Aldi-Erben unterliegen vor Gericht

Einfluss der Erben von Berthold Albrecht bleibt beschränkt

Leipzig /DPA - Die Erben des 2012 verstorbenen Aldi-Gründersohns Berthold Al­brecht haben im Rechtsstreit um die Macht beim Discounter Aldi Nord eine weitere Niederlage erlitten. Das Bundesverwaltungsgericht entschied bereits am 6. März, eine Revision der Erben gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts im Fall Aldi nicht zuzulassen, wie eine Justizsprecherin am Donnerstag mitteilte. Das Urteil, in dem der Einfluss der Familie auf den Discounter beschränkt wurde, sei damit rechtskräftig.

Hintergrund des Rechtsstreits ist die Eigentümerstruktur bei Aldi Nord. Das Unternehmen ist im Besitz von drei Stiftungen mit Sitz in Schleswig-Holstein: der Markus-, der Lukas- und der Jakobus-Stiftung. Große Investitionen und wichtige Entscheidungen können von den Stiftungen nur einstimmig freigegeben werden. Das Oberverwaltungsgericht hatte 2017 eine Satzungsänderung in der Jakobus-Stiftung für rechtens erklärt, mit der Berthold Albrecht kurz vor seinem Tod den Einfluss der Familienerben auf die Geschicke des Discounters beschränkt hatte. Das Gericht ließ keine Revision zu. Die Frau und die fünf Kinder des Firmenerben Berthold Albrecht hatten daraufhin eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt – vergeblich.

Der Anwalt von Babette Albrecht, Andreas Urban, betonte im Namen der Jakobus-Stiftung, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bedeute nicht, dass das Urteil des Oberverwaltungsgerichts inhaltlich richtig sei, „sondern lediglich, dass die besonderen Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision (insbesondere der Zulassungsgrund wegen grundsätzlicher Bedeutung) vom Bundesverwaltungsgericht nicht bejaht worden sind“. Die Töchter von Berthold Albrecht würden auch künftig im Vorstand der Jakobus-Stiftung vertreten sein und die Vorstandsvorsitzende stellen.

Zum Artikel

Erstellt:
5. April 2019, 03:12 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen