21 Monate Freiheitsstrafe für Besitz von Kinderpornos

Das Backnanger Amtsgericht setzt die Strafe gegen einen 28-Jährigen auf zwei Jahre zur Bewährung aus.

Über 1100 Dateien mit Bildern und Videos wurden auf dem iPhone, iPad und dem Rechner des Angeklagten gefunden. Symbolfoto: BilderBox - Erwin Wodicka

© BilderBox - Erwin Wodicka

Über 1100 Dateien mit Bildern und Videos wurden auf dem iPhone, iPad und dem Rechner des Angeklagten gefunden. Symbolfoto: BilderBox - Erwin Wodicka

Von Jutta Rieger-Ehrmann

Backnang. Ein Jahr und neun Monate plus eine Geldstrafe und Bewährungsauflage, so lautete das Urteil des Schöffengerichts am Amtsgericht Backnang. Bei der Hausdurchsuchung im Jahr 2021, einmal mehr angestoßen durch das National Centre for Missing and Exploited Children (NCMEC) in den USA, berichtete der ermittelnde Polizeibeamte, seien auf dem iPhone, iPad und dem Rechner des Angeklagten über 1100 Dateien mit Bildern und Videos von schwerstem Missbrauch, teilweise sogar von Säuglingen, gefunden worden. Dies bewege sich im oberen Bereich und werde zu Recht schwer bestraft, betonte der Richter. Seit der Strafschärfung vom Juli 2021 wurde auch der Besitz dieses Materials zum Verbrechen hochgestuft. Der neue Strafrahmen hierfür ist eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren.

Geständnis wirkt strafmildernd

Die Verbreitung konnte nicht nachgewiesen werden, die Dateien befanden sich in der Dropbox des Angeklagten. Strafmildernd wirkte sich für ihn aus, dass er gleich zu Beginn der Verhandlung über seinen Anwalt ein vollumfängliches Geständnis ablegte. Außerdem zeigte er sich gegenüber den Ermittlungsbehörden kooperativ. Zu seinen persönlichen Verhältnissen ließ er seinen Anwalt kurz und knapp mitteilen: Nach seinem Realschulabschluss absolvierte er eine Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann. In diesem Beruf arbeitet er noch heute als Angestellter. Er wohnt zur Miete, ist ledig, hat keine Kinder und weder Schulden noch Drogenprobleme. Über seine Motive oder seine Neigungen machte er keine Angaben, außer dass der Konsum dieser Bilder und Videos eine Phase in seinem Leben gewesen sei, die er für abgeschlossen halte. Er bemühe sich jedoch wegen seiner Depressionen um einen Therapieplatz.

Angeklagter muss 2000 Euro an Kinderschutzbund zahlen

Nach den Plädoyers des Staatsanwalts und des Rechtsanwalts sowie der Beratung des Schöffengerichts erging nachstehendes Urteil, wobei das Gericht im Wesentlichen den Forderungen der Staatsanwaltschaft folgte: ein Jahr und neun Monate mit einer Bewährungszeit von zwei Jahren. Darüber hinaus hat der 28-Jährige die Kosten des Verfahrens zu tragen und eine Geldstrafe von 2000 Euro an den Kinderschutzbund Murrhardt zu entrichten. Die Bewährung, die bei einer Freiheitsstrafe ab einem Jahr nur unter besonderen Umständen gewährt werden kann, enthält die Weisung, sich innerhalb von zwölf Monaten in Behandlung zu begeben, um eine therapeutische Aufarbeitung der Problematik zu versuchen. Der Angeklagte lebe in relativ stabilen Verhältnissen, sei geständig gewesen und nicht vorbestraft, erklärte der Richter in seiner Begründung. Gleichwohl sei das Ganze alles andere als eine „Bagatelle“, denn hinter jedem Bild stecke ein realer schwerer Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, die ihr Leben lang darunter zu leiden haben. Der Konsum dieser Inhalte kurbele den Markt ständig an und führe zu immer neuen Opfern. Das Urteil ist rechtskräftig.

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Erstellt:
5. Dezember 2022, 06:00 Uhr

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