Minijob-Erhöhung auf über 600 Euro

Ab wann gilt die neue Grenze?

Durch die Anhebung des Mindestlohns steigt auch die Verdienstgrenze für Minijobs. Ab wann darf man über 600 Euro verdienen?

Ab 2026 darf man bis zu 603 Euro verdienen.

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Ab 2026 darf man bis zu 603 Euro verdienen.

Von Lukas Böhl

Zum 1. Januar 2026 steigt die Verdienstgrenze im Minijob erstmals über die 600-Euro-Marke. Dann dürfen Minijobber 603 Euro im Monat steuer- und abgabenfrei verdienen. Grund dafür ist die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro pro Stunde. Ein Jahr später folgt die nächste Anhebung. Ab dem 1. Januar 2027 liegt die Grenze bei 633 Euro monatlich.

Warum erhöht sich die Minijob-Grenze?

Seit Oktober 2022 ist die Verdienstgrenze im Minijob dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Das bedeutet: Steigt der Mindestlohn, steigt automatisch auch die Minijob-Grenze. Die Berechnung erfolgt nach der Formel:

  • Mindestlohn × 130 ÷ 3 = Verdienstgrenze

Das Ergebnis wird jeweils auf volle Euro aufgerundet.

Mindestlohn-Erhöhung 2026 und 2027

  • Die Mindestlohnkommission hat beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn in zwei Schritten anzuheben:
  • ab 01.01.2026: 13,90 Euro pro Stunde
  • ab 01.01.2027: 14,60 Euro pro Stunde

Diese Anpassungen gelten für alle Beschäftigten über 18 Jahre – also auch für Minijobber.

Übersicht: Minijob-Grenze im Wandel

  • 2025: 538 Euro (bei 12,82 Euro Mindestlohn)
  • 2026: 603 Euro (bei 13,90 Euro Mindestlohn)
  • 2027: 633 Euro (bei 14,60 Euro Mindestlohn)

Über die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns entscheidet die Mindestlohnkommission. Sie setzt sich aus Vertretern von Arbeitgebern, Gewerkschaften und der Wissenschaft zusammen. Die Bundesregierung setzt die Empfehlung anschließend per Verordnung um.

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Erstellt:
7. Oktober 2025, 08:20 Uhr

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