AfD-Schiedsgericht lädt Kalbitz zur mündlichen Verhandlung

dpa Berlin/Stuttgart. Im Streit um die Parteimitgliedschaft des Brandenburger AfD-Fraktionsvorsitzenden Andreas Kalbitz hat das Bundesschiedsgericht der AfD den Politiker zu einer mündlichen Verhandlung geladen. Die Verhandlung am 25. Juli in Stuttgart soll ohne die Parteiöffentlichkeit stattfinden, „weil bedingt durch die Corona-Pandemie kein ausreichend großer Sitzungssaal zur Verfügung steht“, heißt es im Beschluss des Schiedsgerichts, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Das Logo der Alternative für Deutschland (AfD) ist auf Parteibroschüren zu sehen. Foto: Markus Scholz/dpa/Archivbild

Das Logo der Alternative für Deutschland (AfD) ist auf Parteibroschüren zu sehen. Foto: Markus Scholz/dpa/Archivbild

Im Mai hatte der AfD-Bundesvorstand Kalbitz aus der Partei geworfen. Als Grund gab er an, Kalbitz habe bei Parteieintritt eine frühere Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen rechtsextremen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ) und bei den Republikanern nicht angegeben. Kalbitz bestreitet die Mitgliedschaft in der HDJ.

In der Ladung weist das Bundesschiedsgericht darauf hin, dass eine Verhandlung und die Entscheidung nicht vom Erscheinen der Prozessgegner abhänge. Neben Kalbitz wurden als Vertreter des Parteivorstandes die beiden Co-Vorsitzenden Jörg Meuthen und Tino Chrupalla geladen. Meuthen hatte sich dafür stark gemacht, dass die Mitgliedschaft von Kalbitz wegen falscher Angaben für nichtig erklärt wird. Chrupalla war dagegen und hatte dafür geworben, erst juristische Expertise einzuholen.

Kalbitz war zusammen mit dem Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke einer der Wortführer des rechtsnationalen „Flügels“, der sich mittlerweile nach eigenen Angaben aufgelöst hat. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte diesen informellen Zusammenschluss im März als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft.

Einen Eilantrag von Kalbitz, ihm bis zur Entscheidung im Hauptverfahren die Rechte, die sich aus der Mitgliedschaft in der Alternative für Deutschland und ihren Organen ergeben, uneingeschränkt zu belassen, hatte das Schiedsgericht am 26. Juni zurückgewiesen.

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Erstellt:
16. Juli 2020, 11:32 Uhr

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