18 000 Diesel müssen in der Garage bleiben

Dieselverbote in Stuttgart greifen auch für Anwohner – Tarifreform im Nahverkehr tritt in Kraft

Wende - Bisher durften Anwohner in Stuttgart noch mit ihren alten Dieselfahrzeugen durch die Stadt fahren. Von Montag an müssen auch sie ihre Autos stehen lassen, wenn sie nicht mindestens der Euro-Norm 5 entsprechen – eigentlich.

Stuttgart Für die Verkehrspolitik in der Stadt und der Region Stuttgart ist der 1. April ein historischer Tag. Dies hat gleich zwei Gründe: Das Verkehrsverbot für Dieselautos unterhalb der Schadstoffklasse Euro 5, das seit Anfang des Jahres für Auswärtige gilt, trifft nun auch Stuttgarter Autofahrer. Und erstmals in seiner 40-jährigen Geschichte reformiert der Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) sein Tarifsystem. Die Vereinfachung werden viele Fahrgäste der Region direkt im Geldbeutel spüren: Sie befahren künftig mindestens eine Zone weniger und zahlen deshalb weniger für die Fahrt.

Vom nun geltenden Verkehrsverbot für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 4 und schlechter sind in Stuttgart rund 18 000 Fahrzeuge betroffen. Damit wird das seit Januar geltende Fahrverbot für auswärtige Dieselautos auf Personen ausgeweitet, die ihren Wohnsitz in Stuttgart haben – doch die Ausnahmeregelungen wurden jüngst erneut ausgeweitet.. „Ich bitte die Stuttgarter, sich an das Verbot zu halten und alternative Fortbewegungsmittel, vor allem den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen“, sagt Ordnungsbürgermeister Martin Schairer (CDU). Wer gegen das Verbot verstößt, wird mit 108,50 Euro zur Kasse gebeten.

„Einfach, günstig, umweltfreundlich“, so charakterisiert der Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) die VVS-Tarifreform, die aus 52 Zonen fünf Ringe macht: „Der neue Tarif ist ein unschlagbares Argument, das Auto stehen zu lassen und umzusteigen – gerade im Hinblick auf die nach wie vor hohen Stickoxidwerte und die daraus resultierenden Fahrverbote für alte Dieselautos.“ Auch der Stuttgarter OB Fritz Kuhn (Grüne) spricht von einem „großen Tag für den öffentlichen Nahverkehr“.

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Erstellt:
3. April 2019, 14:18 Uhr

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