60 Hektar Fläche werden benötigt
Flurneuordnung wegen des B-14-Neubaus im Raum Backnang – Betroffener Bereich umfasst 600 Hektar
Für den Ausbau der B14 wird eine Fläche von 60 Hektar benötigt. Dabei führt die Trasse der künftig vierspurigen Bundesstraße vor allem im Bereich der südlichen Stadtteile von Backnang über Flächen, die derzeit noch landwirtschaftlich genutzt werden. Aber auch dort, wo die bestehende Trasse nur verbreitert wird oder wo neue Knotenpunkte gebaut werden, benötigen die Straßenbauer Grundstücke. Die dafür nötige Flurbereinigung wird jetzt angestoßen.

Das gesamte (vorläufige) Gebiet der Flurbereinigung (gelbe Umrandung) ist riesig. Karte: RMK
Von Matthias Nothstein
BACKNANG. Die Gesamtfläche der Grundstücke, die in dieser Neuordnung berücksichtigt werden, umfasst 600 Hektar und reicht von den südlichen Stadtteilen Waldrems und Heiningen bis nach Großaspach und dem Industriegebiet Lerchenäcker. Da etwa 60 Hektar für den Neubau benötigt werden, würde der Flächenverlust für die Grundstücksbesitzer zehn Prozent betragen. Allerdings versucht das Regierungspräsidium, Grundstücke aufzukaufen und diese in die Verteilmasse einfließen zu lassen. So würde sich der Abzug noch deutlich reduzieren. Gerd Holzwarth von der Flurbereinigungsbehörde des Landratsamtes erklärte dieser Tage im Backnanger Gemeinderat, es sei bisher durch die Grundstücksaufkäufe immer gelungen, den Landabzug auf null zu drücken, und er gehe auch im Backnanger Fall davon aus. Sollte es doch zu einem Abzug kommen, so gelte dies nicht als Enteignung. Wer jedoch glaube, durch harte Verhandlungen einen höheren Preis erzielen zu können, der täusche sich. Der Verkehrswert der Grundstücke werde vom Gutachterausschuss festgelegt: „Es gibt beim Preis keinen Verhandlungsspielraum. Es heißt entweder verkaufen oder nicht.“ Die Behörde stimmt die Planungen mit der Stadt ab. Mehr Mitsprache hat die Stadt nicht. Holzwarth: „Die Stadt übernimmt nicht den Verkauf, das macht alles das Regierungspräsidium.“
Der Flächenbedarf von 60 Hektar setzt sich aus verschiedenen Positionen zusammen. So werden die Felder und Wiesen nicht nur für die reine Straßenflächen benötigt, sondern auch für die Nebenbauten und Ausgleichsflächen.
Holzwarth erklärte den weiteren Verlauf des Verfahrens. Noch in diesem Monat soll eine Preisfindungskommission tagen. Ihr gehören Vertreter des Regierungspräsidiums, der Flurbereinigungsbehörde, des Gutachterausschusses von Backnang und Aspach sowie des Kreisbauernverbands an. Zudem drei Landwirte, die in diesem Bereich Flächen bewirtschaften und praktische Erfahrung haben. Aufgrund der verschiedenen Bodenqualitäten, Lagen und Zuschnitten gibt es jeweilige Werteinheiten. Ziel der Behörde ist, dass nach Abschluss des Verfahrens jeder Eigentümer wieder ein Grundstück vergleichbaren Werts sein Eigen nennt. Lage, Größe und Qualität der Flächen können verschieden sein, nicht aber der Wert und die Art der Nutzung. Hat ein Landwirt mehrere Grundstücke, so können diese zusammengelegt werden. Es wird keine Veränderungssperre ausgesprochen, wenn jemand sein Grundstück verkaufen will, darf er dies.
Infoveranstaltung im Herbst für alle 500 Eigentümer der 2300 Flurstücke
Die Aufgaben der Flurbereinigungsbehörde sind nun die Verteilung des Landverlustes, die Abstimmung des Wegenetzes auf die künftige B14 oder die Minimierung von Umwegen und Missformen. Der Planfeststellungsbeschluss für das Verfahren liegt bereits vor, ebenso wurde bereits die vorläufige Abgrenzung des Gebiets getroffen und der Antrag zur Landneuordnung an die Enteignungsbehörde gestellt. Dabei handelt es sich um das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg, auch obere Flurbereinigungsbehörde genannt. Im Herbst gibt es eine Infoveranstaltung für die Eigentümer. Betroffen sind etwa 500 Eigentümer, die zusammengerechnet 2300 Flurstücke besitzen. Bis September können ferner die Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen abgeben. Bis Oktober soll eine Einigung mit dem Kreisbauernverband über den maximalen Landabzug gefunden werden. Landwirten, denen schon während der Bauarbeiten Nachteile entstehen, werden entschädigt. Erst wenn die Straße fertig ist, steht endgültig fest, wie viel Fläche benötigt wird, „dann geht unsere Arbeit erst richtig los“, so Holzwarth. Die Fertigstellung der Flurneuordnung und die Änderungen der Grundbücher wird laut Holzwarth mindestens weitere sechs bis sieben Jahre dauern. Dann schreiben wir das Jahr 2033. Vorausgesetzt, es läuft beim B-14-Bau alles glatt...