Amtsgericht Backnang stellt Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung ein

Zwei Freunde angegriffen und niedergeschlagen. Der Angeklagte erinnert sich nicht mehr, er hat einen Filmriss. Das

Die Gründe für den Streit bleiben vor Gericht im Dunkeln. Symbolfoto: Fotogestöber/Stock-Adobe

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Die Gründe für den Streit bleiben vor Gericht im Dunkeln. Symbolfoto: Fotogestöber/Stock-Adobe

Von Jutta Rieger-Ehrmann

Backnang. „Da ist wohl ein Streit unter Freunden ziemlich aus dem Ruder gelaufen“, merkte der Vorsitzende Richter am Ende der Verhandlung vor dem Backnanger Amtsgericht an. Das Verfahren gegen einen 44-Jährigen aus einer Umlandgemeinde wurde gegen die Zahlung einer Geldauflage von 1000 Euro, zu entrichten an den Waldkindergarten der Paulinenpflege Winnenden, vorläufig eingestellt.

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, nach einem Sommerfest im vergangenen Jahr an einer Bushaltestelle zwei Bekannte „bewusst und gewollt“ angegriffen und niedergeschlagen zu haben: den einen mit einem Bierkrug, den anderen mit einem Faustschlag, aufgrund dessen dieser bewusstlos zu Boden ging. Der Rechtsbeistand erklärt dazu: Sein Mandant habe keinerlei Erinnerung mehr an den Vorfall. Es sei ein feuchtfröhlicher Abend mit etlichen Bieren und Jägermeister gewesen. Daher habe es schon auf dem Fest Stress gegeben. Mehr wisse er nicht mehr. Wenn die Zeugen entsprechend aussagten, müsse es wohl so gewesen sein, aber der 44-Jährige habe einen kompletten Filmriss gehabt. Nachdem er mehrere Sprachnachrichten erhalten habe, in denen es um die Auseinandersetzung ging, habe er am nächsten Tag alle seine Kumpels angerufen und sich entschuldigt. Auch pflege man nach wie vor einen freundschaftlichen Kontakt und er sei im Herbst sogar auf der Geburtstagsfeier eines der Geschädigten gewesen. Er selbst habe keine Blessuren davongetragen und außer einem Kater keine Beschwerden gehabt.

Schon auf dem Fest habe der


Angeklagte für Ärger gesorgt

Die Geschädigten waren nicht anwesend, einer davon sei zurzeit im Ausland. Eine Augenzeugin sagte aus, dass sie beim Vorbeifahren mit dem Auto die Rangelei mit fünf beteiligten Personen gesehen und beobachtet habe wie einer angegriffen hat und ein anderer daraufhin am Boden lag. Es sei ein chaotisches Handgemenge entstanden. Sie versuchte, durch Rufen und Hupen auf sich aufmerksam zu machen, allerdings ohne Erfolg. Daher rief sie die Polizei.

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Der zweite Zeuge, ein Beteiligter aus der Clique, berichtete, dass der Angeklagte an der Bushaltestelle auf sie zugerannt sei und zuerst den einen und dann den anderen attackiert habe. Genaueres konnte er in dem Durcheinander nicht sehen, es seien wohl Faustschläge gewesen. Er habe sich dann um die am Boden Liegenden gekümmert. Am nächsten Tag erfolgte eine Entschuldigung des 44-Jährigen, was den Zeugen offenbar sehr beeindruckt hat.

Als Dritte im Zeugenstand sagte eine Polizeibeamtin aus, die an diesem Sommerabend Festwache hatte. Schon auf dem Fest habe es ein Gerangel und Geschubse zwischen dem Angeklagten und weiteren Personen gegeben, woraufhin sie ihm schließlich einen Platzverweis erteilt hätten. Er sei dann etwas torkelnd jedoch verkehrsfähig, zum Bus gegangen. Den Vorfall selbst habe sie nicht mitbekommen, aber die Vernehmungen der Geschädigten durchgeführt. Die Verletzungen, Hämatome und Schürfwunden wurden dokumentiert und vor Gericht in Augenschein genommen.

Die Gründe für die Auseinandersetzung blieben im Dunkeln. Zu seinen persönlichen Verhältnisse gab der Angeklagte an, dass er nach Schule und Ausbildung noch sein Fachabitur gemacht und in mehreren Firmen gearbeitet habe. Seit einigen Jahren ist er in einem Betrieb im Raum Backnang beschäftigt. Er ist verheiratet und hat ein Kind. Von seinem Gehalt bezahlt die Familie auch die Raten für das Haus. Grundsätzlich gebe es bei ihm kein Alkoholproblem, er trinke nur selten mal in geselliger Runde einen über den Durst. Im Bundeszentralregister gibt es keine Einträge.

Im Anschluss an die Plädoyers des Staatsanwalts und des Rechtsanwalts entschuldigte sich der Angeklagte nochmals in seinem letzten Wort. Nach einer kurzen Beratung kam man überein, das Verfahren vorläufig einzustellen. Gründe dafür waren das mangelnde Erinnerungsvermögen der Beteiligten, die unklare Beweislage und die Person des 44-Jährigen sowie die Tatsache, dass er bisher strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten sei. Eine gefährliche Körperverletzung mit Gegenständen konnte ihm nicht nachgewiesen werden. Er habe keine Vorstrafen und mache nicht den Eindruck eines gewohnheitsmäßigen Säufers und Schlägers, so der Vorsitzende Richter. An diesem Abend sei wohl ein Streit gehörig außer Kontrolle geraten und dies bleibe hoffentlich ein einmaliger Ausrutscher. Die Geldauflage muss innerhalb von vier Wochen beglichen werden. Der Beschluss taucht weder im Bundeszentralregister noch im Führungszeugnis auf. Der 44-Jährige gilt somit weiterhin als nicht vorbestraft.

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Erstellt:
28. Februar 2024, 06:00 Uhr

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