Ärztekammer: Beschwerden wegen zweifelhafter Masken-Atteste

dpa/lsw Stuttgart. Die Landesärztekammer berichtet von zahlreichen Beschwerden wegen zweifelhafter Atteste gegen die Maskenpflicht. Die Eingaben seien auf Ebene der vier Bezirksärztekammern bearbeitet worden, erklärte ein Sprecher der Kammer am Freitag in Stuttgart, ohne konkrete Zahlen zu nennen. Bei einer Umfrage (Stand: 30. September) seien 14 auf den Weg gebrachte Ermittlungsverfahren von den Bezirksärztekammern gemeldet worden. „Hierbei handelt es sich um Verfahren, bei denen noch ermittelt wird, die an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergegeben wurden und die bereits eingestellt sind“, sagte der Kammersprecher. Zuvor hatten die „Stuttgarter Zeitung“ und die „Stuttgarter Nachrichten“ berichtet.

Das Ausstellen eines Blanko-Attests ohne vorheriges Arztgespräch entspreche nicht der ärztlichen Sorgfaltspflicht, sagte der Sprecher. Das „Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ - dazu gehören auch Gefälligkeits- und Blanko-Atteste - sei ein Straftatbestand. Es drohen Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Ob der behandelnde Arzt jemandem mit medizinischen oder anderweitigen Einschränkungen die Unzumutbarkeit des Maskentragens attestieren könne, müsse immer mit Sorgfalt und im Einzelfall entschieden werden. „Der direkte Austausch von Arzt und Patient ist dafür unabdingbar. Nur so lässt sich herausfinden, worunter der Patient leidet und ob die Ausstellung eines Attests nach gewissenhafter Prüfung und ärztlicher Überzeugung infrage kommt“, sagte der Kammersprecher.

Seit Einführung der Maskenpflicht im Unterricht ab Klasse fünf verzeichnen auch Kinderärzte im Land viele Anfragen wegen Attesten, die Schüler davon befreien würden. Die meisten Ärzte stellten solche Atteste aber nur sehr zurückhaltend aus, sagte Till Reckert, Sprecher des Landesverbandes der Kinder- und Jugendärzte.

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Erstellt:
23. Oktober 2020, 15:03 Uhr

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