Sommerhitze
Ab wann ist zu heiß im Büro?
Es wird heiß im Büro – aber wie heiß ist zu heiß? Und darf man bei 30 Grad einfach nach Hause gehen? Wir klären auf.

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Muss man die Hitze im Büro ertragen?
Von Lukas Böhl
Die Sonne brennt, das Thermometer zeigt über 30 Grad und im Büro steht die Luft. Die Fenster lassen nur warme Luft herein, die Klimaanlage fehlt, der Kreislauf kämpft. Viele stellen sich in solchen Situationen die Frage: Gibt es eigentlich Hitzefrei im Büro?
Kein Hitzefrei im Büro
Die ernüchternde Antwort lautet: Nein. Einen gesetzlichen Anspruch auf Hitzefrei haben Beschäftigte in Deutschland nicht. Auch eine verbindliche Obergrenze für Raumtemperaturen gibt es nicht. Stattdessen setzt der Arbeitsschutz auf eine Kombination aus Empfehlungen, Pflichten und gesundem Menschenverstand – geregelt unter anderem in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der Technischen Regel ASR A3.5 „Raumtemperatur“.
Konkret heißt das: Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet Arbeitgeber, Arbeitsplätze so zu gestalten, dass keine Gesundheitsgefahr entsteht – auch nicht durch Hitze. Ab 26 Grad Raumtemperatur wird es aus Sicht des Arbeitsschutzes kritisch. Zwar ist das noch keine Schwelle, bei der Beschäftigte einfach nach Hause gehen können. Aber ab diesem Punkt sind Arbeitgeber gefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Belastung zu senken.
Ab 35 °C ist es zu heiß
Je heißer es wird, desto klarer wird die Pflicht. Zwischen 26 und 30 Grad sollen erste technische und organisatorische Maßnahmen greifen: z. B. außenliegende Jalousien schließen, früher anfangen zu arbeiten, mobile Ventilatoren bereitstellen oder zusätzliche Pausen einführen. Ab 30 Grad Raumtemperatur müssen solche Maßnahmen umgesetzt werden. Bei über 35 Grad gilt der Raum sogar ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen als nicht mehr zum Arbeiten geeignet – aber auch dann gibt es keinen Automatismus, der die Mitarbeitenden nach Hause schickt. Stattdessen ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitsplatz zu entlasten oder Ersatzlösungen zu finden. Die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten oder Tätigkeiten zu verschieben, kann hier eine Rolle spielen.
Hitzefrei wie in der Schule – also einfach Feierabend bei zu hohen Temperaturen – gibt es im Arbeitsrecht nicht. Es handelt sich nicht um eine pauschale Regelung, sondern um einen Schutzauftrag, der vom Arbeitgeber je nach Situation erfüllt werden muss. Die individuelle Belastung spielt dabei eine große Rolle: Muss körperlich gearbeitet werden? Wie isolierend ist die Kleidung? Gibt es gesundheitliche Vorbelastungen? All das fließt in die Gefährdungsbeurteilung ein, die der Arbeitgeber regelmäßig durchführen muss.
Fazit
Für Beschäftigte heißt das: Einfach nach Hause gehen, weil es zu warm ist, ist keine Option. Wer sich gesundheitlich beeinträchtigt fühlt, sollte das dem Arbeitgeber oder der Führungskraft melden. Bei ernsthaften Symptomen – etwa Schwindel, Kreislaufproblemen oder Hitzekollaps – gilt ohnehin der Arbeitsschutz, und entsprechende Maßnahmen müssen sofort greifen. sondern auch rechtliche Konsequenzen. Und wer als Beschäftigter leidet, sollte nicht stillschweigend schwitzen, sondern das Gespräch suchen – bevor die Hitze krank macht.