Änderungen der Straßenverkehrsordnung seit 2009 ungültig?

dpa Berlin/Stuttgart. Neue Aufregung um die Straßenverkehrsordnung: Wegen Formfehlern könnten aus Sicht von Juristen alle Änderungen seit 2009 ungültig sein. Das berichtet die „Neue Osnabrücker Zeitung“ unter Berufung auf eine interne Einschätzung des baden-württembergischen Justizressorts. Das baden-württembergische Verkehrsministerium bat das Bundesverkehrsministerium in einem Brief um eine rasche Prüfung. Das Schreiben lag der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag vor.

Ein Mann blättert in der Straßenverkehrsordnung. Foto: picture alliance / Gregor Fischer/dpa/Archivbild

Ein Mann blättert in der Straßenverkehrsordnung. Foto: picture alliance / Gregor Fischer/dpa/Archivbild

Vom Bundesverkehrsministerium war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten. Wegen eines Formfehlers ist der Ende April in Kraft getretene Bußgeldkatalog der neuen Straßenverkehrsordnung (StVO) von den Ländern außer Kraft gesetzt worden. Dabei geht es vor allem um härtere Strafen für Raser.

Bei der neuen StVO wurde das sogenannte Zitiergebot des Grundgesetzes verletzt: Bei Erlass einer Verordnung muss angegeben werden, auf welcher Rechtsgrundlage der Verordnungsgeber gehandelt hat.

Wie das baden-württembergische Verkehrsministerium nun an das Bundesverkehrsministerium schrieb, könnte es auch in vorherigen Novellen der StVO Verstöße gegen das Zitiergebot gegeben haben. Verwiesen wird auf eine Einschätzung des baden-württembergischen Justizministeriums. Diese lag der Deutschen Presse-Agentur ebenfalls vor.

Konkret habe die Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrsordnung vom 6. März 2013 eine Rechtsgrundlage nur unzureichend zitiert. Auch die Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 5. August 2009 sei wegen eines Verstoßes gegen das Zitiergebot nichtig.

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Erstellt:
3. September 2020, 16:04 Uhr

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