Angeklagter gesteht Überfall

Mit 30 Zentimeter langem Messer Spielhalle in der Backnanger Kesselgasse ausgeraubt

Von Bernd S. Winckler BACKNANG. Der 32-jährige Mann, der in der Nacht zum 20. Oktober letzten Jahres maskiert und bewaffnet das Backnanger Spielcasino in der Kesselgasse überfiel und über 2300 Euro erbeutete, hat am gestrigen ersten Verhandlungstag vor dem Stuttgarter Landgericht die Tat zugegeben. Die Anklage lautet auf besonders schwerer räuberischer Erpressung und schwerer Raub. Nach den bisherigen Ermittlungen der Stuttgarter Staatsanwaltschaft und der Anklage soll der 32-Jährige an jenem 20. Oktober kurz vor Mitternacht in der Spielhalle erschienen sein. Zeugen hatten später berichtet, dass der Räuber recht korpulent und mit einem schwarzen Tuch maskiert war. Als Waffe hat er laut Anklage ein Messer bei sich, welches eine 30 Zentimeter lange und spitze Klinge aufwies – ein ungewöhnlich langes Messer, wie die damals anwesende Kassiererin gegenüber der Polizei aussagte. Mit diesem Messer soll der Angeklagte die Kassiererin bedroht und die Herausgabe des Wechselgeldes gefordert haben. Die Kassiererin händigte ihm mehrere Münzen aus, die der Räuber in einer schwarzen Tüte verstaute. Danach habe er allerdings noch selbst in eine Geldschublade gegriffen und ein Bündel 20-Euro-Scheine an sich genommen. Unter dem Strich betrug die Gesamtbeute 2315 Euro. Danach verschwand der Räuber wieder unerkannt. Erst ein gutes halbes Jahr später war ihm die Polizei auf die Schliche gekommen: Am 11. April wurde er festgenommen. Angeklagter sitzt derzeit wegen anderer Straftaten im Gefängnis Inzwischen war der Angeklagte wegen Widerstand gegen Vollstreckungsorgane und Körperverletzung zu einer Haftstrafe verurteilt worden, die er derzeit noch absitzt. Er hofft, wie er selbst sagt, dass er dabei mit einer Halbstrafe wieder entlassen werde, da seine Ehefrau am 20. November das erste Kind erwartet, und er gerne dabei sei. Diese Hoffnung teilt ihm die 19. Große Strafkammer am Stuttgarter Landgericht nicht, da bei einem Raubüberfall die Mindeststrafe bei fünf Jahren liegt. Zum Tatvorwurf ist der 32-Jährige geständig, wie sein Anwalt den Richtern mitteilt. Er habe damals um die 6000 Euro Schulden gehabt, konnte nicht einmal Miete und Strom bezahlen. Er saß im Dunkeln, weil der Strom abgestellt war. Der Angeklagte selbst sagt aus, es sei alles ganz schnell und spontan geplant worden. Da er selbst zuvor schon mehrfach als Kunde in der Spielhalle in der Kesselgasse war – „ich habe da auch öfters mal gewonnen!“ – wusste er, wo die Gelder verstaut werden. Er habe einfach zu Geld kommen müssen, erzählt er dem Gericht. Von sich zu Hause – er habe damals in der Backnanger Spinnerei gewohnt – sei es zu der Spielhalle nur ein kurzer Fußmarsch gewesen. Messer und Maske nahm er mit. Dann sei die Tat geschehen. Möglicherweise gibt es einen Mittäter. Die Staatsanwaltschaft ist sehr daran interessiert, dass der Angeklagte seinen damaligen möglichen Mittäter preisgibt. Dies soll er bereits bei der Eröffnung des Haftbefehls angekündigt haben. Sollte er jetzt in seinem Prozess diesen zweiten Mittäter namentlich nennen, könnte die – neben dem umfassenden Geständnis – zu einer nochmaligen Strafmilde führen, sagt ihm der Strafkammervorsitzende: „Man könnte an einen minder schweren Fall denken.“ Der Angeklagte ist seit dem Jahre 2016 verheiratet. Seine Ehefrau halte zu ihm, sagt sein Verteidiger. Das Landgericht hat insgesamt fünf Fortsetzungstermine der Verhandlung angesetzt. Am 19. November, also einen Tag vor der geplanten Geburt seines ersten Kindes, soll das Urteil gesprochen werden.

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Erstellt:
17. Oktober 2018, 06:00 Uhr

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