Amtsblätter dürfen weiter Vereinsnachrichten veröffentlichen

dpa/lsw Stuttgart. Amtsblätter von Kommunen dürfen nach einem Urteil des Stuttgarter Oberlandesgerichts (OLG) weiterhin Kirchen- und Vereinsnachrichten veröffentlichen. Der Senat wies am Mittwoch eine Klage der „Südwest Presse“ gegen das kostenlose „Stadtblatt“ von Crailsheim (Kreis Schwäbisch Hall) zurück (Az. 4 U 180/17).

Ein Kameramann filmt ein Schild, das auf das Oberlandesgericht in Stuttgart hinweist. Foto: Marijan Murat/Archiv

Ein Kameramann filmt ein Schild, das auf das Oberlandesgericht in Stuttgart hinweist. Foto: Marijan Murat/Archiv

In dem bereits seit Jahren schwelenden Streit hatte der Bundesgerichtshof (BGH) Ende 2018 entschieden, dass Kommunen in kostenlos verteilten Publikationen amtliche Mitteilungen veröffentlichen dürfen und über Vorhaben der Kommunalverwaltung und des Gemeinderats berichten.

Unzulässig ist laut BGH aber „eine pressemäßige Berichterstattung über das gesellschaftliche Leben in der Gemeinde“. Dies sei „originäre Aufgabe der lokalen Presse und nicht des Staates“. Bei der Beurteilung der Berichterstattung von Amtsblättern sei eine „wertende Gesamtbetrachtung“ nötig.

Der Verlag der „Südwest Presse“ wollte nun erreichen, dass Amtsblätter auch keine Kirchen- und Vereinsnachrichten mehr veröffentlichen dürfen. Dem erteilte das OLG eine Absage.

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Erstellt:
29. Mai 2019, 17:42 Uhr

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