AfD scheitert mit Klagewegen kritischen Tweets

Bürgermeister von Berlin hat Neutralitätsgebot nicht verletzt

Berlin /DPA - Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat eine Klage der AfD gegen den Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD) zurückgewiesen. Müller habe mit einem Tweet nicht gegen die Verfassung und das Neutralitätsgebot als Amtsträger verstoßen, erklärte das Gericht am Mittwoch. In der Kurznachricht hatte sich Müller im Mai 2018 hinter eine Protestaktion gestellt, deren Anlass eine parallel stattfindende AfD-Demonstration war. „Zehntausende in #Berlin heute auf der Straße, vor dem #BrandenburgerTor und auf dem Wasser. Was für ein eindrucksvolles Signal für Demokratie und #Freiheit, gegen Rassismus und menschenfeindliche Hetze“, hieß es in Müllers Tweet, der über seinen offiziellen Account als Rathauschef verbreitet wurde.

Die AfD hatte daraufhin vor dem Verfassungsgerichtshof gegen Müller ein sogenanntes Organstreitverfahren angestrengt: Sie sah in dem Tweet eine Verletzung ihres im Grundgesetz verankerten Rechts auf Chancengleichheit. Der Inhaber eines Regierungsamtes sei bei Äußerungen in amtlicher Funktion zur Neutralität verpflichtet und dürfe nicht einseitig zulasten einer Partei Stellung nehmen. Dieser Ansicht folgte das Gericht nicht: Nach seiner Auffassung fehlte in Müllers Tweet jeglicher Bezug zur AfD, aus dem sich ein Eingriff in das Recht auf Chancengleichheit ergeben könnte. Müller habe sich darauf beschränkt, sich mit allgemeinen Wertebekenntnissen von Demonstranten zu solidarisieren. „Der Unterstützung einer spezifischen Kritik an der AfD enthielt er sich in seiner Nachricht.“

Zu berücksichtigen sei auch, „dass mit der Nachricht, die sich unter anderem gegen Rassismus und menschenfeindliche Hetze wendet, Grundpositionen der Regierungsarbeit angesprochen wurden“.

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Erstellt:
21. Februar 2019, 03:04 Uhr

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