520000 Euro für den Ersatz einer Brücke in Backnang, die niemand je gebraucht hat

Bauwerk über den Krähenbach soll der Wartung des künftigen Regenrückhaltebeckens im Bereich der B-14-Anschlussstelle Backnang-West und dem Baustellenverkehr dienen.

Seit Jahrzehnten ist über diese Brücke niemand gefahren. Jetzt wird ein Neubau für über eine halbe Million Euro erstellt. Alternativen dazu gibt es laut RP keine. Foto: Tobias Sellmaier

© Tobias Sellmaier

Seit Jahrzehnten ist über diese Brücke niemand gefahren. Jetzt wird ein Neubau für über eine halbe Million Euro erstellt. Alternativen dazu gibt es laut RP keine. Foto: Tobias Sellmaier

Von Matthias Nothstein

Backnang. Wer von der Aspacher Straße stadtauswärts auf den Autobahnzubringer fährt, der quert den Krähenbach. Ein Rinnsal, das völlig unscheinbar dahinplätschert und im Normalfall wenig bis kein Wasser führt. Immerhin – das Bächle hat der Krähenbachkreuzung den Namen gegeben. Parallel zum Autobahnzubringer quert etwa 30 Meter südlich ein weiterer Weg den Krähenbach. Genutzt wird dieser Weg nie, zumindest nicht im letzten Jahrzehnt. Wäre das umstehende Gehölz nicht dieser Tage gefällt worden, so wäre die Brücke, auf denen dieser Weg das Gewässer quert, den Blicken der meisten Zeitgenossen verborgen geblieben. Der Weg, der darüber führt, ist über viele Jahre hinweg zugewachsen, die Brücke selbst abgesperrt und gesichert, weil große Lücken in dem klaffen, was einst eine Fahrbahn war.

Doch nun soll diese Brücke im Zuge der B-14-Ausbaus neu gebaut werden. Die Kosten alleine nur für dieses Bauwerk: geschätzt 520000 Euro. Dem gemeinen Bürger stellt sich die Frage: Ist der Ersatzbau einer Brücke, die bisher keiner gebraucht hat, wirklich notwendig? Und zu so einem Preis? Das Regierungspräsidium Stuttgart teilt auf Nachfrage mit: Ja. Die Begründung lautet, dass die Brücke über den Krähenbach Teil eines Wirtschaftswegs ist. „In der Planfeststellung zum Neubau der B14 ist vorgesehen, dass über diesen Weg die Zuwegung für das neue Regenrückhaltebecken 7 erfolgt, zum Beispiel für notwendige Wartungsarbeiten.“ Ein weiteres Argument des Regierungspräsidiums ist, dass die Brücke auch schon für die Bauarbeiten zum Neubau der B14 benötigt wird. Dem erklärenden Hinweis, „die Bestandsbrücke lässt diese Nutzung nicht zu“, wird niemand widersprechen, der je die Brückenruine betrachtet hat.

Brücke erschließt laut RP Flächen der Stadt Backnang und der Gemeinde Aspach

Das Regierungspräsidium teilt weiter mit, „dass das Baurecht federführend durch die Stadt Backnang erlangt wurde, da die heutige Bestandsbrücke auf Flächen der Stadt Backnang und der Gemeinde Aspach steht und somit im gemeinschaftlichen Eigentum der Stadt und der Gemeinde liegt“.

Aber ist der Bau wirklich nötig? Die Frage, wie viele Grundstücke beziehungsweise welche Flächen über diese Brücke erschlossen werden, umschifft die Behörde in ihrer Antwort: „Die Brücke wird an der heutigen Stelle ersatzneugebaut. Aus diesem Grund entsteht keine neue Betroffenheit. Das heutige Bauwerk sowie die Flächen liegen im Eigentum der Stadt Backnang und der Gemeinde Aspach.“

Laut Regierungspräsidium gibt es keine Alternativen zum Brückenneubau

Nun kann es ja sein, dass nach dem Ausbau der B-14-Anschlussstelle Backnang-West neue Wege oder Zufahrten nötig werden. Schließlich wird nicht nur die B14 ausgebaut, sondern auch der Autobahnzubringer als B328. Auch gab es bislang kein Regenüberlaufbecken, das nun als Argument herangezogen wird. Bleibt allerdings die Frage, ob Alternativen zum Brückenbau geprüft wurden, etwa eine Zufahrt von der Anschlussstelle zum Regenüberlaufbecken oder eine Furt durch den Bach. Aufgrund der geringen Nutzung und der geringen Wassermenge sollte selbst Letzteres möglich sein. Doch das RP schreibt: „Es wurden Alternativen der Zuwegungen zum Regenrückhaltebecken 7 geprüft. Über den heutigen Stich ist eine Zufahrt aufgrund der späteren Lage des Beckens nicht möglich. Eine Zuwegung aus südlicher Richtung ist aufgrund der entstehenden notwendigen Querungen des in diesem Bereich verlaufenden Krähenbachs ebenfalls nicht möglich. Eine etwaige Furt würde die Zwecke der Brücke nicht erfüllen.“

Abschließend teilt das Regierungspräsidium weiter mit: „Die Kosten von geschätzt 520000 Euro trägt der Bund, da er zusätzliche Anforderungen an die Tragfähigkeit der Brücke stellt, die über die Anforderungen an Wirtschaftswegebrücken im Allgemeinen hinausgehen.“

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Erstellt:
2. November 2023, 06:00 Uhr

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