Warnstufe sorgt für Verwirrung

Seit Mittwoch gilt in Baden-Württemberg die Warnstufe. Damit werden die Coronaregeln vor allem für Menschen verschärft, die nicht geimpft oder genesen sind. Schnelltests gelten dabei nicht mehr, lediglich teure PCR-Tests. Einige Einrichtungen setzen deshalb gleich auf 2G.

Das Kino Universum in Backnang lässt nur noch Geimpfte und Genesene zu. Man hofft, so Ärger und Unklarheiten an der Kasse zu vermeiden, die durch das Inkrafttreten der Warnstufe entstanden sind. Foto: A. Becher

© Alexander Becher

Das Kino Universum in Backnang lässt nur noch Geimpfte und Genesene zu. Man hofft, so Ärger und Unklarheiten an der Kasse zu vermeiden, die durch das Inkrafttreten der Warnstufe entstanden sind. Foto: A. Becher

Von Kristin Doberer

Backnang. Die Belegung der Intensivbetten mit Coronapatienten liegt mit 295 nun schon deutlich über der Grenze von 250. Deshalb gilt seit Mittwoch in Baden-Württemberg die Warnstufe. Während sich für Geimpfte und Genesene nur wenig ändert, benötigen Personen, die sich impfen lassen können, es aber nicht getan haben, nun in vielen Lebensbereichen einen PCR-Test. Von Schwimmbad, Kino, Theater, Vereinsfeiern, Galerien bis zu Gastronomie und Vergnügungsstätten – in geschlossenen Räumen gilt nun die 3-G-Regel. Im Gegensatz zur Basisstufe hat sich die Definition des dritten Gs in der Warnstufe aber geändert, Antigen-Schnelltests gelten nun nicht mehr. Stattdessen sind nur noch PCR-Tests zugelassen, die nicht älter als 48 Stunden sein dürfen. „Die Leute sind von den neuen Regeln total irritiert“, sagt Annegret Eppler vom Kino Universum in Backnang. Wer sich nicht tagtäglich mit den immer wieder neuen Regeln auseinandersetze, der habe nicht auf dem Schirm, dass 3G in der Basisstufe etwas anderes bedeutet als 3G in der Alarmstufe. „Manche kommen dann mit Schnelltests und realisieren gar nicht, dass das schon nicht mehr gilt“, sagt sie. Schon beim Thema Schnelltest habe es unglaublich viel Gesprächsbedarf gegeben. Viele Kinobesucher hätten schlicht nicht gewusst, wie und wo sie einen offiziellen Schnelltest machen können, das sei beim Thema PCR-Test aber noch schwieriger zu erklären. Im Kino Universum gilt seit Mittwoch deshalb die 2-G-Regel – Zugang also nur für Geimpfte und Genesene. „Ich kann ja ohnehin nicht erwarten, dass Leute für einen Kinobesuch so einen teuren Test zahlen“, sagt Eppler. Aber durch die Umstellung sei zumindest klarer, was tatsächlich gilt. Sie hofft, so Ärger an der Kinokasse vermeiden zu können.

Kosten für PCR-Tests können je nach Anbieter etwa 50 bis 150 Euro betragen

Wer tatsächlich einen PCR-Test braucht, der muss tief in den eigenen Geldbeutel greifen. Grundsätzlich legen die Teststellen selbst fest, wie teuer die Tests werden. Das hängt aber auch von der Schnelligkeit und dem Aufwand ab. So arbeiten manche Teststellen mit Laboren zusammen, was zwar etwas günstiger ist, aber dafür auch länger dauert. Zum Beispiel kostet ein PCR-Test im Testzentrum am Café Tante Emma aktuell 75 Euro, das Ergebnis erhalten getestete meist etwa 24 Stunden später. Teststellen können sich aber auch eigene Geräte zur Auswertung kaufen. Das hat zum Beispiel die Apotheke am Obstmark getan. „Uns haben Kunden angesprochen, ob wir nicht auch PCR-Tests machen können, weil zum Beispiel bei den Ärzten, die Tests für Selbstzahler anbieten, viel los ist“, sagt Apothekerin Iris Lüdeke. Weil die Ergebnisse aus den Laboren ein bis zwei Tage brauchen, hat sie ein Gerät für PCR-Rapid-Tests angeschafft. Innerhalb von zwei Stunden liegt das Ergebnis vor, der Preis liegt bei 109 Euro. „Das hört sich teuer an, aber ich musste in das Gerät investieren und Zeit und Personal aufwenden. Viel hängen bleibt dabei nicht“, sagt Lüdeke. Bei ihr war bisher übrigens noch keiner, um den Test für einen Besuch im Schwimmbad, im Restaurant oder im Kino zu machen. Viel mehr handle es sich um Leute, die eine Flugreise antreten oder trotz Impfung einen negativen PCR-Test brauchen, zum Beispiel bevor sie in eine Reha-Einrichtung gehen. Und auch die Suche nach den PCR-Teststellen für Selbstzahler gestaltet sich etwas schwieriger als es noch bei den zahlreichen Schnellteststellen der Fall war. Eine Anlaufstelle ist das PCR-Testzentrum am Klinikum Winnenden. Dieses hat weiterhin von montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Weitere Teststellen im Kreis findet man auch auf der Website des Landkreises, hier muss nun aber der Reiter „PCR-Test für Selbstzahler“ ausgewählt werden.

„Keiner wird für eineinhalb Stunden VHS-Kurs so einen teuren Test zahlen. Vor allem, da er ja nur für 48 Stunden gültig ist“, ist sich Monika Eckert, die Leiterin der Backnanger Volkshochschule, sicher. Auch hier gilt seit der Warnstufe die 2-G-Regel. Wie die Kursteilnehmer darauf reagieren werden, kann sie noch nicht einschätzen, da aktuell noch Herbstferien sind. Was die Leiterin nicht versteht: Trotz 2G müssen nun alle wieder Masken tragen. „Selbst wenn in einem Kurs nur Geimpfte sind. Gerade für Sprachkurse ist das schlecht“, sagt sie. Das ist ein weiterer Unterschied der Warnstufe zur Basisstufe. Haben sich Einrichtungen oder Restaurants für das 2-G-Modell entschieden, fielen in der Basisstufe Maskenpflicht und Abstandsregeln weg.

Aus diesem Grund gilt im Storchen in Backnang schon seit einiger Zeit die 2-G-Regel. „So konnten wir das Lokal vollmachen, Personal und Gästen brauchten keine Maske“, sagt Inhaber Dimi Pinakas. Probleme mit Gästen habe es deswegen kaum gegen, nur vereinzelt habe sich jemand über die 2-G-Regelung aufgeregt. Das ist ein Grund dafür, dass er in seiner Gaststätte auch weiter am 2-G-Modell festhält. „Auch wenn ich den Zusatz ‚ohne Maskenpflicht‘ leider vom Schild streichen musste.“ Zum anderen halte auch er es für unwahrscheinlich, dass jemand nur für einen Restaurantbesuch einen PCR-Test bezahlt. Für Unverständnis unter manchen Gastronomen sorgt auch eine weitere, schwer nachvollziehbare Regelung. So genügt im Gastgewerbe für nicht immunisierte Hotelgäste nämlich auch in der Warnstufe ein negativer Antigen-Testnachweis für die Anreise – und eben auch für die Nutzung des Hotelrestaurants –, während diese Testart in Restaurants schon nicht mehr gilt. Lediglich für die Nutzung von Fitnessräumen oder Saunas wird in Hotels auch ein PCR-Test benötigt.

Ausnahmen von PCR-Pflicht und 2-G-Beschränkung

Schwangere und Stillende Da es für Schwangere und Stillende erst seit dem 10. September eine Impfempfehlung gibt, sind sie aktuell noch von der RCR-Pflicht ausgenommen. Sie benötigen einen Antigen-Test.

Keine Impfempfehlung Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, benötigen nur einen negativen Antigen-Test. Sie brauchen für die medizinischen Gründe aber einen ärztlichen Nachweis. Dasselbe gilt für Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission gibt.

Kinder Kinder bis fünf Jahre sind von den Regeln ausgenommen. Ebenso Kinder bis sieben Jahre, die noch nicht eingeschult sind, und Grundschüler sowie Schüler eines sonderpädagogischen Bildungszentrums, einer weiterführenden oder einer beruflichen Schule. Grund ist, dass die Schüler regelmäßig getestet werden.

Jugendliche Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen, benötigen keinen PCR-Test, aber einen negativen Antigen-Test.

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Erstellt:
5. November 2021, 06:00 Uhr

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