Ärger um Lager in Grenznähe

Schweizer Unterkunft für Abzuschiebende sorgt für Verdruss

Konstanz - Auch in Berlin sorgt eine Schweizer Unterkunft für Abzuschiebende für Verdruss.

Stuttgart/Konstanz Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums hat in einer Stellungnahme im Streit um eine grenznahe Abschiebeeinrichtung der Schweiz in Kreuzlingen bei Konstanz keinen Handlungsspielraum der Bundesrepublik erkennen lassen, aber sein vorsichtiges Bedauern über den Fall formuliert. Zuvor hatte der Landrat von Konstanz, Franz Hämmerle (CDU), die Bundespolizei zu Grenzkontrollen aufgefordert, da seiner Ansicht nach aus dem neuen schweizerischen Bundesasylzentrum in Kreuzlingen abzuschiebende Migranten über die Grenze nach Deutschland kommen und dort untertauchen könnten.

Der Ministeriumssprecher teilte auf eine Anfrage unserer Zeitung mit: „Ob, inwieweit und wo die Schweiz Bundesasylzentren beziehungsweise Asylunterkünfte einrichtet, ist eine Entscheidung in Schweizer Souveränität, auch wenn wir die Einrichtung in der Nähe der deutsch-schweizerischen Grenze – angesichts der Möglichkeit der illegalen Weiterreise – nicht begrüßen.“

An den Schengen-Binnengrenzen seien keine Grenzkontrollen zulässig, teilte der Sprecher weiterhin mit. Die Schweiz ist seit 2004 ein assoziiertes Mitglied des Schengen-Raums. Der „grenzpolizeiliche Schwerpunkt“ sei nach wie vor die deutsch-österreichische Landesgrenze, wo das Bundes­innenministerium temporäre Binnengrenzkontrollen angeordnet habe, zuletzt mit Wirkung vom 12. November vergangenen Jahres bis zum 11. Mai 2019.

Die Bundespolizei sei aber angewiesen – wo es geboten sei –, eine intensive Schleierfahndung vorzunehmen, teilte der Sprecher mit. Werden dabei Drittstaatsangehörige ohne gültige Einreisepapiere ermittelt, erfolgten aufenthaltsbeendende Maßnahmen wie eine Zurückschiebung oder eine Überstellung nach der Dublin-Verordnung. Seit Jahren bestehe eine enge Zusammenarbeit der Bundespolizei mit ihren schweizerischen Partnerbehörden, sagte der Sprecher. Man stimme Maßnahmen an der Landesgrenze miteinander ab: „Das gilt es fortzusetzen und erforderlichenfalls auf polizeifachlicher Ebene zu intensivieren.“

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Erstellt:
18. März 2019, 03:04 Uhr

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