Angeklagter vielleicht schuldunfähig

Mutmaßlicher Serienbrandstifter vor Gericht – Verhandlungstage bis 28. November angesetzt

Von Bernd S. Winckler WINNENDEN. Einem 49-jährigen Mann aus Winnenden wird seit gestern vor dem Stuttgarter Landgericht siebenfache schwere versuchte und vollendete Brandstiftung sowie Sachbeschädigung vorgeworfen. Der Mann soll von Oktober 2017 bis Mai dieses Jahres mehrfach an derselben Stelle in einem Winnender Teilort Feuer gelegt und einen Schaden von knapp 40000 Euro verursacht haben. Mit der Festnahme des Angeklagten im Mai dieses Jahres hat die Winnender Polizei wahrscheinlich einem Feuerteufel das Handwerk gelegt. Wie es in der gestern vor der 17. Großen Strafkammer am Stuttgarter Landgericht vorgetragenen Anklageschrift heißt, soll der 49-Jährige mehrfach an einem gleichen Gebäude in Winnenden-Hertmannsweiler Feuer gelegt haben. Doch nicht nur Brandschäden an dem Haus, sondern auch an geparkten Fahrzeugen soll der Beschuldigte verursacht haben. Insgesamt acht Einzelfälle zählte gestern der Staatsanwalt auf: Im Oktober 2017 habe er einen Teppich in dem Mehrfamilienhaus mit Benzin übergossen und angezündet. Schaden 1000 Euro. Ab dem 22. März 2018 soll er dann regelrecht als Serienbrandstifter in Hertmannsweiler tätig gewesen sein: Anzünden eines geparkten Autos unweit eines Wohnhauses, Schaden 10000 Euro. Drei Tage später habe er Abfälle vor dem Gebäude angezündet. Das Feuer sei rasch gelöscht worden. Schaden: 700 Euro. Wieder zwei Tage danach dann das Anzünden einer Mülltonne. Anwohner konnten das Feuer löschen, bevor es auf das Wohnhaus übergriff. Dennoch entstand hier ein Schaden in Höhe von knapp 10000 Euro. Am 9. April 2018 soll der Angeklagte dann wieder in Hertmannsweiler ein Fahrzeug in Brand gesetzt haben. Durch das Feuer wurde der Wagen vollständig zerstört: Schaden: 15000 Euro. Am angrenzenden Wohnhaus verzeichnet die Anklage weitere 2500 Euro Schaden. Am 20. und 23. April brannte ein Smart, und dann ein Ford Transit. Die Schadenshöhe ist nicht bekannt. Letzte aktenkundige Tat: 25. Mai 2018 – das Anzünden eines Müllbehälters in Winnenden, bei dem laut Polizei kein Schaden entstand. Am gestrigen ersten Verhandlungstag vor dem Stuttgarter Landgericht wurde aus zeitlichen Gründen nur die Anklageschrift verlesen – zudem war der psychiatrische Gutachter noch nicht anwesend. Der Beschuldigte soll zu den jeweiligen Tatzeiten an einer schweren Psychose erkrankt gewesen sein. Möglicherweise könnte er daher nur bedingt oder gar nicht schuldfähig sein – und wird vermutlich in eine entsprechende psychiatrische Einrichtung eingewiesen, um zu verhindern, dass er weitere Brände entfacht. Die Beweisaufnahme soll am nächsten Verhandlungstag, 15. Oktober, beginnen. Bis zum 28. November sind Verhandlungstage angesetzt.

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Erstellt:
9. Oktober 2018, 06:00 Uhr

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