Landgericht

Prozess nach Todesfahrt begonnen – Anklage lautet auf Mord

Der Angeklagte soll am Rosenmontag in Mannheim gezielt auf Menschen zugefahren sein: zwei wurden getötet, 14 weitere verletzt. Die Staatsanwaltschaft sieht Hinweise auf eine psychische Erkrankung.

Bei der Tat in der Fußgängerzone in Mannheim wurden zwei Menschen getötet und 14 weitere verletzt. (Archivbild)

© Boris Roessler/dpa

Bei der Tat in der Fußgängerzone in Mannheim wurden zwei Menschen getötet und 14 weitere verletzt. (Archivbild)

Von dpa

Mannheim - Nach der Todesfahrt von Mannheim am Rosenmontag steht ein 40-Jähriger aus Ludwigshafen vor dem Landgericht Mannheim. Bei der Tat wurden zwei Menschen getötet und 14 weitere verletzt. Die Staatsanwaltschaft sieht nach eigenen Angaben bei dem Mann keine Hinweise auf ein politisches Motiv. 

"Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist davon auszugehen, dass er seit vielen Jahren an einer psychischen Erkrankung leidet", hatte die Anklagebehörde im Sommer mitgeteilt. Es sei daher nicht auszuschließen, dass er zum Zeitpunkt der Taten vermindert schuldfähig war. Der Deutsche sei in der Fußgängerzone gezielt auf Menschen zugefahren.

Bei Verurteilung wegen Mordes droht lebenslange Haft

Dem Angeklagten droht bei einer Verurteilung wegen Mordes eine lebenslange Haftstrafe. Es könnte aber auch eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden.

Der 40-Jährige hatte sich laut Staatsanwaltschaft nach der Tat mit einer Schreckschusswaffe in den Mund geschossen, um sich selbst zu töten. Der Verdächtige wurde festgenommen und sitzt seither in Untersuchungshaft. 

Insgesamt sind derzeit 13 Verhandlungstage vorgesehen. Ein Urteil könnte am 19. Dezember verkündet werden.

Die Anklage gegen einen Deutschen aus Ludwigshafen lautet auf Mord und versuchten Mord. (Archivbild)

© Boris Roessler/dpa

Die Anklage gegen einen Deutschen aus Ludwigshafen lautet auf Mord und versuchten Mord. (Archivbild)

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Erstellt:
31. Oktober 2025, 04:12 Uhr
Aktualisiert:
31. Oktober 2025, 10:03 Uhr

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