AfD will drohende Strafe wegen Spenden anfechten

Partei muss mit Zahlung von mehr als 400 000 Euro rechnen – Meuthen rechtfertigt Annahme

Parteien - Noch hat die Bundestagsverwaltung nicht entschieden, aber klar ist: Strafzahlungen wegen illegaler Parteispenden würden die AfD hart treffen. Sie will sich deshalb wehren.

Berlin. Seit Monaten prüft die Bundestagsverwaltung, ob die AfD mit Spenden und Zuwendungen gegen das Parteiengesetz verstoßen hat. Auch die Staatsanwaltschaft ermittelt. Nun droht eine hohe Strafe.

Frage: Was ist nach dem Parteiengesetz erlaubt?

Parteien dürfen in Deutschland Spenden ohne Obergrenze annehmen – sowohl von Einzelpersonen als auch von Unternehmen. Übersteigt die Spende die Höhe von 500 Euro, muss die Partei den Namen des Spenders kennen. Ab 10 000 Euro jährlich ist der Name des Spenders im Rechenschaftsbericht aufzuführen. Ab einer Höhe von 50 000 Euro muss die Partei die Spende sofort der Bundestagsverwaltung anzeigen. Nicht erlaubt sind Spenden aus Nicht-EU-Ländern, es sei denn, der Spender ist EU-Bürger oder das Unternehmen ist mindestens zur Hälfte in EU-Händen. Ebenfalls nicht erlaubt sind Konstruktionen, bei denen es sich „erkennbar um die Weiterleitung einer Spende eines nicht genannten Dritten“ handelt.

Frage: Wofür soll die AfD nun bezahlen?

Hier geht es um Unterstützung einer Schweizer Werbeagentur in zwei Fällen, welche die Bundestagsverwaltung nach Auskunft von ParteichefJörg Meuthenals illegale Zuwendungen ansieht. Daher werde eine Strafzahlung in dreifacher Höhe angesetzt: 402 900 Euro soll die AfD bezahlen. Der Parteichef räumte in einem Interview ein, selbst Unterstützungsleistungen der Werbeagentur Goal AG im Gegenwert von 89 800 Euro erhalten zu haben. Er habe 2016 im baden-württembergischen Landtagswahlkampf eine Erklärung unterzeichnet, die der Agentur die Nutzung seines Fotos und seiner Daten „für werbende Zwecke“ gestatte. Die Firma habe „auf dieser Basis“ Plakate und Flyer für ihn in seinen Wahlkreisen produziert und Zeitungsanzeigen geschaltet. Einen ähnlichen Vorgang habe es im Fall des Kandidaten Guido Reil im nordrhein-westfälischen Wahlkampf 2017 gegeben – hier belaufe sich die Summe auf 44 500 Euro. Bisher hat die Bundestagsverwaltung die Strafzahlung noch nicht festgelegt.

Frage: Wird die AfD die Strafe bezahlen?

Nein, sie will dagegen Widerspruch einlegen und „bis zum höchsten Gericht“ gehen. Dies kündigte Meuthen an. Die Partei stellt sich derzeit auf den Standpunkt, dass es sich nicht um eine Spende im Sinne des Parteiengesetz handele. Meuthen, der Spitzenkandidat für die Europawahl ist, warf der Bundestagsverwaltung vor, seine Arbeitszeit mit dem Fall in Anspruch zu nehmen.

Frage: Von wem kommt eigentlich das Geld?

Meuthen verweist in dem Interview auf Angaben des Geschäftsführers der Goal AG. Danach gab es „wohl zehn Unterstützer“, die Beträge zwischen 6000 und 9700 Euro bezahlt hätten. Zu den Namen schwieg Meuthen. Er sagte, seine Partei müsse dazu nichts darlegen, weil es sich um einen Vorgang zwischen der Agentur und den Spendern handele. Es seien aber Deutsche oder EU-Bürger.

Frage: Und worum geht es im Fall von Alice Weidel?

In dem Fall geht es um eine möglicherweise illegale Wahlkampfspende in Höhe von gut 130 000 Euro, die im Bundestagswahlkampf 2017 an den Kreisverband der Fraktionschefin Alice Weidel ging. Die Spende kam von der Züricher Pharmafirma PWS Pharma WholeSale International AG. Sie ging in 17 Einzelzahlungen gestückelt im Sommer 2017 auf das Konto des Kreisverbandes Bodensee ein, wie aus einem Schreiben der AfD-Fraktion an die Bundestagsverwaltung hervorgeht. Obwohl die Herkunft der Spende der Partei und damit die Rechtmäßigkeit unklar war, wurde das Geld erst nach Monaten zurücküberwiesen. In dem Fall ermittelt die Staatsanwaltschaft Konstanz. Seitdem gab es mehrere Wendungen: Zunächst hatte die Pharmafirma erklärt, sie habe das Geld im Auftrag eines unbekannten Dritten weitergeleitet. Im November 2018 leitete die Firma dann eine Liste mit 14 Spendernamen aus Deutschland und der EU an die AfD weiter. Inzwischen bestehen Zweifel, ob die Genannten wirklich gespendet haben.

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Erstellt:
13. März 2019, 03:04 Uhr

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