Angeklagter würdigt seine Angehörigen keines Blicks

Bluttat aus Verzweiflung und Überforderung? – Ex-Ehefrau schildert Angeklagten als fürsorglichen Familienvater, der nicht „Nein“ sagen konnte

„Die Tage im Knast sind die schönsten meines Lebens“, sagt der Angeklagte laut Aussag seiner Exfrau.

© Romolo Tavani

„Die Tage im Knast sind die schönsten meines Lebens“, sagt der Angeklagte laut Aussag seiner Exfrau.

Von Hans-Christoph Werner

ASPACH/STUTTGART. Am dritten Verhandlungstag vor dem Landgericht Stuttgart ging es noch einmal um die Zeit vor der Bluttat. Wie berichtet, wird dem Angeklagten vorgeworfen, seine Ehefrau mit einem Hammer schwer verletzt zu haben. Die unmittelbar vorhergehenden Stunden hatte er in der Gaststube seines Sohns zugebracht. Eine 28-jährige Servicekraft der Gaststube sagte als Zeugin aus. Sieben bis acht Bier hat sie dem Vater ihres Chefs serviert. Dazu die gleiche Anzahl Hochprozentiges. Aber es kann im Lauf des Abends auch mehr gewesen sein, habe sich doch der alte Herr auch selbst bedient.

Gegen 2 Uhr habe sie in seinem Auftrag einen Nachbarn des Seniors angerufen, denn dieser wollte nach Hause. Ob denn sein Verhalten an diesem Abend anders gewesen sei, will der Richter wissen. Nein, er sei wie immer gewesen, ruhig. Sowohl seine Äußerungen als auch seine Bewegungen beim Verlassen des Lokals haben nicht auf den starken Alkoholgenuss hingewiesen. Auch der Nachbar kam in den Zeugenstand und bestätigte die Ruhe und Gelassenheit des Angeklagten an jenem Abend. Er habe wohl eine Fahne wahrgenommen. Wieder zurück in seiner Wohnung habe er nichts von dem Geschehen in der Wohnung des Angeklagten mitbekommen, sondern erst am nächsten Tag davon erfahren.

Am aufschlussreichsten für das Gericht: die Aussagen der Exfrau des Angeklagten. Mit der heute 53-jährigen war der Angeklagte in den Jahren 1985 bis 1993 verheiratet. Als zur Schule fahrendes Mädchen habe sie den freundlichen Busfahrer bereits wahrgenommen. Jahre später sei man sich wieder begegnet. Und dann sei alles sehr schnell gegangen. Ende 1985 wurde in der Türkei geheiratet. Vier Jahre später kam die gemeinsame Tochter auf die Welt. Entspannt und gelöst schildert die Ex-Frau ihre Ehe mit dem Angeklagten. Woran denn die Ehe letztlich gescheitert sei, will der Richter wissen. Immer wieder habe die in der Türkei lebende weitere Familie des Angeklagten Forderungen gestellt. Insbesondere der Vater des Angeklagten habe nicht lockergelassen.

Trennung ohne Groll oder Streit

Mehrere Kredite wurden aufgenommen, um die Wünsche zu befriedigen. Um die 100000 Euro hätten die Verbindlichkeiten zuletzt betragen. Der Vater habe seinem Sohn, dem Angeklagten, immer wieder deutlich gemacht, dass er als der Älteste gefälligst für das Auskommen seiner Brüder und der Familie zu sorgen habe. Diesem sei der Angeklagte aus Pflichtgefühl auch immer wieder nachgekommen. Lieber sparte er an sich selbst, als sich hier von der Großfamilie Versäumnisse vorhalten zu lassen. Zum anderen, so die Zeugin, habe ihr Mann ihr seine fünf Kinder aus erster Ehe verheimlicht. Diese seien dann peu à peu nach Deutschland gekommen und wollten ausgehalten werden. Das sei ihr über den Kopf gewachsen. Zumal man damals gemeinsam nur eine Dreizimmerwohnung bewohnt habe. So habe man sich getrennt. Ohne Groll oder Streit.

Auch nach der Scheidung habe man sich noch oft gesehen. Rührend habe sich der Ex-Ehemann der gemeinsamen Tochter angenommen. Und er riet seiner Ex-Frau, den Unterhalt für die gemeinsame Tochter gerichtlich einzuklagen. Denn nur so könne er der Familie in der Türkei deutlich machen, dass dieser Anteil seines Verdiensts nicht an den Bosporus überwiesen werden könne. Ein einziges Mal, so die Zeugin, habe sie die Wieder-Ehefrau des Angeklagten getroffen. Sie habe dabei eine eisige Atmosphäre der Eheleute wahrgenommen. Weder ihr gegenüber noch gegenüber der gemeinsamen Tochter sei der Angeklagte irgendwie wütend, bösartig oder gar tätlich geworden. Ganz zittrig sei er zuletzt gewesen, wenn das Telefon ging und wieder ein Anruf aus der Türkei zu erwarten war. Tage nach der Tat habe sie erfahren, was ihrem Ex-Ehemann vorgeworfen werde. Die gemeinsame Tochter sei entsetzt gewesen. Sie könne sich es nur so erklären, dass ein nicht auszuhaltender Druck auf ihrem Ex-Mann gelastet habe. Und sie fügt hinzu: Gemeinsam mit ihrer Tochter habe sie ihren Ex-Ehemann in der Untersuchungshaft besucht. Er habe zu ihr gesagt: „Die Tage im Knast sind die schönsten meines Lebens.“

Als der Angeklagte am Ende des Verhandlungstags den Gerichtssaal verlässt, würdigt er die Familienangehörigen, die seit dem ersten Tag als Zuhörer der Verhandlung folgen, keines Blicks. Das Verfahren wird im Mai fortgesetzt.

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Erstellt:
12. April 2019, 06:00 Uhr

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