Wochenmarkt und Maskenpflicht

Warum zwischen Obst und Gemüse eine Maske tragen? Laut Verfügung ist es auf dem Wochenmarkt nicht möglich, den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen durchgehend einzuhalten. Marktbeschicker und Kunden in Backnang halten sich fast alle dran.

Nervig, aber notwendig: Die vorgeschriebene Mund-Nasen-Bedeckung tragen auf dem Backnanger Wochenmarkt wie hier am Rathaus alle Marktbeschicker und Kunden sehr diszipliniert. Foto: J. Fiedler

© Jörg Fiedler

Nervig, aber notwendig: Die vorgeschriebene Mund-Nasen-Bedeckung tragen auf dem Backnanger Wochenmarkt wie hier am Rathaus alle Marktbeschicker und Kunden sehr diszipliniert. Foto: J. Fiedler

Von Marina Heidrich

BACKNANG. Elf Seiten lang ist die Allgemeinverfügung des Landratsamts RemsMurr zum Thema Maskenpflicht. Heike Bäßler steht hinter ihrem Biogemüsestand auf dem Backnanger Wochenmarkt, blättert vorsichtshalber noch einmal zurück und liest sich eine Passage genau durch. Dann seufzt sie und tauscht ihr Face-Shield gegen eine Stoffmaske. Zumindest in diesem Punkt ist der Wortlaut der Verfügung eindeutig: Paragraf 3 besagt „Sogenannte Face-Shields stellen keine Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne dieser Allgemeinverfügung dar.“

Heike Bäßler und ihre Kunden sehen die Wirksamkeit der Maskenpflicht im Freien eher kritisch, halten sich jedoch an die Verfügung. Die Backnanger verhalten sich ohnehin sehr diszipliniert an diesem diesigen Samstagmorgen, der wetterbedingt rasch die Gläser der mit Mundschutz ausgestatteten Brillenträger auch im Freien anlaufen lässt. Kein lautes Geschimpfe und auch die kritischen Stimmen, die man hören kann, sind nicht polemisch gemeint, sondern eher besorgter Natur. Warum ist es überhaupt nötig, nun auch auf dem Backnanger Wochenmarkt im Freien eine Maske zu tragen? Die Verfügung gibt darauf folgende Antwort: „Aufgrund der örtlichen Begebenheiten vor Ort ist es bei Märkten naturgemäß nicht möglich, den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen durchgehend einzuhalten. Dies gilt neben der Situation an den einzelnen Marktständen auch in den Gängen zwischen den einzelnen Ständen, da ein Markt üblicherweise so angeordnet ist, dass zwischen den einzelnen Ständen nur ein schmaler Gang als Lauffläche und/oder Lagerfläche verbleibt.“

Zwischen Volksbank und Kreissparkasse weist ein großer Aufsteller auf die Maskenpflicht hin, doch nicht jeder nimmt ihn wahr. Eine Stunde nach Markteröffnung nähert sich eine gepflegte Dame Heike Bäßlers Stand. Die Maske trägt sie in der Hand, von der neuen Regelung hat sie noch nichts mitbekommen. „Ich hatte mich schon gewundert, wieso heute so viele Menschen eine Maske aufhaben“, antwortet sie, als sie auf die Maskenpflicht angesprochen wird. Ganz nach dem Prinzip Geisterfahrer (Meldung: Es kommt Ihnen einer entgegen. Einer? Wieso einer – alle!). Sie schüttelt den Kopf. „Ich verstehe es nicht. Noch nicht mal während des Lockdowns im Frühjahr mussten wir im Freien Masken tragen – und jetzt doch?“ Sie lässt ihr Gesicht weiterhin unbedeckt. Womit sie eine der wenigen Ausnahmen ist.

Ohne Mund-Nasen-Schutz, aber mit Attest.

Beim Rundgang durch den Markt fällt auf, dass sich so gut wie alle Besucher und Standbeschicker an die neuen Gegebenheiten halten. Eine Dame verkauft Gewürze, sie trägt keinen Mund-Nasen-Schutz. Doch sie hat ein Attest. Ruhig und etwas scheu gibt sie auf Nachfrage Auskunft. Im Bereich des Wochenmarkts direkt gibt es also keine Probleme. Wie sieht es aber in den umliegenden Straßen aus? Hier ist das Bild gemischt, wozu auch das Hin und Her der öffentlichen Verwaltung in den letzten Tagen beitrug. Niemand scheint genau zu wissen, wo genau denn nun was überhaupt gilt. Grabenstraße, Marktstraße – auch dort wurde vor einer Woche eine Maskenpflichtzone ausgerufen, nur um ein paar Tage später wieder zurückzurudern. Die Menschen sind verunsichert. Ein Zustand, der für viele schwerer zu ertragen ist als das umstrittene Thema Maske.

Einen Silberstreif am Horizont gibt es jedoch. Die Maßnahmen sollen nicht auf Dauer gelten. In der Allgemeinverfügung heißt es: „Auch hier ist in diesem Rahmen zu beachten, dass die Regelung lediglich so lange aufrechterhalten bleiben soll, wie dies unbedingt notwendig ist. Soweit die 7-Tage-Inzidenz für die Dauer von sieben Tagen unter den Schwellenwert von 50 pro 100000 Einwohnern gesunken ist, ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht mehr in diesem Umfang erforderlich. Die hier getroffenen Maßnahmen sollen dementsprechend zu diesem Zeitpunkt automatisch wegfallen.“

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Erstellt:
26. Oktober 2020, 06:00 Uhr

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