Acht Jahre Haft für Messerattacke in Casino

40-Jähriger wegen versuchten Mordes an Ex-Freundin in Fellbach verurteilt – Richterin: „Keine Verantwortung übernommen“

Ein 40-Jähriger ist nun zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Er wollte seine frühere Freundin mit einem Messer töten. Symbolfoto: Bilderbox/E. Wodicka

© BilderBox - Erwin Wodicka

Ein 40-Jähriger ist nun zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Er wollte seine frühere Freundin mit einem Messer töten. Symbolfoto: Bilderbox/E. Wodicka

Von Andrea Wüstholz

FELLBACH/STUTTGART. Zu acht Jahren Haft ist ein 40-Jähriger verurteilt worden, der seine frühere Freundin mit einem Messer töten wollte. Der Mann handelte laut Urteilsbegründung aus „übersteigertem Besitzdenken“. Die Frau hatte sich von ihm getrennt – und wenn er selbst sie nicht haben konnte, sollte auch kein anderer mit ihr eine Beziehung eingehen können. Acht Jahre Haft hatte der Staatsanwalt wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung gefordert (wir berichteten). Die erste Schwurgerichtskammer am Stuttgarter Landgericht hielt genau dieses Strafmaß für angemessen.

Die Vorsitzende Richterin Ute Baisch sagte gestern in ihrer Begründung zum Urteil, der Mann habe seine 16 Jahre jüngere Freundin bestrafen wollen. Vor Gericht hatte der jetzt Verurteilte angegeben, er erinnere sich nicht an die Tat; zuvor habe er viel Alkohol getrunken.

Dieser Version schenkte die Kammer keinen Glauben. Aufnahmen aus zehn verschiedenen Videokameras zeigen, was sich am Abend jenes 3. März 2019 in einem Fellbacher Casino abspielte, und die Aufnahmen decken sich mit den Aussagen der jungen Frau. Der Mann war schnellen Schrittes auf seine Ex-Freundin, die in dem Casino arbeitete, zugegangen und hatte ihr Pfefferspray ins Gesicht gesprüht. Er zog seine ehemalige Freundin an den Haaren, schlug auf sie ein, beleidigte sie und drohte ihr: „Ich bring dich um.“ Die 24-Jährige schaffte es, in die Toilette zu flüchten – ihr Peiniger rannte hinterher. In der Toilette fügte der Mann, ein Albaner, der im Kosovo aufgewachsen ist, der Frau sieben Messerstiche zu, der schlimmste war sechs Zentimeter tief. Die Narben sind noch deutlich zu sehen, wie das Opfer während des Prozesses gezeigt hatte.

„Sie hat ihre Unbeschwertheit dauerhaft verloren“

Während der Attacke in der Toilette brach das Messer ab – warum, blieb ungeklärt. Die Frau schaffte es, aus der Toilette zu entkommen, und nur weil ein einzelner Gast, der sich noch im Casino aufgehalten hatte, den Täter kurz aufhielt, schaffte es die Frau, sich in einem Privatraum zu verbarrikadieren. Ihr Ex-Freund trat mit voller Kraft gegen die Tür – gelangte aber nicht in den Raum.

In völlig betrunkenem Zustand wäre solch ein Verhalten nicht möglich gewesen, sagte die Richterin. Vom Alkoholkonsum enthemmt sei der Mann zur Tatzeit sicherlich gewesen – aber mehr nicht. Erneut appellierte Richterin Ute Baisch an die junge Frau, die im Zuschauerraum saß, sie möge professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, um dieses Erlebnis verarbeiten zu können. Die psychischen Folgen für die 24-Jährige seien erheblich – „sie hat ihre Unbeschwertheit dauerhaft verloren“, so Baisch.

Die Liebesbeziehung zwischen dem 40-Jährigen und der Casino-Angestellten hatte nur gut drei Monate gedauert. Der Albaner war zuvor schon Stammgast im Casino gewesen; so hatten sich die beiden kennengelernt. Die ersten Wochen verliefen harmonisch. Bald kam es aber zu Streit und Stress, weil der Mann seiner jungen Freundin jegliche Kontakte zu anderen Männern verbieten und ihr vorschreiben wollte, wie sie zu leben habe. Mitte Januar trennte sich die junge Frau von ihrem Freund – weil sie nun mal nicht so sei, wie er sie gern gehabt hätte. „Ich konnte nicht mehr ich sein“, hatte die 24-Jährige als Zeugin im Prozess ausgesagt. Richterin Baisch beurteilte die Beziehung als „eher oberflächlich“, sodass die Welt nicht untergehen sollte, wenn es endet. Doch der Mann wollte die Trennung nicht akzeptieren. Sein „übersteigertes Besitzdenken“ sei der Grund für die Tat gewesen, sagte Richterin Baisch weiter. Juristen bewerten Besitzdenken als niederen Beweggrund – ein Mordmerkmal. Zudem habe der Mann heimtückisch gehandelt, die Frau habe mit so einer Attacke nicht gerechnet.

Der Mann hatte die Tat zwar nicht von langer Hand geplant, aber doch spätestens, als er das Casino betrat, vorgehabt, die Frau zu töten, davon ging die Kammer aus. Er trug nicht zufällig ein Pfefferspray und ein Steakmesser bei sich. Die etwas stabilere Figur der jungen Frau nützte ihr, wie es in der Urteilsbegründung hieß. Andernfalls wäre das Messer in die Bauchhöhle vorgedrungen und hätte womöglich lebensgefährliche Verletzungen verursacht.

Richterin Baisch zeigte sich beeindruckt von der „sehr glaubhaften, präzisen“ Aussage der jungen Frau. Sie habe in keinster Weise versucht, ihren Ex-Freund zu belasten, stattdessen sehr detailliert und korrekt beschrieben, was geschehen war. Der 40-Jährige hatte sich unterdessen nur zu einer „Art Teilgeständnis“ durchringen können. Er räumte im Laufe des Prozesses ein, er habe die Frau schlagen wollen. Letztlich habe er, so Ute Baisch weiter, „hier keine Verantwortung für die Tat übernommen“.

Zum Artikel

Erstellt:
27. September 2019, 06:00 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen

Lesen Sie jetzt!

Stadt & Kreis

Kaffeebohnen in Backnang von der Rösterei nebenan

Cindy Schubert betreibt das Café Explorer in Backnang. Dort lässt sich nicht nur wunderbar speisen, sondern auch Kaffee kaufen, geröstet von ihrem Mann Christoph Schubert. Die Rösterei in Winnenden-Höfen ist eine von rund 1300 in Deutschland.

Die Mitarbeiter der Stadt sind im Dauereinsatz, um rund um die Container wenigstens das Gröbste aufzuräumen.Archivfoto: Edgar Layher
Top

Stadt & Kreis

Mehr Container in Backnang für Altglas und Papier

Die Zahl der Recyclingcontainer steigt im Backnanger Stadtgebiet auf insgesamt 210. Neue Standorte gibt es im Aurelis-Areal, an der Oberen Bahnhofstraße oder an der Manfred-von-Ardenne-Allee. Gleichzeitig fallen aber intensiv genutzte Standorte weg, etwa beim Wasserturm.