Abtreibungsinfos ja, Werbung nein

Koalition steht vor Einigung im Streit um das Werbeverbot für Abtreibungen – Zentrales Element: leicht zugängliche Ärztelisten

Gestrichen wird der umstrittene Paragraf 219a wohl nicht, aber präzisiert. Anpreisende Werbung für Schwangerschaftsabbrüche bleibt verboten, aber Frauen sollen sich informieren können.

Berlin /NWA - Noch in dieser Woche sollder seit Langem in der großen Koalition schwelende Konflikt über den Paragrafen 219a, der Ärzten die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche untersagt,beigelegt werden. Nach Informationen unserer Zeitung scheint bis Mitte der Woche eine Einigung möglich zu sein.

Manche Zeichen deuten darauf hin, dass diesmal tatsächlich ein Konsens erzielt wird. Ein Sprecher des Justizministeriums sagte am Montag, Ministerin Katarina Barley (SPD) sei durchaus optimistisch. Am Wochenende hatte auch die neue CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer Kompromissbereitschaft signalisiert. Sie nannte es vollkommen unzweifelhaft, dass Frauen, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden haben, das Recht darauf haben, den entsprechenden Zugang – und zwar leichten Zugang – zu Informationen zu erhalten. Am Sonntagabend hatte die CDU-Vorsitzende mit der SPD-Parteichefin Andrea Nahles über das Thema telefoniert.

Wie ein Kompromiss in der Sache aussehen könnte, ist aber noch nicht klar. Die Positionen der Fachpolitiker in der Koalition liegen nämlich weiterhin deutlich auseinander. So machte die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, im Gespräch mit unserer Zeitung einen Vorschlag, der den Sozialdemokraten durchaus nicht ausreicht. „Statt den Streit eskalieren zu lassen, sollten wir zur Sachebene zurückkehren“, sagte Winkelmeier-Becker. „Wäre die SPD an einer sachlichen Lösung interessiert, dann ist die Lösung einfach: eine aktuelle, deutschlandweite Adressliste im Internet, die – mit deren Zustimmung – alle Arztpraxen und Kliniken benennt, die einen Abbruch durchführen.“ Eine solche Liste sorge für eindeutige und leicht zugängliche Informationen und für Rechtssicherheit bei Ärzten, „ohne das staatliche Schutzkonzept für das ungeborene Kind auszuhöhlen“. Winkelmeier-Becker sagte, eine solche Liste könne etwa „von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erstellt und auf aktuellem Stand gehalten werden“. Eine Änderung des Paragrafen 219a StGB sei hierfür nicht nötig.

Tatsächlich könnte eine solche Liste, die es in den Stadtstaaten Hamburg und Berlin bereits gibt, Element einer Einigung in der Koalition sein. Der SPD reicht das allerdings nicht. Das machte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Johannes Fechner gegenüber unserer Zeitung klar: „Diese Liste kann durchaus sinnvoll sein, sie reicht aber nicht aus. Denn ohne Änderung des Paragrafen 219a bliebe der strafrechtliche Druck auf die Ärzte erhalten. Die Lebensschützer würden weiterhin ihre Anzeigen stellen.“

Tatsächlich stand am Anfang der Debatte ein Gerichtsurteil des Amtsgerichtes Gießen. Dort hatte ein Lebensschützer die Ärztin Kristina Hänel wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot angezeigt. Hänel hatte auf ihrer Homepage einen Hinweis darauf, dass sie solche Abbrüche durchführt. Sie wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, ein Urteil, das in nächster Instanz vom Landgericht bestätigt worden war. Johannes Fechner sagt deshalb, dass es für die SPD unverzichtbar sei, „dass eine sachliche Weitergabe von Information straffrei sein muss“. Das sei nämlich etwas ganz anderes als „anpreisende Werbung“.

In der SPD wächst der Druck auf die Vorsitzende Andrea Nahles, zu einer für die Partei tragbaren Lösung zu kommen. Dieser Druck kommt gleich von mehreren Seiten. So drohte der SPD-Bundestagsabgeordnete Florian Post, mit einigen Kollegen in der Fraktionssitzung am heutigen Dienstag die Freigabe der Abstimmung im Bundestag zu beantragen, da es sich um eine Gewissensentscheidung handele. Auch Nahles Vorgänger im Amt des Parteichefs, Martin Schulz, hatte eine Freigabe der Abstimmung befürwortet. Auch FDP, Grüne und Linke fänden das gut. Parteiinterner Druck wird auch von den Jusos, der Jugendorganisation der SPD, aufgebaut. Sie wollen mit der Streichung der Paragrafen 218 und 219 aus dem Strafgesetzbuch Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich entkriminalisieren.

Nun wird damit gerechnet, dass bis Mitte der Woche die Minister Giffey (Frauen), Spahn (Gesundheit) , Barley (Recht), Seehofer (Innen) und Braun (Kanzleramt) einen gemeinsam abgestimmten Lösungsvorschlag präsentieren.https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.anne-will-akk-verspricht-sich-nur-ein-mal.dbf243bf-2e39-40ec-9818-206412b415fa.htmlhttps://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.abtreibungen-in-deutschland-was-im-umstrittenen-paragraf-219a-des-strafgesetzbuchs-steht.ea04d39e-142b-4e72-9681-5fc70241c434.html

Zum Artikel

Erstellt:
11. Dezember 2018, 13:40 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen