AfD gibt im Rechtsstreit um Spenden für Meuthen auf

dpa Berlin/Suhl. Diese Wahlkampfhilfe wird teuer: Die AfD akzeptiert nach langem Streit mit der Bundestagsverwaltung eine Strafzahlung wegen unzulässiger Parteispenden. Es geht um eine hohe Summe. Einsicht zeigt AfD-Chef Meuthen nicht.

„Manchmal sind Recht haben und Recht bekommen eben einfach zwei unterschiedliche Dinge“: AfD-Bundessprecher Jörg Meuthen. Foto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa

„Manchmal sind Recht haben und Recht bekommen eben einfach zwei unterschiedliche Dinge“: AfD-Bundessprecher Jörg Meuthen. Foto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa

Die AfD lenkt im Rechtsstreit mit der Verwaltung des Bundestags um unzulässige Parteispenden für ihren Vorsitzenden Jörg Meuthen ein und akzeptiert die Strafzahlung von knapp 270.000 Euro.

Der Bundesvorstand beschloss bei einer Sitzung in Suhl, auf das bereits angekündigte Berufungsverfahren zu verzichten. Nach Angaben eines Sprechers votierten acht Mitglieder für den Beschluss und drei dagegen, zwei Mitglieder enthielten sich.

„Dieser Schritt fällt uns nicht leicht, denn wir akzeptieren damit eine Strafzahlung der Bundestagsverwaltung, von deren Unrechtmäßigkeit wir alle zutiefst überzeugt sind“, erklärte Meuthen anschließend. „Aber manchmal sind Recht haben und Recht bekommen eben einfach zwei unterschiedliche Dinge, wer hätte das noch nicht erlebt.“

An der Sitzung nahm auch der Brandenburger AfD-Fraktionschef Andreas Kalbitz teil. Der Bundesvorstand hatte seine Mitgliedschaft wegen früherer Kontakte im rechtsextremen Milieu für nichtig erklärt. Er setzt sich dagegen juristisch zur Wehr.

Für Meuthen, der wegen der Vorgänge auch innerparteilich in der Kritik stand, bedeutet die Beilegung des Rechtsstreits eine Entlastung. Weiter offen bleibt der ähnlich gelagerte Fall des AfD-Europaabgeordneten Guido Reil, in dem es um gut 130.000 Euro geht. Hierzu hat der Bundesvorstand nach Angaben eines Parteisprechers keine Entscheidung getroffen.

Auslöser der Auseinandersetzungen waren Hilfen der Schweizer Werbeagentur Goal AG für Meuthen und Reil in Landtagswahlkämpfen 2016 und 2017. Sie erhielten gratis Unterstützungsleistungen wie Plakate, Flyer und Anzeigen. Im Fall Meuthen ging es um einen Wert von 89.800 Euro, im Fall Reil von 44.500 Euro. Die Bundestagsverwaltung wertete die Hilfen als unzulässige Parteispenden und setzte Strafzahlungen in Höhe von 269.400 und 133.500 Euro fest. Der AfD-Bundesvorstand hatte zuvor bereits beschlossen, eine Million Euro zurückzulegen.

Im Gegensatz zur Bundestagsverwaltung hat Meuthen immer bestritten, dass es sich bei den Hilfen um Parteispenden handele. Deshalb gebe es auch gar keine AfD-Parteispendenaffäre. Allerdings schloss sich auch das Verwaltungsgericht Berlin der Position der Bundestagsverwaltung an und wies eine Klage der AfD gegen die Strafzahlung in erster Instanz ab.

Die AfD erklärte nun, nach Einschätzung ihres Anwalts sei es „eher fraglich, dass wir mit unserer Rechtsauffassung in weiteren Instanzen obsiegen würden“. Das Verfahren sei sehr aufwendig, die Kosten des Rechtsbeistands seien hoch. Zugleich bestehe die Gefahr einer weiteren „medialen Verzerrung und Aufbauschung des Vorgangs als sogenannte „Parteispendenaffäre“, was sich insbesondere im Wahljahr 2021 negativ für die Partei auswirken könnte“.

„In Abwägung aller Gründe haben wir uns deshalb in nüchterner Abwägung der Chancen und Risiken dazu entschlossen, auf den weiteren Versuch, unser Recht in dieser Sache durchzusetzen zu versuchen, zu verzichten“, erklärte Meuthen.

Kalbitz kritisierte diese Entscheidung. Das Berufungsverfahren „wäre der bessere Weg gewesen, um Klarheit zu schaffen“, sagte er in Suhl. „Es ist eine Frage der Glaubwürdigkeit, wenn man diesen Weg, den man vorher noch selbst proklamiert hat, dann auch einschlägt.“

Im Streit um seinen Parteiausschluss pocht Kalbitz auf das Urteil des Berliner Landgerichts. Der Beschluss, der seinen Ausschluss zumindest vorläufig für unzulässig erklärte, sei eindeutig. Er könne damit auch alle bisherigen Funktionen in der Partei - etwa im Bundesvorstand - wahrnehmen. „Daran gibt es nichts zu deuteln.“

Meuthen kündigte in Suhl an, jetzt eine endgültige Entscheidung des Bundesschiedsgerichts abzuwarten. Der Bundesvorstand habe in dieser Sache seine Entscheidung getroffen, indem er Kalbitz die AfD-Mitgliedschaft entzogen habe. „Jetzt haben die Gerichte das Wort - und zwar das Schiedsgericht.“

Kalbitz reichte derweil Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz ein. Er fordere darin unter anderem Auskunft über eine Mitgliederliste der „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ), die in einem Gutachten genannt sei, das die Beobachtung des „Flügels“ betreffe, sagte der Sprecher des Verwaltungsgerichts Köln, Michael Ott, am Freitag. (Az.: 13 K 3190/20)

Die rechtsnationale Strömung in der AfD wird vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft. Sie hatte sich nach eigenen Angaben im April selbst aufgelöst. Die rechtsextreme HDJ ist inzwischen verboten.

© dpa-infocom, dpa:200626-99-579012/2

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Erstellt:
26. Juni 2020, 17:43 Uhr

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