AfD verklagt Verfassungsschutz wegen Nennung als „Prüffall“

dpa Berlin.

Die AfD will dem Bundesamt für Verfassungsschutz vom Landgericht Köln verbieten lassen, sie öffentlich einen „Prüffall“ zu nennen. Das bestätigte ein Sprecher der Partei. Die Klage richte sich nicht dagegen, dass der Verfassungsschutz die AfD prüfe, sondern dagegen, dass das Amt dies öffentlich mache. Die öffentliche Benennung als Prüffall habe einen stigmatisierenden Charakter. Eine Partei kann zum Prüffall werden, wenn die Behörden erste Anzeichen für extremistische Bestrebungen erkennen. Verfassungsschutz-Chef Thomas Haldenwang hatte die Entscheidung Mitte Januar öffentlich gemacht.

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26. Februar 2019, 16:58 Uhr
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