Altersvorsorge für Abgeordnete wird neu geregelt

dpa/lsw Stuttgart. Das heikle Thema Altersvorsorge für Landtagspolitiker beschäftigt das Parlament und die Öffentlichkeit schon länger. Jetzt liegt ein Gesetzentwurf für eine Neuregelung auf dem Tisch.

Die Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg sitzen bei einer Debatte im Plenarsaal. Foto: Sina Schuldt/dpa

Die Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg sitzen bei einer Debatte im Plenarsaal. Foto: Sina Schuldt/dpa

Neuer Anlauf zur Regelung der Altersvorsorge für Abgeordnete in Baden-Württemberg: Die Fraktionen von Grünen, CDU und SPD bringen am Mittwoch einen Gesetzentwurf in den Landtag ein, der einen Beitritt Baden-Württembergs zum Versorgungswerk von Nordrhein-Westfalen und Brandenburg zum 1. Dezember vorsieht. Die Regelung soll automatisch für alle Abgeordneten gelten, die ab dem Jahr 2021 neu in den Landtag gewählt werden. Wer jetzt schon im Landtag ist, kann sich bis Ende April 2031 entscheiden, ob er die Regelung über das Versorgungswerk in Anspruch nehmen will.

Um die Altersvorsorge der Abgeordneten hat es große Diskussionen gegeben. Früher erhielten Abgeordnete eine staatliche Altersvorsorge (Staatspension). Mit der Reform, die 2011 in Kraft trat, wurde das hinfällig. Stattdessen mussten Abgeordnete, die neu in den Landtag kamen, selbst für ihr Alter vorsorgen. Deshalb wurden die Diäten um ein Drittel angehoben. Die Abgeordneten erhalten monatlich eine Pauschale für die Altersvorsorge - das sind derzeit 1805 Euro - zusätzlich zu ihrer Diät von derzeit 8210 Euro im Monat.

Die jüngeren Abgeordneten haben aber festgestellt, dass die private Vorsorge nicht lukrativ ist. Im Februar 2017 beschloss der Landtag in einer Nacht-und-Nebel-Aktion, eine Rückkehr zur lohnenswerten Staatspension zu ermöglichen. Nach großer öffentlicher Kritik kassierte das Parlament die Entscheidung kurz darauf wieder. Daraufhin wurde eine Kommission eingesetzt, um unabhängig Vorschläge zu erarbeiten. Die Kommission wie auch ein Bürgerforum sprachen sich mehrheitlich dafür aus, dass die Abgeordneten in ein Versorgungswerk einzahlen. Dieser Vorschlag wird nun umgesetzt.

Künftig werden von dem Vorsorgebeitrag in Höhe von 1805 Euro automatisch 1246 Euro ans Versorgungswerk abgeführt. Die Abgeordneten können freiwillig aber auch mehr einzahlen - bis hin zu einem Höchstbetrag von rund 3115 Euro. Verzinst werden die eingezahlten Beiträge derzeit mit rund 2,5 Prozent. Die FDP hatte sich gegen den Beitritt zum Versorgungswerk ausgesprochen. Ihr Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke erklärte im Sommer, den Abgeordneten könne zugemutet werden, selbst für ihr Alter vorzusorgen - so wie Bürger es auch tun. Auch die AfD lehnt den Beitritt zum Versorgungswerk ab.

Zum Artikel

Erstellt:
6. Oktober 2019, 09:18 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen