Abraham-Rempler: DFB-Kontrollausschuss stellt Strafanträge

dpa Freiburg. Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wird nach den Roten Karten in der chaotischen Schlussphase des Bundesligaspieles zwischen dem SC Freiburg und Eintracht Frankfurt wie üblich bei Platzverweisen einen Strafantrag an das Sportgericht stellen. Frankfurts Kapitän David Abraham war vom Platz gestellt worden, nachdem er SCF-Trainer Christian Streich umgerannt hatte. Der Freiburger Vincenzo Grifo sah nach Einsatz des Videobeweises Rot, weil er Abraham während der anschließenden Rudelbildung ins Gesicht gefasst hatte.

Schiedsrichter Felix Brych zeigt David Abraham nach einem Foul an Trainer Streich die rote Karte. Foto: Patrick Seeger/dpa

Schiedsrichter Felix Brych zeigt David Abraham nach einem Foul an Trainer Streich die rote Karte. Foto: Patrick Seeger/dpa

Sieht ein Fußball-Profi die Rote Karte, ist er bis zur Entscheidung über das Strafmaß durch das zuständige Sportgericht automatisch vorläufig gesperrt. Der Kontrollausschuss wird seinen Antrag zunächst auch den Beschuldigten zustellen, die diesem vorab zustimmen können. Das Sportgericht kann eine Entscheidung im Einzelrichter-Urteil oder in einer mündlichen oder schriftlichen Verhandlung führen.

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Erstellt:
11. November 2019, 11:05 Uhr

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