Vorerst Aufklärung statt Bußgeld

Beim Einkaufen und im ÖPNV wurde die Coronaverordnung verschärft, medizinische Masken sind dort Pflicht. Ob sich die Menschen daran halten, werden Polizei und Ordnungsamt Backnang kontrollieren, zunächst steht die Aufklärung im Vordergrund.

Eine FFP2-Maske der Brückenapotheke Backnang. Die Apotheker haben sich einen guten Vorrat der Masken zugelegt. Foto: A. Becher

© Alexander Becher

Eine FFP2-Maske der Brückenapotheke Backnang. Die Apotheker haben sich einen guten Vorrat der Masken zugelegt. Foto: A. Becher

Von Kristin Doberer

BACKNANG. Blumenmuster, lustige Aufschriften oder Monsterzähne: Bei der Stoffauswahl ihrer Alltagsmasken waren viele Menschen kreativ, die Maskenvielfalt beim Einkaufen war groß. Damit ist vorerst Schluss, die Auswahl ist beschränkt auf weiße FFP2-Masken und die bläulichen OP-Masken.

Denn seit gestern gilt wieder eine neue Coronaverordnung, unter anderem wurde die Maskenpflicht verschärft. So muss in folgenden Bereichen eine medizinische Maske getragen werden: im öffentlichen Personenverkehr, an Bahnsteigen oder Haltestellen, beim Einkaufen, am Arbeitsplatz und an Einsatzorten, in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie in Gottesdiensten und anderen religiösen Veranstaltungen – die Alltagsmasken aus Stoff reichen hier nicht aus.

Polizei will zunächst mit Fingerspitzengefühl vorgehen.

Wie soll kontrolliert werden, ob die getragenen Masken auch den Anforderungen entsprechen? „Mit viel Fingerspitzengefühl“, ist die Antwort vom Pressesprecher der Polizei, Rudolf Biehlmaier. Grundsätzlich ändere sich für die Vorgehensweise der Beamten nichts, sie kontrollieren auch weiterhin im öffentlichen Raum die Einhaltung der Maskenpflicht ebenso wie alle anderen Coronaregeln. Nun wolle man vor allem zu Beginn der verschärften Regelungen aber mit mehr Augenmaß vorgehen. „Wenn wir Verstöße feststellen, gehen wir mit Maß und Ziel vor.“ Die Beamten werden bei Verstößen zuallererst das Gespräch suchen. „Wenn jemand plausibel erklären kann, warum er noch keine medizinische Maske hat, dann ist das bei so neuen Regelungen kein Problem.“ Es könne aber durchaus zu Strafen kommen, so Biehlmaier. Und zwar dann, wenn jemand sich uneinsichtig zeigt. Insgesamt werde die Vorgehensweise immer im Einzelfall von den Beamten vor Ort entschieden, doch solange die Verschärfung der Maskenpflicht noch so frisch ist, wolle man Kulanz zeigen.

Ganz ähnlich will es auch das Ordnungsamt der Stadt Backnang handhaben. Es gehe weniger um das Verteilen von Strafen und Bußgeldern, sondern vielmehr darum, die Bürger zu informieren und aufzuklären. Denn wie viele vorherige Coronaverordnungen des Landes sei auch die aktuellste für die Bürger nicht immer verständlich aufbereitet, kritisiert Gisela Blumer, Leiterin des Rechts- und Ordnungsamts Backnang. „Zum Teil sind Dinge missverständlich, es kommt zu Verwirrungen. Deshalb wollen wir unablässig informieren.“ Dabei mache die verschärfte Maskenpflicht keinen allzu großen Unterschied. Die Beamten des Ordnungsdiensts wollen auch dazu – wie schon seit Monaten – informieren und in der Innenstadt Präsenz zeigen.

Die medizinischen Masken dienen – anders als die Alltagsmasken – durch ihr filterndes Material dem Eigenschutz und nicht nur dem Schutz der Mitbürger. Blumer hofft, dass der Eigenschutzgedanke viele zur Einhaltung der Tragepflicht bewegt. Positiv sei, so Blumer, dass die Akzeptanz für die Maskenpflicht allgemein sehr gestiegen sei. Besonders in Geschäften werden fast immer Masken getragen. Nur in den Fußgängerbereichen herrsche zum Teil immer noch Unklarheit. „Viele nehmen nicht wahr, dass auch die Gehwege dazugehören und dass in der Innenstadt nicht nur auf dem Markt die Maskenpflicht gilt.“

Auch in den Bussen und Bahnen will man den Menschen noch etwas Zeit geben, sich die richtigen Masken zu besorgen. Das Verkehrsministerium gab bekannt, erst ab dem 1. Februar Bußgelder verhängen zu wollen. Das Backnanger Ordnungsamt wolle aber schon in den kommenden Tagen in den Bussen und an den Bushaltestellen die Fahrgäste informieren. „Aber bei der Fahrt durch die Stadt schienen zumindest am Montag alle an der Bushaltestelle eine medizinische Maske zu tragen“, bemerkt Blumer.

Die DB Regio Bus, die für die Buslinien im Kreis verantwortlich ist, stellt außerdem klar: Die Busfahrer sind nicht dafür verantwortlich, die Maskenpflicht auch durchzusetzen. Es handle sich um eine Bürgerpflicht, die jeder mit Rücksicht auf andere selbstständig wahrnehmen muss. „Da einige Fahrgäste mit Vorerkrankungen wie Herzschwäche oder Asthma oder auch Kinder unter sechs Jahren von der Maskenpflicht ausgenommen sind, ist es für unsere Mitarbeiter nicht möglich, hier einzugreifen.“

Masken richtig verwenden

Als medizinische Masken zählen die sogenannten OP-Masken. Diese sind zum Einmalgebrauch vorgesehen, können bei kurzer Tragedauer aber auch mehrfach genutzt werden. Ein regelmäßiger Austausch ist aber ratsam.

FFP2- oder KN95- oder N95-Masken sind mehrmals verwendbar, solange sie richtig verwendet werden: Vor dem Anlegen sollte man die Hände waschen und die Innenseite der Maske nicht berühren. Die Maske muss an den Rändern eng anliegen und durchgehend Mund und Nase bedecken. Während des Tragens sollte man sie nicht berühren. Ist die Maske durchfeuchtet, sollte sie gewechselt werden.

FFP-Masken und OP-Masken aus Zellstoff dürfen nicht gewaschen werden, da die Filterleistung sonst deutlich abnehmen würde. Nach dem Tragen sollten sie möglichst an einem Haken aufgehängt und bei Zimmertemperatur getrocknet werden.

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Erstellt:
26. Januar 2021, 06:00 Uhr

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