AfD will in Karlsruhe klagen

dpa Berlin.

Die AfD-Bundestagsfraktion will vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, weil ihr im Juni bei einer Sitzung des Parlaments weit nach Mitternacht ein Hammelsprung verwehrt worden war. Damit wollte sie die Beschlussunfähigkeit des Bundestags feststellen lassen. Die Folge wäre ein Abbruch der Sitzung gewesen. Der Sitzungsvorstand um Vizepräsidentin Claudia Roth sah aber keine Notwendigkeit für diesen Schritt. Die AfD-Fraktion kündigte nun eine Organklage an. Sie sieht durch den verweigerten Hammelsprung die Rechte des Bundestags bei den anschließenden Gesetzesbeschlüssen als verletzt an.

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7. August 2019, 15:16 Uhr
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