Angeklagter streitet vor dem Backnanger Amtsgericht Widerstand ab

Ein Urteil wegen Angriffs und Widerstands gegen Polizeibeamte wurde diese Woche neu verhandelt.

Der Fall wurde vor dem Amtsgericht Backnang verhandelt. Symbolfoto: Matthias Nothstein

© Matthias Nothstien

Der Fall wurde vor dem Amtsgericht Backnang verhandelt. Symbolfoto: Matthias Nothstein

Von Jutta Rieger-Ehrmann

Backnang. Einem 34-jährigen Mann wird vorgeworfen, bei einer Polizeikontrolle vor fast zwei Jahren Widerstand geleistet zu haben, wobei er einen Beamten getreten haben soll. Der Angeklagte hat gegen den damaligen Strafbefehl Einspruch eingelegt, sodass die Klage nun erneut verhandelt wurde. Der Richter im Amtsgericht Backnang befindet den Mann allerdings nach wie vor für schuldig und verurteilt ihn zu einer Geldbuße von 1350 Euro zu 90 Tagessätzen à 15 Euro.

Der Mann sagt, er sei nicht aggressiv gewesen

Die Polizeikontrolle erfolgte damals aufgrund des Verdachts auf Marihuanakonsum. Der 34-Jährige, der ohne Rechtsbeistand zu Verhandlung erschien, sagte aus, er habe während der Kontrolle weder physische noch psychische Gewalt ausgeübt. Es sei an besagtem Tag spätabends an sein Wohnmobil geklopft und mit Taschenlampen ins Innere geleuchtet worden. Er sei deshalb herausgekommen und habe nur nach dem Namen des Polizisten gefragt, woraufhin man ihm gleich Handschellen angelegt habe. Außerdem wurde per Funkspruch Verstärkung angefordert, da er angeblich „hochgradig aggressiv“ gewesen sei. Das habe jedoch überhaupt nicht gestimmt, so der Angeklagte. Er bestritt auch den Konsum von Marihuana. Sichtlich aufgewühlt berichtete er weiter, dass er sich freiwillig in den Streifenwagen gesetzt habe, da ihm kalt gewesen sei. Plötzlich sei er von einem weiteren Polizisten herausgezerrt worden. Dabei seien beide Beamten zu Boden gegangen. Einer der Einsatzkräfte habe ihm den Fuß auf den Rücken gestellt.

Die Polizisten hätten sein Wohnmobil durchsucht und auf seine Bitte seinen Hund herausgeholt. Zur erkennungsdienstlichen Behandlung habe man ihn zudem auf das Polizeirevier in Backnang mitgenommen. Dort sollte er ein Schriftstück mit „frei erfundenen“ Anschuldigungen unterschreiben, schilderte der Angeklagte, was er verweigerte. Gegen fünf Uhr morgens sei er entlassen worden

.Angeklagter hatte Polizisten getreten

Zwei an der Kontrolle beteiligte Polizisten schilderten einen anderen Ablauf. Der geschädigte Beamte berichtete, dass der 34-Jährige großen Stimmungsschwankungen unterworfen und sehr unruhig gewesen sei. Man habe ihm daher Handschellen angelegt und er habe ihn zuerst in den Streifenwagen und danach in den Wagen der Unterstützungsstreife gesetzt. Dabei habe ihn der Angeklagte mit Tritten traktiert, die allerdings keine schweren Verletzungen nach sich zogen. Der zweite Beamte sagte aus, dass bei der Kontrolle ein Roller neben dem Fahrzeug des 34-Jährigen parkte und neben dem Beschuldigten noch eine zweite Person angetroffen wurde. Zudem hätten die Polizisten Reste von Marihuanakonsum sichergestellt – Marihuana selbst sei nicht gefunden worden.

Der große Unterschied in den Aussagen des Angeklagten und der Beamten wurde nicht weiter thematisiert. Allerdings ging der Richter genauer auf die persönlichen Verhältnisse des Angeklagten ein. Dieser gab an, dass er nach der Scheidung der Eltern zu Hause ausgezogen sei. Mittlerweile lebe er gemeinsam mit einem Freund in einer Wohngemeinschaft. Nach seinem Hauptschulabschluss habe er als Pflegehelfer gearbeitet. Zurzeit beziehe er Arbeitslosengeld. Vieles sei liegen geblieben, bedingt durch eine Operation und seine Depression. Er müsse jetzt auch seine finanziellen Angelegenheiten ordnen. Alles in allem keine einfache Situation für den 34-Jährigen.

Die anderen Strafen hat der Angeklagte bereits abgegolten

Im Bundeszentralregister hat er drei Einträge, jedoch keine einschlägigen. Staatsanwalt und Richter sahen die Vorwürfe als bestätigt an, wobei nicht genau zu klären gewesen sei, wie es zu der Eskalation im Streifenwagen kam. Der Angeklagte wurde wegen tätlichen Angriffs sowie Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu 90 Tagessätzen à 15 Euro verurteilt. Eine Gesamtstrafe konnte nicht gebildet werden, so der Richter in seiner Begründung, da die anderen Strafen bereits abgegolten wurden. Die Geldbuße könne jedoch auch in Raten bezahlt werden. Zudem gebe es die Möglichkeit, im Rahmen des Projekts „Schwitzen statt Sitzen“ die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe durch Leistung von gemeinnütziger Arbeit zu vermeiden, wenn die verhängte Geldstrafe auch in Raten nicht bezahlt werden kann. Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden.

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Erstellt:
23. März 2023, 14:00 Uhr

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