das Coronavirus geimpft sind, sollen auch diejenigen Erleichterungen erhalten, die eine Coronaerkrankung überstanden haben. Die Rede ist hier beispielsweise von den Kontaktbeschränkungen oder Friseurbesuchen ohne vorherigen Test. Wichtig: Die Coronaerkrankung darf nicht länger als ein halbes Jahr her sein.

Zum Nachweis der Genesung zählt das Ergebnis des positiven PCR-Tests (mit Name, Vorname, Geburtsdatum) als ärztliches Zeugnis. Sollte dieses nicht mehr vorliegen, müssen sich die Betroffenen an ihren Hausarzt oder das Labor wenden, das die Auswertung des Tests durchgeführt hat.

Als Nachweis dienen folgende Dokumente: PCR-Befund eines Labors, eines Arztes, einer Teststelle oder eines Testzentrums, ein ärztliches Attest (mit Angaben zu Testart und Testdatum), eine Absonderungsbescheinigung, weitere Bescheinigungen von Behörden (mit Testart und Testdatum).

Nicht als Dokument anerkannt werden Antigenschnelltestnachweise, Absonderungsbescheinigungen, die keine Angaben zu Testart oder Datum enthalten, Antikörpernachweise oder Krankheitsatteste.

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Erstellt:
14. Mai 2021, 11:30 Uhr

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