Verwirrung um 800-Quadratmeter-Regel

Sportgeschäft Hettich in Backnang musste nach zwei Tagen wieder schließen – Abtrennen von Ladenfläche ist künftig erlaubt

Seit Montag dürfen viele Geschäfte wieder öffnen, aber nicht alle. Um einen zu großen Ansturm in den Innenstädten zu verhindern, müssen Betriebe mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche weiterhin geschlossen bleiben. Diese Grenze ist nicht nur umstritten, sondern wurde auch unterschiedlich interpretiert. Künftig dürfen größere Geschäfte nun wieder öffnen, wenn sie Teilbereiche für die Kunden sperren.

Wechselbad der Gefühle bei Intersport Hettich in Backnang: Erst hängten Jan Rössle (vorne) und Janos Kerekes Plakate an die Tür, um auf die Schließung hinzuweisen, dann freuten sie sich über die Nachricht, dass sie mit abgetrennten Teilflächen wieder öffnen dürfen. Foto: A. Becher

© Alexander Becher

Wechselbad der Gefühle bei Intersport Hettich in Backnang: Erst hängten Jan Rössle (vorne) und Janos Kerekes Plakate an die Tür, um auf die Schließung hinzuweisen, dann freuten sie sich über die Nachricht, dass sie mit abgetrennten Teilflächen wieder öffnen dürfen. Foto: A. Becher

Von Kornelius Fritz

BACKNANG. Am Montag herrschte bei Janos Kerekes und seinem Team von Intersport Hettich noch große Freude: Nach viereinhalb Wochen Zwangsschließung öffnete das Sportgeschäft im Backnanger Schweizer-Bau wieder seine Türen und freute sich über guten Zulauf: „Die Kunden waren froh, dass sie wieder einkaufen können“, berichtet der Filialleiter. Obwohl man sich streng an die Hygienevorschriften gehalten und immer nur höchstens 15 Kunden gleichzeitig ins Geschäft gelassen habe, machte das Sportgeschäft am Eröffnungstag gute Umsätze: „Der Montag war wie ein guter Samstag“, berichtet Kerekes.

Doch mit der Freude war es am Dienstag schon wieder vorbei. Bei einer Kontrolle durch das Ordnungsamt stellte sich heraus, dass die Verkaufsfläche die 800-Quadratmeter-Grenze überschreitet. Kerekes sagt, in seinen Plänen sei eine Ladenfläche von 850 Quadratmetern vermerkt, davon habe er Fluchtwege und Schaufensterbereich abgezogen und sei so auf 790 Quadratmeter gekommen. Allerdings hatte er wohl eine nachträgliche Ladenerweiterung vergessen. „Die Stadt hatte einen anderen Plan“, so Kerekes. Demnach lag die Verkaufsfläche eindeutig über dem Grenzwert. Das Ordnungsamt ordnete deshalb die Schließung an.

Fläche in der Werbung großzügig aufgerundet

Ein Schritt, der ihrer Behörde nicht leicht gefallen sei, versichert Ordnungsamtsleiterin Gisela Blumer: „Wir wissen, dass die Situation für die Gewerbetreibenden schwierig ist, aber wir sind dazu verpflichtet, die Vorgaben des Landes umzusetzen.“ Die sind laut Blumer eindeutig und auch durch „kreatives Messen“ nicht zu umgehen: „Die Größe der Verkaufsfläche ist Teil der Baugenehmigung und wird bereits bei der Bauabnahme kontrolliert“, so Blumer. Welcher Einzelhändler über und welcher unter 800 Quadratmeter Verkaufsfläche liege, sei deshalb im Baurechtsamt bekannt. Dennoch habe man sich in drei Betrieben, die nahe an der Grenze liegen, noch einmal vor Ort davon überzeugt, dass die tatsächlichen Verhältnisse mit den Plänen übereinstimmen. Außer bei Hettich habe es keine Beanstandungen gegeben.

Auch nicht beim Bettenhaus Windmüller, obwohl dieses auf seiner Homepage bisher mit „über 1000 Quadratmeter Verkaufsfläche“ geworben hatte. Da wurde in der Werbung aber wohl großzügig aufgerundet, denn die baurechtlich relevante Verkaufsfläche (siehe Infobox) liegt unter 800 Quadratmetern. Dies habe ihm das Baurechtsamt telefonisch bestätigt, berichtet Inhaber Martin Windmüller, der mittlerweile auch auf seiner Website die Quadratmeterzahl korrigiert hat. Auch Intersport Boss in der Sulzbacher Straße liegt mit 793 Quadratmetern Verkaufsfläche knapp unter der Grenze. Das ist allerdings kein Zufall: „Großflächiger Einzelhandel ist an unserem Standort gar nicht zulässig“, sagt Geschäftsführerin Rosemarie Boss. Deshalb habe man bereits beim Bau des Gebäudes darauf achten müssen, unter 800 Quadratmetern zu bleiben: „Das ist jetzt unser großer Vorteil.“

Konkurrent Hettich hatte sich gestern schon nach einem Interimsstandort umgeschaut und wollte den Verkauf eigentlich heute im ehemaligen Radio Burgel in der Marktstraße fortsetzen. Am Nachmittag kam dann allerdings die Meldung, dass Baden-Württemberg, wie zuvor schon andere Bundesländer, das Abtrennen von einzelnen Ladenbereichen ab heute erlaubt, damit auch größere Geschäfte unter die 800-Quadratmeter-Grenze kommen können.

„Wir sind alle sehr erleichtert“, freut sich Janos Kerekes von Intersport Hettich. Seine Mitarbeiter und er haben gestern Abend bereits damit begonnen, einen Teil der Verkaufsfläche abzutrennen. Man habe sich für die Abteilung mit der Bademode entschieden, berichtet Kerekes. Da die Schwimmbäder geschlossen haben und auch Urlaubsreisen zurzeit nicht möglich sind, seien bei diesem Sortiment zurzeit ohnehin keine großen Umsätze zu erwarten.

Für eine solche Regelung hatte sich auch Rolf Hettich eingesetzt: Der CDU-Stadtrat hat das Sportgeschäft zwar vor drei Jahren an seinen Kollegen Thomas Grabert aus Öhringen verkauft, fühlt sich dem Laden, der seinen Namen trägt, und dem Einzelhandel insgesamt aber weiterhin eng verbunden. In einem Brief an OB Frank Nopper und die Landtagsabgeordneten Wilfried Klenk (CDU) und Gernot Gruber (SPD) spricht sich Hettich für eine Lockerung der strengen Beschränkung im Einzelhandel aus: „Unsere Wirtschaft muss wieder in Gang kommen, ansonsten werden durch die wirtschaftlichen Schäden weitaus größere Schäden entstehen als durch das Virus selbst“, heißt es in dem Brief.

Info

Die Verkaufsfläche ist ein Begriff aus dem Baurecht. Sie ist nicht nur im Zusammenhang mit den Corona-Beschränkungen von Bedeutung. So ist etwa die Größe der Verkaufsfläche entscheidend bei der Frage, wo sich ein Einzelhandelsbetrieb ansiedeln darf. Während kleinere Läden auch in Wohngebieten betrieben werden dürfen, sind großflächige Einzelhandelsbetriebe nur in Stadtzentren und speziell ausgewiesenen Sondergebieten zulässig.

Auch bei anderen Themen spielt die Größe der Verkaufsfläche eine Rolle, etwa wenn es um die Zahl der Stellplätze oder die sanitären Einrichtungen geht, die ein Einzelhändler nachweisen muss.

Laut Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gelten Geschäfte ab einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern als großflächige Einzelhandelsbetriebe.

Zur Verkaufsfläche zählen alle Flächen eines Einzelhandelsbetriebs, die für den Kunden zugänglich und geeignet sind, Verkaufsabschlüsse zu fördern. Neben den Flächen, auf denen Waren präsentiert werden, gehören dazu unter anderem der Eingangs- und Kassenbereich, Umkleidekabinen sowie Gänge, die für Kunden zugänglich sind.

Nicht zur Verkaufsfläche zählen hingegen Lager- und Büroräume sowie Rettungswege, die freigehalten werden müssen.

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Erstellt:
23. April 2020, 06:00 Uhr

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