20-Jährige auf einsamem Parkplatz vergewaltigt

24-jähriger Pizzabäcker muss zweieinhalb Jahre hinter Gitter – Gericht schenkt Angeklagtem aus Waiblingen keinen Glauben

Von Bernd S. Winckler

WAIBLINGEN/STUTTGART. Wegen vollendeter Vergewaltigung verurteilte das Stuttgarter Landgericht jetzt einen 24-jährigen Pizzabäcker aus Waiblingen zu der Gesamtstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Das Gericht glaubte den Beteuerungen des Angeklagten nicht, dass ihn in der Nacht zum 13. Juli dieses Jahres eine 20-jährige Internatsschülerin des Waiblinger Berufsbildungswerk zuerst um ein Getränk und dann um Geld bat und ihn dann sexuell verführt hätte.

Vielmehr gehen die Richter davon aus, dass der 24-Jährige in der Julinacht gezielt seine sexuelle Absicht gegen das Opfer verfolgte und sich an ihr sexuell verging. „Wir glauben Ihnen nicht, dass es anders war“, sagte der vorsitzende Richter gestern in der Urteilsbegründung zu dem Angeklagten, dessen Verteidiger mangels Beweisen Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung forderte. Vielmehr geht das Gericht davon aus, dass der Angeklagte am späten Abend der jungen Frau folgte, als sie gerade vom Waiblinger Bahnhof kommend in Richtung Berufsbildungswerk-Internat ging.

Er hat sie angesprochen, wie er es oft bei anderen jungen Frauen praktiziert habe, so das Gericht. Das Opfer wollte sich nicht ansprechen lassen, das habe sie deutlich gemacht. Dennoch hatte der Angeklagte nicht locker gelassen und die Frau dann sogar überholt und sie am Arm festgehalten und ihr schließlich ein Getränk angeboten. Um den Mann schnell loszuwerden, nahm sie das Getränk und wollte dann weitergehen.

Auch daran hat der Angeklagte sie nun gehindert. Er folgte ihr bis zu einem einsam gelegenen Parkplatz, der unbeleuchtet war und umfasste das Opfer dann dort um die Hüfte und verging sich sexuell an ihr, obwohl sie sich dagegen wehrte. In ihrer Not konnte die Frau sogar noch mit ihrem Handy einen Freund alarmieren, der dann über das Telefonat sogar die Worte des Angeklagten „Schöne Mädchen...“ und ein Stöhnen vernahm. Nach der Tat hörte der Angeklagte auf und ging zurück in seine Pizzeria in der Nähe des Waiblinger Bahnhofs.

Das Geschehen hatte das Opfer unmittelbar ihrem Betreuer im BBW berichtet und Anzeige erstattet. Ihre Aussage, so der Vorsitzende, sei absolut glaubhaft. Nicht glaubhaft sei dagegen das Bekenntnis des Angeklagten, er sei Moslem und werde aus diesem Grund Frauen nie sexuell verfolgen.

Drei Jahre Haft hatte die Staatsanwältin gefordert, während der Verteidiger davon ausging, dass zwar eine sexuelle Nötigung vorliegen könnte, aber keine Beleidigung. Für Ersteres beantragte er eine Bewährungsstrafe. Und weil die Vergewaltigung wegfällt, so der Anwalt, müsse man den Angeklagten hierzu freisprechen. Auch diesem Antrag kamen die Stuttgarter Richter nicht nach.

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Erstellt:
12. Dezember 2018, 06:00 Uhr

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