Streit über Sitzungssaal

AfD zieht vor Verfassungsgericht

Der Streit darüber, in welchem Saal die AfD im Bundestag ihre Sitzungen abhalten kann, geht in die nächste Runde. Die Fraktion wendet sich an das Bundesverfassungsgericht.

Die AfD erhebt Anspruch auf den zweitgrößten Saal auf der Fraktionsebene im Bundestag.

© Michael Kappeler/dpa/Michael Kappeler

Die AfD erhebt Anspruch auf den zweitgrößten Saal auf der Fraktionsebene im Bundestag.

Von red/dpa

Die AfD klagt nach eigenen Angaben vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Zuteilung ihres Sitzungssaals im Bundestag. Das teilte die Fraktion mit. Am Freitag seien eine Klage und ein Antrag auf eine einstweilige Anordnung eingereicht worden.

Durch die unzureichende Größe des zugeteilten Sitzungssaals würden die Arbeitsfähigkeit und damit die parlamentarischen Rechte der größten Oppositionsfraktion massiv eingeschränkt. „Außerdem werden der Gleichheitsgrundsatz sowie die Rechte der Opposition im Parlament offensichtlich missachtet“, hieß es weiter.

Ältestenrat entschied für SPD

Hintergrund ist ein Streit vorrangig mit der SPD. Die AfD hatte bei der Bundestagswahl Ende Februar 20,8 Prozent geholt und die Zahl ihrer Sitze auf 152 fast verdoppelt - nach einem Austritt sind es jetzt noch 151 AfD-Abgeordnete. Als zweitgrößte Fraktion meldete sie Anspruch auf den zweitgrößten Sitzungssaal im Reichstagsgebäude an, den die SPD nutzt, die seit der Wahl mit nur noch 120 Abgeordneten im Bundestag vertreten ist.

Der Ältestenrat des Bundestages, in dem die Fraktionen entsprechend ihrer Stärke im Bundestag vertreten sind, hatte schließlich im Mai mit Mehrheitsbeschluss für die SPD und gegen die AfD entschieden und ihr den früheren Sitzungssaal der FDP-Fraktion zugewiesen, der deutlich enger ist. Die AfD demonstrierte bei einer Probesitzung die engen Verhältnisse. Sie nutzt diesen Raum jetzt nicht, sondern ist in einen Saal im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus des Bundestages auf der gegenüberliegenden Spree-Seite ausgewichen.

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Erstellt:
4. Juli 2025, 18:14 Uhr

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