Neuer Wehrdienst
Ab wann und bis zu welchem Alter gilt die Wehrpflicht?
Hier erfahren Sie, ab wann die Wehrpflicht greift und bis zu welchem Alter man einberufen werden kann.

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Das sind die wichtigsten Altersgrenzen für den Wehrdienst.
Von Lukas Böhl
Mit dem „Wehrdienst-Modernisierungsgesetz“ (WDModG) reagiert die Bundesregierung auf veränderte Bedrohungen und will die personelle Stärke der Bundeswehr langfristig sichern. Auch wenn die klassische Wehrpflicht weiter ausgesetzt bleiben sollte, treten ab 2026 neue Regelungen in Kraft, die jungen Männern Pflichten auferlegen und eine spätere Einberufung erleichtern.
Ab wann gilt der neue Wehrdienst?
Das neue Wehrdienstmodell soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt beginnt für alle Männer, die in diesem Jahr 18 Jahre alt werden – also für den Geburtsjahrgang 2008 – eine neue Pflicht: Sie erhalten ein Schreiben mit einem QR-Code, über den sie eine sogenannte Bereitschaftserklärung digital ausfüllen müssen.
Diese Erklärung ist verpflichtend für Männer und erfasst persönliche Daten, Ausbildungsstand, Qualifikationen sowie die grundsätzliche Bereitschaft, Wehrdienst zu leisten. Frauen und Personen anderen Geschlechts können den Fragebogen freiwillig ausfüllen.
Ab dem 1. Juli 2027 folgen verpflichtende Musterungen, bei denen Tauglichkeit, Einsatzmöglichkeiten und Verfügbarkeit geprüft werden. Ziel ist es, ein genaues Bild über die verfügbaren Personalressourcen zu erhalten. Auch, um im Ernstfall schnell reagieren zu können.
Wie lange dauert der Wehrdienst?
Der neue Wehrdienst ist flexibel gestaltet. Wer sich entscheidet, aktiv zu dienen, kann bereits mit einer Mindestverpflichtungszeit von sechs Monaten einen Beitrag leisten. Je nach Qualifikation, Bedarf und persönlicher Entscheidung sind auch längere Zeiträume möglich – bis zu 23 Monate oder, bei entsprechender Eignung, sogar bis zu 25 Jahre im Dienstverhältnis als Zeitsoldat.
Diese Flexibilität soll den Dienst attraktiver machen und gleichzeitig eine solide Reserve aufbauen, auf die die Bundeswehr bei Bedarf zurückgreifen kann.
Bis zu welchem Alter gilt die Wehrpflicht?
Die Wehrpflicht ist in Deutschland weiterhin im Grundgesetz verankert und kann im Ernstfall jederzeit wieder aktiviert werden. Mit dem neuen Wehrdienstmodell gelten jedoch unterschiedliche Altersgrenzen – je nachdem, ob es um die allgemeine Wehrpflicht, die Musterung oder eine mögliche Einberufung geht.
- Männer sind ab ihrem 18. Geburtstag wehrpflichtig.
- Die Wehrpflicht endet mit Ablauf des Jahres, in dem sie 45 Jahre alt werden.
- Für Unteroffiziere und Offiziere gilt eine verlängerte Wehrpflicht bis zum 60. Lebensjahr.
Die Pflicht zur Musterung und die sogenannte Wehrüberwachung – also die Zeit, in der jemand konkret gemustert oder einberufen werden kann – endet früher als die Wehrpflicht selbst und hängt vom Status ab:
- Ungediente Männer und Mannschaftsdienstgrade: Musterung und Wehrüberwachung bis zum 32. Lebensjahr
- Unteroffiziere: Wehrüberwachung bis zum 45. Lebensjahr
- Offiziere: Wehrüberwachung bis zum 60. Lebensjahr
Das bedeutet: Wer keinen Wehrdienst geleistet hat, muss in der Regel nur bis 32 mit einer Musterung oder Einberufung rechnen. Danach endet die Pflicht praktisch, auch wenn die Wehrpflicht rechtlich noch besteht.
Kommt es zu einer ernsten sicherheitspolitischen Lage oder einem Verteidigungsfall, kann der Staat alle wehrpflichtigen Männer bis zum 60. Lebensjahr einberufen – unabhängig davon, ob sie bereits gemustert wurden oder nicht.
Was bedeutet das konkret?
Die Bundesregierung führt keine allgemeine Wehrpflicht im klassischen Sinne wieder ein, sondern baut ein Erfassungssystem auf, das im Ernstfall eine schnelle Reaktivierung ermöglicht. Junge Männer müssen künftig verpflichtend Angaben zu ihrer Einsatzbereitschaft machen, und die Bundeswehr kann sich ein klares Bild darüber verschaffen, wer für welche Aufgaben geeignet ist. Kommt es zu einer zugespitzten Sicherheitslage oder einem Verteidigungsfall, kann die verpflichtende Einberufung jederzeit reaktiviert werden. Dann wäre auch ein Ersatzdienst – etwa für Kriegsdienstverweigerer – wieder vorgesehen.