Amtsgericht Backnang hat Verfahren wegen Beleidigung vorläufig eingestellt

Der Angeklagte soll bei einem der „Montagsspaziergänge“ Polizisten beschimpft haben. Seine Schilderung ist jedoch eine andere.

Der Angeklagte kommt beim Prozess vor dem Amtsgericht in Backnang glimpflich davon. Symbolfoto: Bilderbox, Erwin Wodicka

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Der Angeklagte kommt beim Prozess vor dem Amtsgericht in Backnang glimpflich davon. Symbolfoto: Bilderbox, Erwin Wodicka

Von Jutta Rieger-Ehrmann

Backnang. Weil die „Einstellung“ des Angeklagten zur Polizei und seine Beteiligung an der Demonstration an einem Montag im Februar dieses Jahres nicht zweifelsfrei geklärt werden konnte, wurde das Verfahren wegen Beleidigung von Polizistinnen und Polizisten eingestellt. Im Zusammenhang damit konnte die Äußerung „Dreckspack“ nicht eindeutig zugeordnet werden. Die Erklärung bezüglich des Einspruchs gegen den Strafbefehl, die Angaben zu den Tatvorwürfen und seinen persönlichen Verhältnissen ließ der 56-jährige Fachverkäufer aus Backnang von seinem Anwalt abgeben. „Das ist auch meine Erklärung“, so der Angeklagte.

Im Februar 2022 wollte er zusammen mit einem Arbeitskollegen nach Feierabend etwas essen gehen. Auf dem Weg in die Stadt seien sie im Bereich der Annonaystraße in eine „Menschenansammlung“ geraten. Wie sich herausstellte, handelte es sich um einen der sogenannten „Montagsspaziergänge“. Er habe sich daraufhin mit seinem Kollegen auch über Politik unterhalten, unter anderem über Linksextremismus und die Antifa. Dabei sei der Ausdruck „Dreckspack“ oder „Scheißpack“ gefallen, das wisse er nicht mehr genau. Er habe jedoch weder mit der Demonstration noch mit der Beleidigung von Polizeibeamtinnen und -beamten etwas zu tun gehabt. Ein problematisches Verhältnis zur Polizei habe er auch nicht, im Gegenteil. Er sei bei der Arbeit oft auf ihre Unterstützung angewiesen, da es häufig zu Ladendiebstählen komme.

Der Zeuge bestätigt die Angaben des Angeklagten

Der erste Zeuge, besagter Arbeitskollege, bestätigte diese Angaben. Ohne ersichtlichen Grund seien an diesem Abend mehrere Polizeiangehörige mit den Worten „Er war’s, er war’s!“ von hinten an sie herangetreten, hätten seinen Kollegen an die Seite gedrängt und seine Personalien aufgenommen. Von einer weiteren Personenkontrolle habe er nichts mitbekommen.

Die zweite Zeugin, eine Polizeibeamtin des Polizeireviers Waiblingen, die mit sieben anderen Kolleginnen und Kollegen die Aufgabe hatte, den nicht angemeldeten „Montagsspaziergang“ zu begleiten beziehungsweise aufzulösen, sagte Folgendes aus: Über eine Personenkontrolle einer „blonden Frau“ habe sich der Angeklagte sichtlich aufgeregt. Zwar habe sie den beleidigenden Ausdruck nicht direkt von ihm gehört, jedoch aufgrund der Blickrichtung, der Körpersprache und den Mundbewegungen den entsprechenden Schluss gezogen, dass ihre Einsatzgruppe gemeint war. Ihr Auftrag habe jedoch nicht in der Ermittlungs- und Sacharbeit, sondern in der Feststellungsarbeit bestanden. In der Folge gingen mehrere Strafanträge ein.

Der Angeklagte ist verheiratet und hat eine Tochter aus einer früheren Beziehung, für die er Unterhalt bezahlt. Einen Eintrag im Bundeszentralregister gibt es nicht. Aufgrund der Sachlage beantragte der Rechtsbeistand des Angeklagten die Einstellung des Verfahrens. Richter und Staatsanwalt waren einverstanden, obwohl Letzterer betonte, dass dies im Falle der Beleidigung von Angehörigen der Polizei nicht üblich sei. So erging der richterliche Beschluss: Das Verfahren wird vorläufig eingestellt. Der Angeklagte hat den Betrag von 500 Euro, zu zahlen in zwei Raten, an die Polizeistiftung zu entrichten.

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Erstellt:
13. September 2022, 16:00 Uhr

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