Steuerfreier Zuverdienst im Alter
Ab wann kommt die Aktivrente?
Steuerfrei bis zu 2.000 Euro im Monat verdienen – das verspricht die neue Aktivrente. Doch wann kommt sie?

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Die Aktivrente ist eine geplante Maßnahme der neuen Bundesregierung.
Von Lukas Böhl
Die sogenannte Aktivrente ist eines der zentralen rentenpolitischen Vorhaben im Koalitionsvertrag 2025 von CDU, CSU und SPD. Sie soll Anreize schaffen, auch nach Erreichen des regulären Rentenalters freiwillig weiterzuarbeiten – und dies unter steuerlich attraktiven Bedingungen. Doch wann kommt die Aktivrente tatsächlich? Was ist geplant – und was ist noch offen?
Was ist die Aktivrente?
Die Aktivrente ist ein Anreizmodell für Menschen, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben, aber dennoch im Berufsleben bleiben möchten. Im Zentrum steht eine steuerliche Begünstigung: Wer über das gesetzliche Rentenalter hinaus arbeitet, kann künftig bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Die Maßnahme soll nicht verpflichtend, sondern freiwillig sein – eine Alternative zu einer generellen Erhöhung des Renteneintrittsalters.
Zudem wird das sogenannte Vorbeschäftigungsverbot aufgehoben. Damit können Rentnerinnen und Rentner künftig wieder befristet bei ihrem früheren Arbeitgeber arbeiten, was bislang rechtlich nur eingeschränkt möglich war.
Ab wann soll die Aktivrente gelten?
Ein konkretes Einführungsdatum für die Aktivrente wird im Koalitionsvertrag nicht genannt. Die Passage zur Aktivrente ist Teil eines Maßnahmenpakets, das eine flexiblere Gestaltung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand ermöglichen soll. Während für andere Maßnahmen wie die „Frühstart-Rente“ bereits ein angestrebtes Startdatum genannt wird (1. Januar 2026), fehlt eine solche Angabe zur Aktivrente.
Daher ist davon auszugehen, dass die Aktivrente nicht vor 2026 kommt – realistisch ist eine Einführung im Verlauf der Legislaturperiode, möglicherweise erst nach Abschluss vorbereitender Gesetzgebungsverfahren und Haushaltsprüfungen.
Steht die Finanzierung schon?
Wie bei allen Vorhaben im Koalitionsvertrag gilt auch für die Aktivrente ein Finanzierungsvorbehalt. Das bedeutet: Sie kann nur eingeführt werden, wenn die notwendigen Haushaltsmittel bereitgestellt werden – in diesem Fall geht es um den Verzicht auf Steuereinnahmen durch die geplante Steuerfreiheit. Im Vertrag wird zudem betont, dass neue Maßnahmen nur mit vollständiger und dauerhafter Gegenfinanzierung umgesetzt werden sollen.
Was bedeutet das für ältere Beschäftigte?
Für Menschen, die in naher Zukunft die Regelaltersgrenze erreichen und grundsätzlich bereit wären, weiterzuarbeiten, bietet die Aktivrente eine neue Perspektive – vorausgesetzt, sie wird gesetzlich verankert. Arbeitgeber könnten damit gezielt erfahrene Beschäftigte für befristete Tätigkeiten im Unternehmen halten, ohne dass diese steuerliche Nachteile befürchten müssen.
Fazit
Die Aktivrente ist ein politisches Vorhaben mit großer Symbolkraft: Statt über eine pauschale Rentenaltererhöhung diskutiert die Koalition über Freiwilligkeit, Flexibilität und finanzielle Anreize. Wann genau sie eingeführt wird, ist jedoch noch offen. Frühestens dürfte sie ab 2026 Realität werden – sofern die Finanzierung gesichert und das Gesetzgebungsverfahren erfolgreich abgeschlossen wird.