Alles Wichtige regeln, bevor es zu Ende ist

Hospizstiftung bietet Beraterschulung zur Patientenverfügung an – Ehrenamtliche informieren über vielfältige Aspekte

Etwa 400 Beratungsgespräche sind es, die jedes Jahr im Rems-Murr-Kreis in Anspruch genommen werden. Beratungsgespräche zur Patientenverfügung. Und die Nachfrage, so sagt Susanne Stolp-Schmidt, Leiterin des Backnanger Hospizes, ist weiterhin hoch. Durchgeführt werden solche Beratungsgespräche zu festen Terminen im Hospiz.

Die Leiterin des Backnanger Hospizes, Susanne Stolp-Schmidt (links), mit Sophie Pröhl. Sie übernimmt die Koordinatorin für die Beratungsgespräche. Foto: A. Becher

© Pressefotografie Alexander Beche

Die Leiterin des Backnanger Hospizes, Susanne Stolp-Schmidt (links), mit Sophie Pröhl. Sie übernimmt die Koordinatorin für die Beratungsgespräche. Foto: A. Becher

Von Hans-Christoph Werner

BACKNANG. Es sind Ehrenamtliche, die die Interessenten über alle Aspekte einer Patientenverfügung informieren. Und das Team der ehrenamtlichen Berater könnte Verstärkung gebrauchen. So soll im März nächsten Jahres wieder eine Beraterschulung angeboten werden. Insgesamt drei Samstage muss man sich dafür Zeit nehmen. Am Ende gibt es für alle Teilnehmer ein Zertifikat.

Anschließend kann es sofort losgehen: Der Berater erklärt in einem individuellen Beratungsgespräch Patientenverfügung, General- und Gesundheitsvollmacht sowie Betreuungsverfügung. Zu so einem Berater kann sich jedermann schulen lassen. Freilich, so sagt Sophie Pröhl, Koordinatorin für diese Beratungsgespräche, „kann man besser beraten, wenn man sich mit seiner eigenen Sterblichkeit auseinandergesetzt hat.“ Und Susanne Stolp-Schmidt fügt hinzu: „Es bereitet den Beratern auch eine tiefe Genugtuung, in die Lebensgeschichte der zu Beratenden einzutauchen. Es bereichert beide Seiten.“

Vertrauensperson kann eingetragen werden

Wie schnell können sich die Dinge ändern. Durch einen Unfall, durch eine mit ganzer Wucht hervorbrechende Krankheit. In der Patientenverfügung hat der Patient für den Fall der Fälle entschieden, ob „alle möglichen lebenserhaltenden Maßnahmen unterlassen“ oder angewendet werden sollen, ob „künstliche Beatmung durchgeführt“ oder eingestellt werden soll. Die Patientenverfügung füllt der Beratene selbstständig aus, nicht der Berater. Auch dass bei der Beratung den Ratsuchenden eine kleine Mappe ausgehändigt wird, heißt nicht, dass die Patientenverfügung fertig vorliegt. Nein, die vorgegebenen Texte müssen daraufhin durchgesehen werden, ob sie für den Einzelnen zutreffen. Ferner ist Platz vorhanden, eigene Festlegungen einzutragen. In einem eigenen Textpassus kann die Bereitschaft zur Organspende erklärt werden. Bevollmächtige, Vertrauenspersonen und der sogenannte Hausarzt können eingetragen werden. Am Schluss heißt es: „Ich unterschreibe diese Verfügung nach sorgfältiger Überlegung und als Ausdruck meines Selbstbestimmungsrechts.“ Das nimmt Susanne Stolp-Schmidt auf und betont, dass eine Patientenverfügung eine Willensbekundung ist. Und damit eine höchst persönliche Sache. Es ist auch gut, so ergänzt Sophie Pröhl, die Patientenverfügung Jahr für Jahr anzupassen. Eine eigene Seite ist in den Unterlagen dafür vorgesehen. Mit Datum und erneuter Unterschrift kann man deutlich machen, dass man sich mit dem Thema nochmals beschäftigt hat. Es wird auch empfohlen, eine „Generalvollmacht“ hinzuzufügen. Auch dafür gibt es bei der Beratung Formulierungsvorschläge. Es sei denn, man zieht es vor, die Generalvollmacht bei einem Notar zu erklären. In der Generalvollmacht kann der Einzelne umfassend alle sonstigen Angelegenheiten (Vermögen, Postgeheimnis, Wohnungsfragen) regeln. Die sogenannte „Gesundheitsvollmacht“ betrifft vor allem alle Fragen der eventuell erforderlichen Pflege. Mit der „Betreuungsverfügung“ kann im Fall des Falles ein rechtlicher Betreuer bestellt werden.

Um darauf aufmerksam zu machen, dass eine Patientenverfügung existiert, kann man ein kleines Kärtchen, einen sogenannten Vorsorgeausweis, in den Geldbeutel stecken. Auf diesem sind Name und Kontaktdaten einer Vertrauensperson einzutragen. Ehepartner tragen sich hier gern gegenseitig ein. Und dann kann angekreuzt werden, was vorliegt: Patientenverfügung oder Gesundheits- und Generalvollmacht oder Betreuungsverfügung. Oder alles zusammen. So sind Rettungskräfte oder behandelnde Ärzte gleich im Bilde. Eine Patientenverfügung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Aber sie ist nützlich. So wird das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen bis ans Lebensende gewahrt. Die Beratung zur Patientenverfügung – darauf muss betont hingewiesen werden – ist kostenlos.

Die Beraterschulung zur Patientenverfügung ist breit angelegt. Es geht um Rechtsfragen, aber auch um Aspekte der Palliativmedizin. Eingehend wird auch das Thema Sterben und Tod besprochen. Besonders bereichernd, so Susanne Stolp-Schmidt, ist es, dass die künftigen Berater in Rollenspielen kommende Beratungsgespräche üben. Wegweisend für den Rems-Murr-Kreis ist bei dieser Beraterschulung die „Esslinger Initiative“. Schon vor mehr als 20 Jahren fanden sich im Raum Esslingen Initiatoren in dieser Sache zusammen und gründeten einen eigenen Verein. Sie entwickelten nicht nur Texte zu den genannten Verfügungen, sondern brachten auch die Beraterschulung in Gang. Von den in Esslingen gesammelten Kompetenzen profitiert der ganze Landkreis. Deshalb findet die Beraterschulung auch in Esslingen statt.

Info
Schulung zum Berater

Schulung zum Berater für Patientenverfügung: Nächster Kurs im März 2020 an drei Samstagen (ganztags) in Esslingen. Es sind keine besonderen Voraussetzungen erforderlich.

Frühzeitige Anmeldung ist erwünscht: Diese erfolgt für den Raum Backnang bei den Mitarbeitern des Hospizes unter der Telefonnummer 07191/927970.

Die Schulung ist für Berater kostenlos.

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Erstellt:
21. November 2019, 16:00 Uhr

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